wie darf mich die polizei anhalten?
gilt für die polizei das anhalten von verkehrsteilnehmern nur mit blaulicht mit martinshorn, der kelle und handzeichen, oder gilt das auch für elektronischeschilder egal ob in uniform oder zivil kleidung. denn soviel ich weiss ist das nicht genau defeniert.
6 Antworten
Sie können einen Verkehrsteilnehmer auf vielfältige Weise anhalten, vom FStW aus mit Blaulicht (b.Bedarf zusätzlich Sirene) und den gängigen roten Leuchtschriftzeichen "Stop Polizei", "Halt Polizei" oder "Bitte folgen", seltener mit roter Kelle. Diese ist eher außerhalb eines Dienstfahrzeuges bzw. vom Zivilfahrzeug aus die gängige Methode. Doch auch Handzeichen von einem uniformierten Beamten sind zu befolgen, in den östlichen Bundesländern wird auch noch der schwarz-weiße, beleuchtete Signalstab verwendet. Nach erfolgtem Anhaltevorgang hat sich der Beamte ordentlich mit Dienstgrad und Name, ggf. auch mit Benennung seiner Dienststelle dem betroffenen Bürger höflich vorzustellen und auf Wunsch dieses auch seinen Dienstausweis lesbar vorzuzeigen (jedoch nicht dem Bürger auszuhändigen) und diesem dann den Grund seiner Maßnahme mitzuteilen. Dabei hat der uniformierte Beamte die Kontrolle in vollständiger Anzugsordnung vorzunehmen, nicht wie eine "Gefechtsschlampe" aussehend. Kommt dieser Fall dennoch mal vor, den Anweisungen des Beamten immer Folge leisten und anschließend umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter der Dienststelle oder die übergeordnete Dienststelle richten. Solche Beamten trifft man leider immer wieder, sie schaden sehr dem Ruf der Polizei.
Dienstgrad, Name etc. muss der Beamte nur nennen, wenn die von der Kontrolle betroffene Person danach fragt. Ansonsten reicht die Bekanntgabe des Anhaltegrundes aus sofern er als Polizeibeamter erkennbar ist (bei uniformierten Beamten ist hiervon grundsätzlich auszugehen).
Blaulicht und Sondersignal ordnen lediglich an, dass alle Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben (vgl. §38 StVO). Mit Anhaltemaßnahmen hat dies eigentlich nichts zu tun.
Die Anhaltemaßnahmen richten sich i.d.R. nach §36 Abs. 5 StVO. Dort sind z.B. techn. Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, Winkerkelle oder eine rote Leuchte erwähnt.
Ob die Polizeibeamten uniformiert sind spielt keine Rolle.
Ich bin vor wenigen Wochen von einer Kneipe nach Hause...Hatte auch etwas getrunken, allerdings nicht viel!
Die Polizei ist mir unauffällig (ohne Blaulicht) und auf Verdacht bis nach Hause hinterher gefahren und hat mich in meinem Hof getestet und anschließend mit aufs Revier genommen. Hatte 0,8 Promille...Von einem bekannten, der ebenfalls bei der Polizei arbeitet hab ich erfahren, das die Polizei NICHT jemandem auf Verdacht bis nach Hause folgen darf, sondern sie nur Leute rauswinken bzw. die Verkehrskontrolle kenntlich machen.
Viele junge Polizisten fahren dennoch auf Verdacht Leuten hinterher, bei mir hatten sie jetzt Glück, aber durch so Aktionen gehen ihnen mit Sicherheit viele "Schuldige" durch die Lappen! Die meisten Leute haben einfach Angst Einspruch gegen die Polizei/den Staat zu erheben und lassen sich alles gefallen. Knapp die hälfte der Strafen die die Polizei ausspricht, würden durch einen Einspruch gemildert werden, aber leider trauen sich die meisten nicht.
Die Polizei darf im allgemeinen ALLEN folgen, wenn sie einen Verdacht haben sind sie sogar VERPFLICHTET dem nachzugehen. der bekannte hat dir mist erzählt
sie darf dich anhalten in jeder form auch immerr!
Genau sie müssen sich jedoch ausweisen können (wenn zivil unterwegs) also ihre Dienstmarke dabei haben, du hast nämlich das Recht zu fragen ob es sich hier um einen richtigen Polizist handelt oder nicht!!! Mein Vater war Polizist und ich meine er hatte das so erwähnt...