Polizeianwärter anzeigen?
Was passiert wenn Polizeianwärter angezeigt werden? Einstellungsvoraussetzung ist ja schließlich ein einwandfreies Führungszeugnis, oder nicht? Gilt dies für Anwärter nicht mehr?
5 Antworten
Hallo Maltes18,
für einen Polizisten der sich bereits in der Ausbildung befindet, hat eine Anzeige nicht automatisch die Entfernung aus dem Dienstverhältnis zur Folge.
Vielmehr wird man das Ergebnis des Strafverfahrens abwarten und dann entscheiden ob der Anwärter aus dem Dienstverhältnis zu entfernen ist.
Das gilt aber nicht nur für Anwärter.
Das Bundesbeamtengesetz sieht mindestens dann eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis vor, wenn ein Beamter (egal wie lange er schon Beamter ist) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr verurteilt wird. Eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis ist zudem dann möglich, wenn der Beamte zu weniger als einem Jahr verurteilt wird, aber die Tat mit der Dienststellung nicht vereinbar ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Natürlich gilt das auch für Anwärter. Ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren bedeutet aber nicht, dass man auch schuldig ist. Das gilt es im Rahmen des Verfahrens zu klären. Anzeigen kann man ja erstmal jeden. Wenn am Ende nichts ist, ist nichts.
Außerdem bekommt man auch nicht sofort einen Eintrag ins Führungszeugnis wenn man eine Straftat begangen hat.
Wie du schon selbst erkannt hast, es ist eine Einstellungsvorausetzung. Danach ist man kündbar mit einer Freiheitsstrafe über 1 Jahr oder einem Vergehen, daß mit der Ausführung des Amtes nicht in Einklang zu bringen ist.
Gruß S.
Das kommt darauf an weswegen er angezeigt wurde, im Grunde passiert jedoch nichts weiter. Er kann sich dadurch dann auch an das gewöhnen was ihm in seiner späteren Laufbahn noch oft passieren wird.
Die Anzeige wird ja nicht im Führungszeugnis eingetragen, sondern erst eine rechtmässige verurteilung.