Polizei einschalten nach einem Unfall
Kurze schilderung. Ich hatte , heute vor genau 2 Wochen einen Autounfall. Die Verursacherin ist ziemlich schnell aus ner Parklücke raus, über den Radweg rüber und hat mich am hinteran Rad mit voller Wucht getroffen. Mich hats auf die Gegnspur gedrückt.Ich hab das Auto rübergelenkt, und zum stehen gebracht. Bin ausgestiegen und hab nach dem schaden geschaut. War sprachlos und stand unter schock. Die verursacherin hat sich das ebenfalls angeschaut. Äußerlich sah man an meinem PKW nur Kratzer direkt auf der Felge und dann ziehende karzer zur Beifahrertür. Ihr Kommentar" Das kann man rauspolieren" Ich war baff, konnte gar nichts dazu sagen. Gott sei dank kam dann ein Mann hinzu der alles beobachtet hatte und sagte sie solle die Personalien rausrücken sonst rufe er die Polizei. Dann gab sie mir ihre Servicekarte der versicherung. Der zeuge gb mir noch sein name und handynummer. Danach fuhr sie weg. Noch am selber abend habe ich die versicherung angerufen. 3 Tage später wurde das auto weggebracht. Achse ist hinüber , beifahrertür verzogen gesamtschaden fast 4000 € So, nun nach fast 2 Wochen steht mein Auto immer noch in der Werkstatt und wartet auf die Freigabe. Warum ? Weil die verursacherin in die Schadensmeldung geschrieben habe " Sie habe mich nur ganz leicht geditscht " Aussage der Versicherung " Wenn Sie mich nur ganz leicht gedidscht hätte könne nicht so ein hoher Schaden entstanden sein " Meine Frage. Ich habe am Unfalltag weder Fotos gemacht noch die Polzie gerufen. war mein fehler, stand total unter Schock, bin froh das sich ein zeuge eingeschaltet hat. Kann ich nachträglich immer noch zur Polizei gehen und das melden ? Wäre über jede Hilfe dankbar.
6 Antworten
Was sollte denn eine nachträgliche Meldung bei der Polizei bringen?
Viele Leute haben eine falsche Vorstellung von der Aufgabe der Polizei bei einem Verkehrsunfall. Wenn die Polizei zu einem Verkehrsunfall kommt, dient dies in erster Linie der Gefahrenabwehr .. Absicherung der Unfallstelle, Verhinderung weiterer Unfälle usw. ... außerdem wird einem (oder mehreren) Unfallbeteiligten ein Verkehrsverstoß (Ordnungswidrigkeit o. Straftat) vorgeworfen.
Mit der (zivilrechtlichen) Schadensregulierung hat die Polizei nichts zu tun. Darum müssen sich die Fahrzeugführer/-halter bzw. die jeweilige Versicherung kümmern. Auch wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt, schützt das nicht davor, dass es hinterher Streit mit der Versicherung gibt.
Du hast den Unfallhergang aus Deiner Sicht geschildert. Der Zeuge wird dies vermutlich auch tun. Sofern es nicht zu einer Einigung mit der Versicherung kommt, bleibt Dir nur, die Sache von einem Gericht klären zu lassen ...
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2011/11/Flyer_Autounfall_was-tun_2011.pdf
Bei dem kleinsten Sachschaden ist die Polizei zu informieren, da es zur späteren Zeit noch zu Defekten kommen kann. Somit wurde der Unfall von der Polizei nicht aufgenommen. Eine schwierige Situation, die zu deinem Nachteil werden kann.
Wenn die Versicherung einen Polizeibericht fordert, sieht es eher schlecht aus.
das problem ist ja das man äußerlich fast nichts gesehen hatte und es jetzt dennoch ein großer schaden ist !
soll ich zur polizei gehen oder nicht ?
Die Versicherung kann viel fordern ... sie kann nicht nur deshalb die Zahlung verweigern, weil die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat.
In einigen Bundesländern werden solche Mini-Unfälle grds. nicht von der Polizei aufgenommen!
Was hast du zu verlieren? Falsch ist es sicherlich nicht.
@sina05
die Polizei kann Dir bei der Regulierung des Schadens nicht helfen.
Wenn die Versicherung den Schaden nicht regulieren will (z.B. weil die Versicherungsnehmerin / Deine Unfallgegnerin den Sachverhalt anders/falsch schildert), solltest Du Dir Unterstützung durch einen Rechtsanwalt holen. Der setzt der Versicherung eine entsprechende Frist .. und anschließend geht die Sache vor Gericht ..
ok, dann werde ich jetzt erstmal nen gutachter hinzuziehen und ab zum anwalt gehen.
@sina05
ist sehr ärgerlich .. aber wenn man einen uneinsichtigen/unfairen Unfallgegner hat, wird's oft kompliziert. Und die Versicherungen wollen logischerweise ihre Zahlungen möglichst niedrig halten ..
Dann schreibe mal der Versicherung, dass das "angeblich leichte anditschen" nur eine subjektive Annahme oder sogar Schutzbehauptung deiner Unfallgegnerin ist.
Desweiteren wirst du einen Anwalt einschalten, welchen dann auch die Versicherung zahlen muss. ;)
Auch wirst du Nutzungsausfall geltend machen, solange dein Auto in der Werkstatt steht.
Ich rate nicht gerne zum Anwalt weil oft unnötig aber hier hast du Anspruch darauf - denn du bist schuldlos an diesem Unfall - die gengnerische Versicherung muss diesen zahlen, ebenso auch evtl. anfallende Gutachterkosten.
Der Polizei das nachträglich melden bringt gar nichts - aber du hast ja deinen Zeugen. ;)
Polizei bringt nix mehr, hast doch aber alles richtig gemacht, mit dem Zeugen sollte alles gutgehen....notfalls direkt Anwalt einschalten, falls du in einem Autoclub bist, die helfen auch
Bein einem Schade von über 1000 Euro muss du die Poliezei holen oder wenn Personen zu schaden gekommen sind dazu kommt auch wenn Staatseigentum beschädigt wurde...
Wenn da alles nicht der Fall ist dann muss man es nicht...
Nein muss man nicht! Nur bei Personenschäden muss die Polizei hinzugezogen werden.
"oder wenn Personen zu schaden gekommen sind"
Stimmt
"Bein einem Schade von über 1000 Euro muss du die Poliezei holen"
Stimmt nicht
das wusste man doch am unfalltag nicht das es so ein hoher schaden war, äußerlich sah man nur ein paar kratzer mehr nicht !
"Bei dem kleinsten Sachschaden ist die Polizei zu informieren"
Die Polizei muss nur bei einem Unfall mit Personenschaden oder wirklich schweren Unfällen mit hohem Sachschaden informiert werden.
"Eine schwierige Situation, die zu deinem Nachteil werden kann."
Mit der Schadensregulierung hat die Polizei nichts zu tun. Auch wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt, läuft die Schadensregulierung über die Versicherung und im Streitfall endet die Sache vor Gericht ...