pro und contra zu lebenslang und welche physischen/psychischen schäden entstehen dabei?

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Liebe abby

Täterschutz mag sinnvoll sein - wichtiger ist jedoch der opferschutz!

Stell dir vor, du hättest ein Kind - und dieses Kind wird von einem kranken Hirn gequält, vergewaltigt und schließlich getötet!

Möchtest du das diesem Täter auf Steuerkosten ein bequemes Leben hinter Gitter incl therapiesitzung die feststellt, das sein böser Papa/ Onkel/ Nachbar schuld an seinem "Hau" war, finanzieren?

Am besten noch begleiteten Freigang und Besuch von Pseudo- sozial eingestellten weibern, die im echten Leben keinen Kerl abbekommen und sich in einen armen, zu unrecht verurteilten kinderschänder verliebt haben  !?

Und jetzt frag dich selbst, ob jemand, der eine Straftat begangen hat, die eine lebenslange Haftstrafe mit sich zieht (Mord!) nicht schon vor der eigentlichen tat einen psychischen Schaden gehabt haben muss? "Normale" Menschen bringen andere nicht um!!!

Der Knast bietet denen nur nicht die Möglichkeiten sich so auszutoben wie draußen - soll man da Mitleid mit haben?

ICH sage NEIN!

Nehmt Ihnen alles, sperrt sie in das dunkelste Loch und Werft den Schlüssel weg!


Es ist ja wohl wichtiger sich um die Schäden zu kümmern die die Person angerichtet hat und deswegen nun in Haft ist. Bei lebenslanger Strafe sind Straftaten wie Mord, Vergewaltigung usw. verübt worden. Soll man sich als Hinterbliebenen oder Geschädigter um die Befindlichkeiten der Täter sorgen? Wäre mir sowas von egal !

Vampire321  17.09.2016, 09:31

Für Vergewaltigung gibt's doch keine lebenslange Freiheitsstrafe!

[Quote]

Der Paragraph 177 Strafgesetzbuch besagt folgendes:

(1) Wer eine andere Person
1.mit Gewalt,
2.durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3.unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.das Opfer
a)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

[\Quote]

Mindeststrafe ein Jahr - Höchststrafe 10 Jahre ... Nix mir lebenslang :(

Schön wär's aber, dann würden sich viele kranke Hirne vielleicht überlegen ob ihnen der 'Kick' das Risiko wert ist...

Die lebenslange Haftstrafe in Deutschland ist meiner Meinung nach eines der effizientestem "Mittel" dieser Art auf der Welt.

Im Gegensatz zu anderen Ländern bietet sich die Möglichkeit einer relativ frühen Entlassung.

Die Möglichkeit bietet viel Freiraum, was die endgültige Haftdauer betrifft, so kann eine Entlassung nicht erfolgen, wenn der Täter als weiterhin gefährlich eingestuft würde, eine "ungefährliche" Person, könnte allerdings (theoretisch) nach 15 Jahren entlassen werden.

So kann ein fanatischer Terrorist für den Rest seines Lebens weggesperrt werden, während eine verzweifelte Mutter, die ihren gewalttätigen Mann im Schlaf tötet nach "nur" 15 Jahren entlassen werden könnte.

Zumindest im deutschen System ist somit eine Flexibilität gegeben, welche sich auf die Umstände anpassen lässt.

Wird die lebenslange Haft auch tatsächlich bis zum Tod vollstreckt (Bsp. Heinrich Pommerenke) so ist offensichtlich, dass der Täter der Gesellschaft nur noch schwerlich schaden kann. Auch ansonsten ist die Rückfallquote recht gering-

Es ist also eine nahezu vollkommene Sicherheit für die Gesellschaft garantiert, zum Teil für immer.

Der Entzug von zahlreichen Jahren der Freiheit, zumeist der besten Jahre, ist zudem eine Strafe, welche in gewisser Weise auch eine Art der Abschreckung darstellt.

Da in Deutschland in der Regel eine gute Kontrolle der Urteile vorliegt (beispielsweise durch Revision), so sind Fehlurteile äußerst selten.

Gäbe es die lebenslange Freiheitsstrafe nicht, so würde man in Deutschland vermutlich vermehrt auf unbestimmte Zeit in der Sicherheitsverwahrung zurückgreifen, das ist auch nicht viel besser für den Verurteilten.

Sollte es allerdings zu Fehlurteilen kommen, welche in allen Instanzen bestätigt werden, so wird natürlich ein Unschuldiger äußerst lange, möglicherweise für den Rest seines Lebens, seiner Freiheit beraubt.

Es wären also Unschuldige in Haft, dies lässt sich allerdings auch bei temporären Haftstrafen nicht ausschließen.

Es wird auch argumentiert, dass einige Personen nur töten, weil es für sie zwingend notwendig erscheint (Beispiel Frau, die ihren gefährlichen Mann in der Nacht ersticht), so wäre diese Person, welche theoretisch auf einem anderen moralischen Level steht, als ein Auftragsmörder, dennoch gleich gestraft.

Hierzu wollte Heiko Maas die mandatorische lebenslange Haft für Mord aussetzen, dies stieß bekanntermaßen auf Kritik.

Nun zu den Schäden. 

- Vereinsamung

- möglicherweise Antisozialisierung statt sozialisierung

- die üblichen physischen Schäden, welche beim Altern auftreten.

Aber man sollte bedenken: In Deutschland kommt man für äußerst wenige Straftatbestände lebenslang ins Gefängnis.

- Tötungsdelikte (überwiegend Mord, aber auch einige andere Delikte) 

- Hochverrat gegen den Bund, §81 StGB

.- Vorbereitung eines Angriffskrieges, §80 StGB

- besonders schwerer Fall des Landesverrats, §94 StGB

Wer in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe erhält, der ist in der Regel ein gefährlicher Mensch, der diese Strafe nicht ohne Grund erhält.

Und das Wohl des Täters wird nicht so hoch gewertet, wie das Wohl des Opfers.

Und kurz zum amerikanischen System.

Wird "life in prison without the possibility of parole" angeordnet, so kommt der Verurteilte garantiert nie wieder aus dem Gefängnis (Ausnahme: Begnadigung durch Präsidenten oder ggf. Gouverneur)

In diesem Fall wäre auch noch eine absolute Strafe gegeben, es wird das Recht auf Leben in Selbstbestimmung aberkannt.

So. Genug für heute, falls jemand inhaltliche Fehler findet, so möge er mich bitte korrigieren ;)