Privates Geschenk steuerrechtlich absetzbar?
Hallo, gewerbliche Geschenke an Kunden oder Mitarbeiter sind ja zumindest zum Teil steuerrechtlich absetzbar.
Nun habe ich allerdings auch irgendwo gelesen, das privat Geschenke für den beschenkten absetzbar sind.
Bsp. Meine Freundin hatte letztes Jahr ihre Abschlusspfüfung für ihre Lehre. Ich hatte Ihr daraufin 2 Lern - Bücher gekauft und Ihr geschenkt. Den Wert der Bücher soll sie nun selber steuerrechtlich absetzen können.
Stimmt das so ?
7 Antworten
Du verwechselst da etwas. Unternehmer können betrieblich veranlasste Geschenke an ihre Kunden in bestimmtem Rahmen als Betriebsausgaben geltend machen. Geschenke gegenüber Arbeitnehmern sind da steuerlich problematischer, denn da muss die Frage geprüft werden, ob hier Arbeitslohn in Form von Sachleistungen vorliegt. Aber keiner dieser Beschenkten kann wegen der Geschenke Kosten geltend machen. Das Geschenk an Deine Freundin ist privat veranlasst, und Privatpersonen können Geschenke sowieso nicht steuerlich geltend machen. Und Deine Freundin hat keine Kosten für die Bücher,. Daher kann sie 0,00€ geltend machen.
So, habe im Internet nochmal etwas gesucht und bin jetzt auf das hier gestoßen.
*Grundsätzlich kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn er ganz überwiegend für berufliche Zwecke genutzt wird. Zu den typischen Arbeitsmitteln gehören Aktentasche, PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc.
Wenn das einzelne Arbeitsmittel netto nicht mehr als 410 € kostet (Rechnungsbetrag also höchstens 487,90 €), können Sie den gesamten Anschaffungspreis (inklusive Umsatzsteuer) sofort und in voller Höhe steuerlich absetzen. Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist dann nicht notwendig. Werbungskosten können Sie auch für Wirtschaftsgüter abziehen, die Sie zunächst privat genutzt oder geschenkt bekommen haben. Sie können diese nämlich zu einem Arbeitsmittel „umwidmen“ und so dem steuerrelevanten Bereich zuordnen. Rechnen Sie aber damit, dass das Finanzamt Nachweise über die ursprünglichen Anschaffungskosten fordert.
Fundstelle: § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG*
http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/arbeitsmittel-steuerlich-absetzen/242.html
Naja, wenn sie die Bücher absetzen will ist das natürlich möglich. Sie kann sie dann aber nicht als Geschenk absetzen, sondern nur als Fachliteratur.
Wenn sie die Pauschale dafür insgesamt übersteigt - es sind glaube ich 110€ - muss sie die Belege mit einreichen, also deine Kassenzettel. Sie gibt sie dann aber so an, als hätte sie sie selbst gekauft. Private Geschenke kann man nicht absetzen.
Die Bücher die Du bezahlt hast kann sie nicht absetzen. Private Geschenke sind nicht absetzbar. Sonst könnte ich Dir ein Auto schenken und meine Steuern damit minimieren. Leider geht das nicht, sonst würde ich es vielleicht machen.
Sie könnte so tun, als hätte sie die Bücher selbst gekauft und sie als Werbungskosten ansetzen. Das ist möglich, weil es ja Fachbücher sind, die sie für ihre berufliche Tätigkeit braucht. Dazu müsstest Du ihr die Belege geben (auf denen auch deutlich hervorgehen sollte, dass es sich um Fachliteratur handelt). Ganz sauber wäre das aber nicht, da sie die Bücher ja nicht selbst bezahlt hat, nachweisen kann diese Steuerhinterziehung aber auch niemand.