Privat Geld verliehen mit Schuldschein, Möglichkeiten Geld einzufordern?
Ich habe Privat Geld an einen Freund verliehen,inklusive Unterschriebenem Schuldschein. nach ein paar Rückzahlungen die wir via Facebook ausgemacht hatte setzt er nun Zahlungen aus. Er ist zwar ein freund aber kommt seit Monaten immer mit den selben ausreden und meine finanzielle Situation machts nicht einfacher. ein Jura Student meinte das ich nach 6 Monaten nach Abschluss des Vertrages Geld einfordern kann und im recht bin. stimmt das, kennt sich jemand damit aus? ich will ihm nur mit Sicherheit belegen können das es langsam reicht und ich da rechtlich auch im vorteil bin.
5 Antworten
Es kommt prinzipiell auf 3 Dinge an:
Zuerst musst du beweisen können, dass er dir einen bestimmten Betrag schuldet.
Weiter muss die Forderung fällig sein. Falls das noch nicht gegeben ist, reicht eine Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung, am Besten per Einschreiben mit Rückschein.
Zuletzt muss der Schuldner zahlungsfähig sein.
Wenn diese 3 Punkte gegeben sind, kannst du die Forderung gerichtlich durchsetzen.
Hier empfiehlt sich ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dieser kann beim zentralen Mahngericht deines Bundeslandes beantragt werden und kostet 23 €. Das kannst du selbst machen und brauchst keinen Anwalt.
Der Schuldner hat die Möglichkeit gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Hierauf kannst du das streitige Verfahren eröffnen. Das kostet nochmals 52 €. Hierzu musst du deine Forderung in einem Schriftsatz begründen. Klingt kompliziert, ist aber im Prinzip einfach. Es ist ratsam hier gleich das vereinfachte Verfahren nach ZPO §495a zu beantragen. Darauf hat der Schuldner die Möglichkeit die Klage zu erwidern. Tut er das, wird das Gericht den Sachverhalt prüfen und entweder nach Aktenlage ein Urteil sprechen oder einen Termin zur Verhandlung anzuberaumen. Hier wird die Sache dann verhandelt und ein Urteil gesprochen bzw. ein Vergleich ausgehandelt.
Das Urteil oder der Vergleichsbeschluss sind vollstreckbare Titel, mit denen du dann per Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung betreiben kannst.
Der Verlierer des Prozesses hat alle Anwalts- Gerichts- und Zwangsvollstreckungskosten sowie die Auslagen der Gegenseite zu bezahlen.
Selbst wenn der Schuldner im Moment nicht zahlungsfähig ist, empfiehlt sich doch der Klageweg. Die Forderung verjährt üblicherweise nach 3 Jahren. Ein gerichtlicher Titel verjährt allerdings erst nach 30 Jahren. Das ist eine lange Zeit, in der der Schuldner durchaus mal wieder zu Geld kommen kann.
Ne, da lügt er eindeutig. Aber um schonmal eins klarzustellen - Chancen stehen sehr gut dass du das Geld als Lehrgeld abschreiben darfst. Ich weiß ja nicht um welchen Betrag es geht, aber in der Regel werden solche zivilrechtlichen Klagen sehr schnell fallen gelassen bzw das Verfahren eingestellt da die Kosten nicht im Verhältnis zu der Schuldnersumme stehen. Egal ob dus belegen kannst oder nicht
Was heisst 'die Klagen werden fallen gelassen bzw das Verfahren eingestellt'? Das entscheidet nicht das Gericht. Wenn der Gläubiger klagt, wird das Verfahren durchgezogen.
Wenn er nicht freiwillig zahlt, musst du deine Forderung auf dem Zivilklageweg einklagen, aber das kostet dich erst mal weiteres Geld. Überlege also gut, ob du schlechtem Geld gutes Geld hinterher werfen willst.
Was habt ihr denn für eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen? Du kannst ihn mahnen und eine Frist setzen. Wenn du einen Anwalt beauftragen willst, musst du den natürlich erst einmal bezahlen.
nach ein paar Rückzahlungen die wir via Facebook ausgemacht hatte
genau so macht man das,wenn man sein geld nicht wieder haben will. versuch eltern oder grosseltern anzusprechen,das wirkt wunder.