Ist ein "handschriftlicher Geldvertrag" gültig?
Hallo,
ich habe diesen Januar einen Vertrag mit einer Person gemacht.
- Wir haben beide unterschrieben und worum es geht steht ausführlich auf dem Papier drauf, jetzt wollte ich fragen, ob dieser Vertrag noch zurückziehbar ist/ungültig. wenn die andere Person vor Gericht den Vertrag vorbringen würde?
- Und was würde mit mir passieren wenn ich mich weigere?
Danke im Voraus.
6 Antworten
es handelt sich hierbei um einen offiziellen Vertrag, der auch Gültigkeit hat...
Aus dem Grund ist auch ein "Bierdeckel-Vertrag" gültig...
Wenn im Vertrag alle Bedingungen erfasst sind und du das unterschrieben hast, kann der Andere das vor Gericht geltend machen....Du hast ja schließlich unterschrieben. Du kannst das nicht "zurückziehen", wenn du dir das anders überlegt hast. Es sei denn, im Vertrag steht eine entsprechende Regelung zur Aufhebung...
ist gültig. Kannst du alles im BGB nachlesen. Bei Vertragsbruch musst eventuell Schadensersatz leisten. Ist aber schwer so zu sagen, da wir ja nicht wissen, um was es geht.
Der Vertrag ist natürlich gültig.
Derjenige wird dich auf Erfüllung des Vertrages verklagen, dann musst du es auch machen, es sei denn du einigst dich anders
Verträge sind einzualten!
Eine Ausnahme wäre ein Vertag, der von vorne herein gegen die guten Sitten verstößt; das aber wird im Zweifel ein Gericht feststellen.
Nein!
Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt ein solches Risiko aufgrund der möglichen Gesamtzahl der bestehenden Wagnisse zu vertretbaren Prämien.
Hier lohnt sich im jeweiligen Einzelfall die Beschäftigung guter Anwälte.
Nein, aber die Angelegenheit bei der Versicherung mittels Anruf schildern und - so ist meine Erfahrung mit der HUK - es wurde mir sofort ein Anwalt vermittelt, der mich sofort am Telefon beraten hat (das reichte in dem Fall zur Klärung) und mir für den Fall, dass ich es so nicht hätte klären können, selbstverständlich seine weitere Unterstützung zugesagt hat. Aber sein Rat hat ausgereicht. Die HUK hat die Bezahlung ohne Diskussion anstandslos übernommen.
Im Einzelfall geht sowas aber bei sehr viele Objetken versichert das keine Versicherung (schlechte Kostenrelation!).
Wer folglich bei den großen Fischen (z.B. Miethaien) mitschwimmt, der leistet isch im Einzelfall von vorne herein einen guten Anwalt.
..... oder erst einmal ein Rechtsanwalt. Bist du rechtsschutzversichert??? Eine lohnende Investition auf Dauer.