Postanschrift ohne Meldradresse?
Hallo zusammen ...
ein Freund von mir hat in ein paar Monaten keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland, da er für einige Jahre ins Ausland geht.
Nun hat er mich gefragt, ob ich seine Post entgegen nehmen kann.
Meine Frage wäre nun: Wie macht man das bei Behörden?
Wenn er sich ummeldet, bedeutet das ja, dass er seine Meldeadresse bei mir hat und rein theoretisch bei mir wohnt. Dafür brauche ich vom Vermieter eine Genehmigung zur Untervermietung. Aber er wird ja nicht hier einziehen, daher wäre das Unsinn.
Ich habe schon viel recherchiert, aber nur Beiträge gefunden, die sehr alt sind und meine Frage nicht beantworten.
Ich will niemanden bei mir einziehen lassen, sondern nur aus Freundschaft die Post entgegen nehmen und das ganz offiziell und legal.
Ich freue mich auf Antworten.
Gruß Meowsa
4 Antworten
Nachsendeauftrag, oder sein Name an deinem Postkasten reichen.
Wenn er sich ummeldet, bedeutet das ja, dass er seine Meldeadresse bei mir hat und rein theoretisch bei mir wohnt. Dafür brauche ich vom Vermieter eine Genehmigung zur Untervermietung. Aber er wird ja nicht hier einziehen, daher wäre das Unsinn.
Das wäre nicht nur Unsinn, sondern nach dem Bundesmeldegesetz sogar ordnungswidrig, und könnte für dich ein Bußgeld bedeuten. Wenn er ins Ausland zieht hat er sich bei seinem letzten Meldeamt ins Ausland abzumelden.
Du kannst problemlos die Post annehmen. Dafür muss er nicht bei der gemeldet sein oder sonst was.
Du machst einfach zusätzlich seinen Namen an deinen Briefkasten und fertig.
Die Postadresse ist ja nicht automatisch die Meldeadresse. Er gibt einfach bei der Post als Nachsendeadresse Deine Adresse an. Dazu muss er sich nicht ummelden.