Frau mit Kind werden vor die Tür gesetzt, kann man den Vater des Kindes anzeigen?
Eine junge Frau wird mit ihrer kleinen Tochter von dem noch Ehemann mit wenig Sachen vor die Tür gesetzt, kann man den Mann anzeigen?
Danke im voraus:)
9 Antworten
Anzeigen kann man jeden. Die Frage ist, ob es was bringt.
Zunächst muss man mit Anzeige ja auch sagen, gegen welches Gesetz der andere verstoßen hat. Davon sprichst du hier mit keinem Wort. Und dann ist der Gesetzverstoß jetzt sicher nicht das Problem, das die junge Frau mit ihrem Kind hat - die braucht ein Dach über dem Kopf und nicht ein Gerichtsurteil, das in zwei Jahren gefällt wird.
Nun ja. Er hat auf alle Fälle seine FürsorgePFLICHT gegenüber seinem Kind massiv verletzt. Das ist Angelegenheit des Jugendamtes bzw. des Familiengerichts. Beide haben zwingend das Wohl des Kindes an erste Stelle zu setzen. Familiengericht ist beim Amtsgericht in der Regel angesiedelt.
ob eine anzeige etwas "bringt", weiss ich auch nicht - aber: sie soll zur polizei gehen und die lage schlidern. die polizei sorgt dann dafuer, dass sie zurueck in die wohnung kann. der ehemann darf sie nicht "einfach vor die tuer setzen"
Wenn der mann von seinem Hausrecht Gebrauch macht,ist das erlaubt,d.h. wenn es seine Wohnung ist.
Das kann man ihm in einem Sorgerechtsstreit vielleicht zur Last legen,was das Urteil beeinflussen kann,
kein "hausrecht" gegenueber dem ehepartner. im gegensatz zu besuch darf er den nicht einfach vor die tuer setzen. den MUSS er reinlassen (und das kann man notfalls mit hilfe der polizei durchsetzen)
Es kommt auch darauf an, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. So einfach ist das mit dem Hausrecht in einer Ehe nicht.
Anzeigen kann man jemanden nur wegen eines Gesetzesverstoßes - in der Fallschilderung hier ist noch keiner zu erkennen.
Zivilrechtlich (Ansprüche auf Unterhalt, Gegenstände aus der Wohnung, Nutzung der Wohnung als anteilige Mietparte etc.) mögen Frau und Kind erhebliche Ansprüche gegen den Ehemann haben - strafrechtlich gibt die Schilderung noch nichts her.