Privatkauf; Auto ummelden
Einen wunderschönen Sonntagabend an die Community,
Meine heutige Frage bezieht sich auf KFZ-Zulassungen.
Folgendes "Problem":
Ich möchte kommenden Freitag ein Auto privat kaufen (an Kaufvertrag etc. ist selbstverständlich gedacht). Nun habe ich vor, den Montag darauf, eben dieses Auto in der Zulassungsstelle auf meinen Namen umzumelden, da es noch auf den ursprünglichen Halter zugelassen ist. Ist dies ohneweiteres möglich? (Ich lebe im Freistaat Sachsen).
Gibt es irgendetwas zu beachten? Ich habe folgende Checkliste an Unterlagen die ich dabei haben muss:
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Versicherungs-Doppelkarte, bzw. Versicherungscode
- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters
Kann ich dann einfach in der Zulassungsstelle erscheinen und das Auto auf mich ummelden? :)
Danke schonmal im Voraus!!
6 Antworten
ja, nimm auch die nummernschidern mit in die zulassungsstelle (das auto brauchst du nicht vorzeigen), sie müssen entstempelt werden, ansonsten hast du alles dabei. wenn du selber der halter wirdst, reicht deine anwesenheit + personalausweis. sollte jemand dich vertreten, geht es nur mit vollmacht und dein personal im original. die versicherung gibt dir eine evb-nummer (ein code), damit kann die zulassungsstelle was anfangen, es wird elektronisch übermittelt.
Wenn der Vorbesitzer nicht darauf besteht, das Auto abzumelden und Dich mit seiner versicherung fahren lässt, geht das. Ist auch kein problem, wenn Du ihm die Fahrzeugübergabe im KAufvertrag bestätigst, geht zum Zeitpunkt der Übergabe die bestehende Versicherung zunächst provisorisch auf Dich über, und Du kannst dann entscheiden, ob Du sie behältst oder eine neue abschliesst. Der Schadenfreiheitsrabatt geht leider nicht auf Dich über. die Kennzeichen musst Du zum Entstempeln vorlegen.
Kann ich dann einfach in der Zulassungsstelle erscheinen und das Auto auf mich ummelden?
Ja kannst du. Nimm noch die Kennzeichen und zur Sicherheit den Kaufvertrag mit.
Da die Kfz-Steuer z.B. in NRW eingezogen wird, solltest du deine Bankverbindung kennen/dabeihaben.
Ebenso in Sachsen, danke für den Hinweis!
Hallo
Ja ! Kein Problem. Ausweiss und Schilder nicht vergessen , es sei denn das Fahrzeug kommt aus deiner Wohngegend , dann brauchst du die Kennzeichen nicht abmachen , da er diese behält , nur beim Wechsel anderes Bundesland bekommt er neue Kennzeichen und die alten werden entstempelt
Gruß mike
Deine Kontonummer solltest du dabei haben. Hier in NRW geht keine Anmeldung ohne Einzugsermächtigung an das Finanzamt für die KfZ-Steuer.