Polizei hat mich nicht über meine Rechte aufgeklärt, was jetzt?

10 Antworten

Bei uns schickt die Versicherung schon jedes Jahr die Mitteilung, dass die Kennzeichen gewechselt und eine neue Versicherung abgeschlossen werden muss!

Du kannst dich hier nicht herausreden, dass du es nicht gewusst hast!

Da wird dir auch ein Anwalt nicht helfen können. Sei froh, dass du keinen Unfall hattest!

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 18:56

Mein Onkel hat die Versicherung abgeschlossen, also wurde es wahrscheinlich an ihn verschickt. Ich hab auch nicht versucht mich damit heraus zu reden, dass ich es nicht gewusst habe, wollte einfach ne normale Antwort und nicht eine Predigt oder whatever...

turnmami  11.04.2016, 18:57
@Raiji

War doch keine Predigt. Frag doch mal bei deinem Onkel nach, ob er eine neue Versicherung abgeschlossen hat. Das wird für das anstehene Verfahren/Bußgeld wichtig sein

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 18:58
@turnmami

Wir haben das Kennzeichen schon gewechselt und neue Versicherung abgeschlossen, gleich noch am gleichen Tag. 

turnmami  11.04.2016, 18:58
@Raiji

hattest du die neue Versicherung schon, als dich die Polizei befragte oder wurde sie hinterher abgeschlossen?

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 19:00
@turnmami

Danach. Der Roller war davor schon versichert, nur halt für das letzte Jahr. 

turnmami  11.04.2016, 19:02
@Raiji

Aber er war nicht versichert, als dich die Polizei kontrolliert hat. Und das wird das entscheidende werden!

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 19:03
@turnmami

okee danke(:

Noch eine Frage, ich bin ja erst 17 & man hat zu uns gesagt, dass sie mich nicht mal hätten befragen dürfen, also erst meine Eltern fragen hätten müssen, ob sie es dürfen & mich dann eben darüber aufklären müssen, dass ich auch gar nichts sagen muss, wenn ich nicht will. Stimmt das?

turnmami  11.04.2016, 19:07
@Raiji

Hmm, das weis ich nicht zu 100%, daher will ich dir nichts falsches sagen. Aber ich denke mal, dass die Polizei dich schon befragen durfte, da ansonsten sämtliche Mofa- und Rollerfahrer nie befragt werden dürften. 

Will mich hier aber nicht zu weit aus dem Fenster hängen, vielleicht weis jemand anders genauer.

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 19:08
@turnmami

okee, dankeschön(.

turnmami  11.04.2016, 19:08
@Raiji

Dir viel Glück....

Es war lediglich eine Befragung im Vorfeld der strafrechtlichen Ermittlungen. Was immer du da gesagt hast, ist für einen späteren Prozeß nur bedingt zu verwerten. Erst wenn du eine Aussage unterschrieben hast, würde diese im Prozeß zu rate gezogen; aber auch dieser dürftest du widersprechen.

Anwalt einschalten, der beantragt dann Akteneinsicht. 

Aber selbst wenn deine Aussage nicht verwertet werden darf - die Ausrede, dass Du den Wechsel des Versicherungskennzeichens nichts wusstest oder vergessen hast, zieht nicht.

Dich erwartet voraussichtlich ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen PflVG 6.

Für die Dauer des Verfahrens (also wahrscheinlich mehrere Monate) wist du nicht zur Fahrprüfung zugelassen. 

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 19:09

Ja, hatten eh vor den Anwalt einzuschalten. Ja, ich weiß, dass es nichts bringt, wenn ich sage, dass ich es nicht wusste. Danke für die Antwort. 

Unwissebheit schützt vor Strafe nicht. Den Führerschein müsstest du schon machen können, nur kommt wahrscheinlich auch ein Aufbauseminar hinzu, da du bestimmt noch in der Probezeit bist.

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 19:14

okee, danke. 

Bist du sicher, dass du nicht über deine Rechte belehrt wurdest? Den Spruch, den man häufig in US-Krimis hört, den gibt es in Deutschland nicht. Die Belehrung ist recht unspektakulär. 

Wie dem auch sei, die Rechtslage ist folgendermaßen:

Wenn man von sich aus Äußerungen zur Sache macht, sind diese verwertbar. Wenn man aber gezielt Fragen, die zur Strafverfolgung erforderlich sind, stellt, musst man über seine Rechte belehrt werden. Fehlt die Belehrung, kann eine Aussage ggf.nicht oder nur bedingt genutzt werden. 

Die Polizei kann Menschen strafrechtlich befragen, auch ohne vorherige Belehrung, ohne Verfolgungswille, sondern nur um den Sachverhalt grob aufzuklären. 

Bei Minderjährigen ist es etwas anders. Bei Minderjährigen gibt es nur eine Anhörung. Der Jugendliche kann keine rechtsverbindlichen Erklärungen (auch eine Vernehmung zählt dazu) abgeben. 

Ich vermute mal, dass die Beamten einfach nur den Sachverhalt abklären wollten. Ob es eine strafrechtliche Anhörung war, wird sich herausstellen. Sollte es tatsächlich eine Anhörung in einem gegen dich gerichteten Strafverfahren handeln,  solltest du spätestens bei der Zusendung der Anklage gegen diese Anhörung protestieren und auf die fehlende Belehrung hinweisen.

Solltest du dich jetzt schon überrumpelt fühlen, sollten deine Eltern die Polizei anschreiben/anrufen und deine Äußerungen klarstellen bzw. eine erneute Anhörung in Anwesenheit der Eltern - die dann unterschreiben - fordern.

btw: du kannst natürlich eine RA beauftragen, es ist aber eine Rechenaufgabe. Wie teuer ist der Anwalt (rund 1000 €) und wie hoch (Verwarnung oder Sozialstunden)die "Strafe". Ich würde es bei solch einer Sache nicht machen. 

Raiji 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 19:34

Ja, ich bin mir ziemlich sicher. Mittlerweile weiß ich ja, dass ich auf die Fragen nicht hätte antworten müssen. Der Polizist hat mir am Anfang erst mal erklärt, was ein Versicherungskennzeichen ist, weil ich das eben echt nicht wusste, was egal ist, weil es mir nichts bringt & ich ja trotzdem gefahren bin. Dann hat er es mir gezeigt & angefangen zu fragen, wie oft ich gefahren bin & wem der Roller gehört &&&. Sie haben dann halt meine Personalien aufgenommen & mir gesagt, dass ich eben nächste Woche zur Polizei kommen soll.
Ja, der Anwalt wird eh morgen eingeschaltet deswegen.