privater Gebrauch eines Dienstausweißes
Hallo, letzten Freitag klingelte es an unserer Tür, und der Schwiegersohn meiner Nachbarin stand vor der Tür. Wir haben bei uns am Haus 2 Stellplätze gemietet, wo von wir einen täglich nutzen, und den anderen nur alle 2 Wochen wenn mein Mann einen Firmenwagen hat. Da ständig Familienmitgleider meiner Nachbarin dort parken, habe ich sie vor gut 2 Wochen darauf angesprochen. Der Typ wollte nun wissen, ob wir eine Problem mit seiner Mutter hätten. Wir haben ihm mitgeteilt, dass wir beide Plätze rechtmässig gemietet hätten, und damit war das Thema für uns erledigt. Er hilet jedoch unsere Tür fest, und hielt uns einen Polizeiausweiß unter die Nase und kam ein paar Schritte in unsere Wohnung. Meine Frage ob er also dienstlich da wäre, verneinte er. Nun meine Frage : ist es nicht Amtsmissbrauch, wenn er als Privatmann seinen Dienstausweiß benutzt und versucht damit jemanden einzuschüchtern?
9 Antworten
Hallo Hella,
ein Polizist darf sich selbstverständlich auch außerhalb des Dienstes mit seinem Dienstausweis ausweisen.
Sobald ein Polizeibeamter Kenntnis von einer Straftat hat, kann er sich jederzeit als Polizeibeamter durch Vorlage des Dienstausweises zu erkennen geben und kann gegebenenfalls auch strafprozessuale Maßnahmen durchführen.
Aber Ihr habt Euch völlig korrekt verhalten, wenn Ihr die Mutter des Polizisten da drauf hingewiesen habt, dass der Parkplatz von Euch angemietet wurde und sie somit nicht berechtig sind, dort zu Parken.
Dementsprechend, gab es keine Rechtfertigung für den Polizeibeamten sich in den Dienst zu versetzen.
Und vor allem unabhängig, ob er im Dienst ist oder nicht, selbstverständlich kann er Euch ansprechen und auch wenn er dabei seinen Polizeiausweis zeigt ist das an sich noch nicht strafbar, denn Polizeibeamter ist er ja und mehr sagt der Dienstausweis ja nicht aus.
Was er aber nicht durfte, ist Eure Tür gegen Euren Willen aufzuhalten und noch weniger durfte er Eure Wohnung gegen Euren Willen betreten.
Rein rechtlich ist das Türaufhalten und eindringen in die Wohnung eine Nötigung und auch ein Hausfriedensbruch.
Aber ob ihr ihn deshalb anzeigen wollt, müsst ihr selber entscheiden.
Ihr könnt auch mal das Gespräch mit Eurem Polizeirevier am Ort suchen und die Angelegenheit seinem Chef vortragen, insofern er überhaupt wirklich Polizeibeamter ist.
Etwas vorzeigen, was wie ein Dienstausweis aussieht, kann jeder. Das heißt ja nicht, dass das auch ein "echter Polizist" mit echten Dienstausweis war.
Ich vermute nämlich bald, dass Euch der Typ mit dem Ausweis einschüchtern wollte. Normalerweise verhalten sich "echte" Polizisten nicht so. Aber gut ausschließen kann man natürlich nicht, dass sich hier auch ein echter Polizist falsch verhalten hat. Bei hunderttausende Polizeibeamten in Deutschland, bleibt es leider auch nicht aus, dass es mal schwarze Schafe unter Ihnen gibt.
Aber um das herauszufinden, sucht wie gesagt einfach mal das Gespräch mit dem bei Euch ansässigen Polizeirevier.
Schöne Grüße
TheGrow
Gut, bzw. nicht gut.
Solche Polizisten kann ich ja ab.
Ein Polizist, gerade wenn er privat irgendwas macht, hat nicht mehr Rechte als jeder Andere Bürger auch.
Den Namen des Typen hast Du ja. Ich würde mich zumindest mal bei seinem Chef beschweren. Solche Typen schaden das Ansehen jedes korrekt arbeitenden Polizisten erheblich.
Schöne Grüße
TheGrow
Beschwere dich dafür bei seinem Vorgesetzten - das ist ein Grund für ein Disziplinarverfahren.
Privat darf der Ausweis nicht genützt werden. Es heißt nicht umsonst, DIENSTAUSWEIS!
Hallo
nein Amtsmissbrauch ist das noch nicht, er darf und ist auch Verpflichtet nach Feierabend Situationen (in die er Zufällig kommt) aufzunehmen bzw Kollegen zu rufen!
Was er aber gemacht hat ist Nötigung, ihr solltet das auf jeden Fall Anzeigen. Er hat kein Recht euch mit Hilfe seines Ausweises zu bedrängen oder einzuschüchtern euren Parkplatz abzugeben!!
Selbst wenn er im Dienst gewesen wäre wäre das Nötigung!
Falsch, sobald er seinen Dienstausweis ausserhalb seiner Dienstzeit dazu benutzt, um sich Zutritt zu verschaffen oder einzuschüchtern, ist das Amtsmissbrauch. Nötigung kommt nur noch zusätzlich dazu.
Und lt. der Beschreibung war er ausser Dienst und er beabsichtigte nicht, irgendetas aufzunehmen oder seine Kollegen zu rufen.
Er zückte den Dienstausweis rein zur Einschüchterung.
Das meinte ich doch...
Aber ich denke es ist erst dann Missbrauch wenn er etwas polizeilich Anordnet oder eine Straftat aufnehmen möchte - dann bräuchte er die Kollegen, es sei den es wäre Gefahr im Verzug!
Es gibt überhaupt keinen Grund für ihn, sich in diese Angelegenheit "dienstlich" einzumischen! Es ist reines Zivilrecht und die Personalien der Beteiligen sind bekannt. Wenn ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde startet, schadet ihr ihm am Besten. Strafrechtlich ist das eher Kinderkram und würde von der Staatsanwaltschaft unter Garantie eingestellt.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Von meinen anderen Nachbarn weiß ich, dass meine direkte Nachbarin (dessen Schwiegersohn der Polizist ist) wohl immer bei Problemen erst damit droht dass er Polizist ist, und wenn das nicht fruchtet, er persönlich in Erscheinung tritt.