Privaten Chat veröffentlichen - strafbar?
Ist es strafbar, wenn angenommen Person A und B auf z.B. WhatsApp oder Facebook miteinander schreiben und Person A nun den Chatverlauf Person C (z.B. einem Freund) zeigt?
6 Antworten
Person C ist nicht die Öffentlichkeit.
Die Öffentlichkeit ist eine nicht näher bestimmbare Anzahl von Personen. Wenn der Chat öffentlich im Internet landet, dann besteht die Gefahr das wirklich Persönlichkeitsrechte verletzt sind.
Es gibt zumindest bei Emails ein Urteil (LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08)
Ob das bei geschwärzten Texten oder bei privaten Nachrichten in social medias auch zutrifft, kann ich nicht sagen, aber offenbar gilt hier das Selbstbestimmungsrecht, wem man bestimmte Informationen zukommen lassen möchte - sprich: Ob der Inhalt für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Es verletzt das Persönlichkeitsrecht von Person B. Person B hat dann Anspruch auf Schadensersatz. Je nach Inhalt des Chats richtet sich dann die Höhe des Schadensersatzes.
Natürlich müsste Person B erst einmal herausfinden, dass Person A es weitergegeben hat.
Nein das ist eben das digitale Zeitalter. Wenn du willst, dass irgendwas geheim bleibt, dann darfst du nicht schreiben sondern musst reden, wie früher halt auch.
Viele kapieren das einfach nicht, das Internet vergisst nie!
Dass das Internet nie vergisst, das weiß ich und SOLLTE jeder Person klar sein.
Nein, strafbar ist das nicht. Es gehört aber zu den gewissen Dingen die man einfach nicht tut.