Weiterleitung von WhatsApp-Chats strafbar?

3 Antworten

Nein, das Weiterleiten von geschrieben Nachrichten ist auch gegen den Willen des Betroffenen nicht strafbar.

Allenfalls wäre eine Nötigung denkbar. Das wäre dann aber nur, wenn die Affäre sagt: sei wieder mit mir zusammen, sonst schicke ich die Nachrichten weiter. ("wenn nicht - dann"). Stichwort: das drohen mit einem empfindlichen Übel.

Allerdings wurden hier andere Punkte (nämlich die Tatsache, dass es sich um eine Affäre handelt) gegen eine Verurteilung sprechen.

Eine Drohung nach dem StGB kann es nie sein, weil der Verbrechenstatbestand fehlt (Strafandrohung mindestens 1 Jahr)

auch wenn es strafbar ist kannst du sicher nicht verhindern das sie es deinem partner erzählt oder eben schreibt. es gibt keinen anspruch auf geheimhaltung einer affäre

Orcon 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 08:50

ich will es ja auch gar nicht geheim halten. ich will es nur prinzipiell wissen

Hat er dich bedroht oder erpresst wenn du mir das sagst gucke ich mal beim Strafgesetzbuch nach

laurenz55  12.03.2015, 09:34

Im STGB steht bei Behdrohung Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende person gerichteten Verbrechens bedroht wird mit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft ebenso wird bestraft wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bevorsteht

Orcon 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 09:35
@laurenz55

danke schon mal. Aber ist es ein Verbrechen?

laurenz55  12.03.2015, 09:26

Warte kurz

Orcon 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 09:24

wann beginnt Bedrohung oder Erpressung?

Gedroht wurde/wird damit, andere ebenso zu verletzen.