Privat roller verkauft. Käufer droht mit Anzeige wegen Betrugs?

10 Antworten

Da kannst du gelassen, locker und eierschaukelnd entgegensehen. Du hast dir nichts zu schulden kommen lassen und der Käufer hat die Ware begutachtet, bevor er sie gekauft hat. Alles was da defekt ist kann genau so gut danach passiert sein.

Wer Hightech will darf keine 55€ Roller kaufen.

1. Keine Panik.

Die versucht, Dich zu betrügen.

Haha, das Ding ist schon verschrottet??

Einen Betrugsversuch müsste sie Dir beweisen. Das kann sie nicht.

Wenn sie durchdreht, lässt Du sie das ruhig ausprobierten.

Jetzt mal easy.

Das ist ein Privatverkauf eines gebrauchten Gegenstandes. Den offensichtlichen Mangel hast Du angegeben.

Jetzt ist ein versteckter Mangel aufgetreten. Das kann bei einem Gebrauchtteil sein.

Du bist weder Händler noch Mechaniker (denke ich), also hast Du das Ding nach bestem Wissen und Gewissen verkauft.

Der Kaufpreis war lächerlich niedrig.

Die Käuferin muss sich darüber im Klaren sein, dass, wenn sie so ein gebrauchtes Ding für so wenig Geld kauft, versteckte Mängel bestehen.

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Die Käuferin kann Dich gerne anzeigen. Dann muss sie erst mal beweisen, daß Du sie arglistig getäuscht hast. So ein Beweis ist fast unmöglich zu erbringen.

Außerdem trägt die Käuferin dann das Prozessrisiko, welches mindestens mehrere Hundert Euro beträgt (Anwälte für sie und für Dich, Gerichtskosten). Wenn Sie Dich tatsächlich verklagen würde, wäre sie schön blöd, denn das Verfahren würde sie verlieren. Ihr Anwalt würde ihr eh von einer Klage abraten wegen Aussichtlosigkeit.

Also bleib cool und behalte den Kaufpreis.

Große Drohgebärde - sorry aber was erwartet jemand bei einem Preis von 55 Euro von einem Roller?

Lustig ist allein die Forderung sie wolle Reparaturkosten plus Verschrottungsgebühren.  Mehr als den Kaufpreis kann sie nicht erwarten.

Man kann jeden wegen allem anzeigen. Weshalb damit immer gedroht wird, verstehe ich nicht. Wenn du keinen Betrug begangen hast, hast du nichts zu befürchten.

Das hier ist Zivilrecht, etwas wurde gekauft und der Käufer ist damit nicht zufrieden, da muss er zivilrechtlich vorgehen und nicht die Polizei und Staatsanwaltschaft damit nerven.