Auto Ummelden ohne Fahrzeugschein!
Hallo ich habe mir heute einen Gebrauchten gekauft. Alles war soweit tip top bis ich aus irgendeinem Grund den Fahrzeugschein der Verkäuferin verloren habe. Der Wagen war noch auf sie angemeldet und ich bin dann mit dem Auto nachhause gefahren. Das auto ist auch auf einen anderen landkreis angemeldet. Nun zu meiner Frage. Was muss ich nun tuen um den Wagen auf mich umzumelden?! Ich Habe alle Unterlagen (Brief, kaufvertrag, tüv/AU papiere, alte nummernschilder) bis auf den Fahrzeugschein , der mir aus abstrusen Gründen iirgendwie Flöten gegangen ist. Was ist zu tuen und vorallem mit welchen Kosten bzw umständen muss ich rechnen? Danke für die Antworten =)
6 Antworten
Wie gesagt, das Auto ist noch auf sie angemeldet! Sie hatte mir den auch mitgegeben da bin ich mir absolut sicher! Nur ich hab ihn halt verbaselt. Weil einige meinten zu mir irgendwas mit eidesstaatliche erklärung etc.. :/
nee :) -wozu auch ? -ist nur eine formalität . durchsuch doch mal das auto , vieleicht ist er ja unter den sitz gerutscht .-lg
Danke für die schnellen Antworten,ABER das Problem besteht denke ich darin das das Auto in einem anderem Landkreis angemeldet wurde! Ist sich da jemand wirklich sicher das das keine Rolle spielt und ich den ohne Probleme ummelden kanm/darf?
Wenn ich jetzt so drüber nachdenke: ich hab das Auto nicht um- sondern abgemeldet. Nicht mein eigenes. Ohne Fahrzeugschein. Ich musste aber erst einen neuen "kaufen" (mit unterschriebenem Formular des Fahrzeugscheininhabers - ging per Fax von der Zulassungsstelle aus), dann konnte ich abmelden. Hat 10 oder 15 Euro zusätzlich gekostet.
Das ist möglich, Du kannst das Fahrzeug mit den Brief abmelden und mußt eine Verlustmeldung für den Fahrzeugschein abgeben, eine etwas höhere Gebühr. Dann wenn Du es auf Dich wieder anmeldest bekommst Du ien neune Fahrzeugschein auf Deinem Namen.
Falsch !!in einigen Bundesländern kannst du mit der zul Schilder stilllegen , der Brief wird dazu nicht benötigt , zur zul brauchst du beide
Wenn eine Fahrzeug abgemeldet ist gibt es nur noch den Brief der Schein wird eingezogen , bei Wiederzulassung wird dann ien neuer Schein ausgestellt !
Schlauerfuchs ?? Das ist leider vollkommen falsch !! Aber egal
Der Schein wird in Bayern nicht benötigt und bei Stilllegung eingezogen, der Brief gehört immer den Besitzer des Fahrzeugen und ist absolut notwendig. Jetz ist der Brief Zulassungsbestätigung Teil I und der Schein Teil II.
Solange zulassungsbescheinigung Teil 2 da ist sollte es kein Problem sein denke ich
Hallo
Der Letzt eingetragene Halter muss zur zul St und eine Versicherung an Eides statt abgeben ,mitunter kannst du ebenfalls eine Versicherung an Eides statt abgeben über den Verlust ! Das Problem , das muss bei der letzten zul St erfolgen , dort wird dir dann ein Ersatz ausgestellt , und damit ( Brief Zulassung TÜV Au Schilder evb Nr. Zu deiner zul St , und dann kannst du ummelden . Der Brief legetemiert nicht den Eigentümer ! Und in der zul stehen wichtige Daten , welche nicht im Brief eingetragen sind
Gruß mike
Also man merkt schon dass du keine Ahnung hast: eine eidesstattliche Erklärung muss nur bei Verlust des FAHRZEUGBRIEFES abgelegt werden, da sie den Besitzer des Fahrzeuges ausweist. Bei Verlust des Scheines muss nur eine Verlusterklärung abgegeben werden. Also erst überlegen dann schreiben
Was bist du denn für einer ?? Nach zig tausenden an ummeldungen Zulassungen kann ich natürlich nicht wissen wie es funzt !! Oder doch ?? Übrigens jetzt erst wieder durch , mit einer zul besch , bekomme Dienstag eine zweitschrift !! Mit eidesstattlicher bei ausstellender Behörde !! Also erzähle mir nicht wie das funzt !!
Ps der Brief legetemiert nicht den Eigentümer , unter .4 zu erlesen
Arbeitest du auf der Zulassungsstelle? Bzw. in der Autobranche?
frauenantwort ja , das ist richtig
Also, ich hab das schon gemacht.