Wenn eine Frau einen reichen Mann heiraten, und sich scheiden lässt, kriegt sie dann viel Geld?
15 Antworten
Kommt drauf an.
Standardmäßig sind Ehen in Deutschland sog. Zugewinngemeinschaften. Dies bedeutet, dass während der Ehe zugewonnene Vermögenwerte beider Partner addiert und hälftig geteilt werden im Falle einer Scheidung. Auf das Vermögen des anderen welches vor der Eheschließung bestand hat keiner der beiden ein Anrecht.
Ehegatten können auch Gütergemeinschaft oder -trennung vereinbaren. Eheverträge sind möglich man muss nur aufpassen, dass man dort keine sittenwidrigen Klauseln einbaut, z.B. der Unterhaltsverzicht zu Lasten des Staates. Sowas wäre z.B. unwirksam.
Wenn man mal von dem gesetzlichen Regelfall ausgeht - also eine Ehe ohne Ehevertrag - dann hat die Frau gem. § 1378 BGB einen Anspruch auf die Hälfte des sogenannten Zugewinns.
Zugewinn ist die Differenz aus dem Vermögen des Mannes am Ende und am Anfang der Ehe. Wenn er in dieser Zeit also viel verdient hat, dann dürfte der Zugewinn hoch sein.
Die Frau hat allerdings keinen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens.
Gerade bei vermögenden Menschen werden allerdings häufig Eheverträge geschlossen. In einem Ehevertrag wird in der Regel dieser Anspruch auf Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Das heißt aber nicht, dass die Frau in diesem Fall vollkommen "leer" ausgeht.
- Bei einem Ehevertrag erhält sie das was im Ehevertrag drin steht.
- Sonst gilt die Zugewinngewemnschaft. Das Vermögen des Mannes bleibt ihm erhalten. Die Frauz erhält nur die Hälfte des Zugewinns. Es hält sich somit in Grenzen. Vom Vermögen des Mannes das er mit in die Ehe gebracht hat, hat sie also so oder so ziemlich wenig.
Na also, auf dich ist selbst nach der Zeitumstellung Verlass. Wie auch immer, ob sie Geld oder auch keines bekommt, hängt von ihrem Verhandlungsgeschick beim wahrscheinlichen Ehevertrag ab.
Kommt auf die Einzelheiten an, z.B. Ehevertrag, Scheidungsumstände, Ehedauer, Kinder usw., hängt auch vom Scheidungsrichter ab.
Ein Handlungsspielraum ergibt sich eigentlich immer. Andernfalls wäre es sinnfrei, damit einen Richter zu bemühen.
Handlungsspielraum gibt es aber bei sowas nicht. Das ist gesetzlich ganz genau festgelegt, also kann auch der Richter da nichts rütteln. :)
der Scheidungsrichter hat sich an geltende Gesetze zu halten und kann nicht nach billigem Ermessen handeln