Darf die Versicherung auf eine Erweiterung des Vertrages bestehen bevor sie aus Kulanz eine Regulierung vornimmt?

5 Antworten

Das verstehe ich nun nicht. Es kann nur einen VN geben, nicht mehrere (unsere).

Der Baustein ist nicht versichert und soll auch nicht versichert werden, so die Frage.

Das Geld soll aber kommen? Wirklich nicht, oder?

Jeder VN kennt doch die Folgen einer fehlenden Versicherung. Öffnet bei Bedarf dann gerne seine Geldbörse und gut ist.

Bei einem Beitrag in Höhe von rd. 30 EUR für diesen Wert ja auch sinnvoller, oder?

Mauzie89 
Beitragsersteller
 23.08.2016, 16:30

Nein, so stellt sich das nicht dar! uns war der Unterschied den die Versicherung macht zwischen einfachem und schwerem Diebstahl nicht bekannt! schließlich waren die Fahrräder mehrfach gesichert und mehr kann man nicht tun! Hätten die Räder lt. Versicherung noch in unserem abgeschlossenen Keller gestanden und dieser wäre zusätzlich aufgebrochen worden, hätte die Versicherung den Schaden übernommen! Wir haben nach dem Schreck des Einbruchs die Polizei gerufen und alles Wahrheitsgemäß veranlasst! Das aus einem von der Polizei festgestelltem schweren Diebstahl, von der Versicherung lt. ihren Bedingungen ein einfacher wird kann und muss man als Kunde nicht wissen. Wir waren im Glauben wir sind gut und ausreichend versichert. Ausserdem waren wir mit der Kulanzleistung einverstanden obwohl diese nur einen geringen Teil des entstandenen Schadens abdeckt! Hier macht niemand mal eben das Pormonei auf! Wir hatten sowieso selbstverständlich vor den fehlenden Schutz auszustocken! ich entscheide nur gerne selber wo und welche Versicherung ich abschließe. Es geht hier einzig und allein um die Vorgehensweise die mir nicht passt ! ich entscheide selbst wer wann mein Geld bekommt und diese Massgabe eine Schadensregulierung damit zu verbinden den Kunden vorab zu zwingen einen weiteren Schutz abzuschließen passt mir nicht. ich fühle mich erpresst!

schleudermaxe  23.08.2016, 16:38
@Mauzie89

... also, versichert ist doch Hausrat. Dieser befindet sich in den eigenen Räumen. Nicht im Schuhschrank im Treppenhaus, nicht auf dem Boden, nicht im Kellergang, und auch nicht im Garten, so lese ich die schon uralten Spielregeln.

fusselchen70  23.08.2016, 16:50
@Mauzie89

Grundsätzlich: wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht würde ich wegen der Ablehnung doch noch mal einen Anwalt konsultieren. Falls diese Versicherung bei der gleichen Gesellschaft besteht kannst du die so noch ein wenig ärgern.

Aber das mit der Vertragserweiterung sehe ich nicht als Erpressungsversuch oder Knebelvertrag, denn: ihr habt einen Schaden erlitten und wolltet diesen ersetzt haben. Dabei wurde festgestellt das dieser Bestandteil unzureichend abgedeckt ist. Das Unternehmen möchte auch zu eurer Zufriedenheit den Vertrag an eure Lebenswirklichkeit anpassen und handelt damit auch im Sinne seiner Kunden.

Das du sowieso sehr bemüht bist, dich richtig zu versichern ist schön und sicher nicht so wahnsinnig häufig anzutreffen.

Also Geld für Vetragsaktualisierung ist ein ANGEBOT welches du annehmen oder ablehnen kannst, dessen Moral aber nicht angezweifelt werden muss.

schleudermaxe  23.08.2016, 16:52
@fusselchen70

Quatsch mit Sauce, Hausrat im Treppenhaus ist auch nicht versicherbar, also bitte!

Mauzie89 
Beitragsersteller
 23.08.2016, 16:54
@schleudermaxe

Auch die Gemeinschaftsräume gehören in einer Eigentümergemeinschaft zu einem  Anteil zum Eigentum meiner Räume...wie dem auch sei DANKE für deine Belehrung....das war nicht meine Fragestellung. Und lt. Aussage der Versicherung wäre es ein Hausratschaden gewesen wenn dieser " gemeinschaftlich genutzter Raum" zusätzlich abgeschlossen gewesen wäre...da wäre dann sogar der "Schuhschrank" mit drin gewesen:-) Ich wollte wissen ob es üblich ist, das Versicherungen so vorgehen und eine Regulierung an eine Vertragserweiterung knüpfen....ganz unabhängig ob das moralisch in Ordnung ist oder nicht nochmals Danke

fusselchen70  23.08.2016, 16:57
@schleudermaxe

Schleudermaxe: stimmt auch nach alten Bedingungen so nicht. Raub konnte auch schon immer außerhalb des Hauses bzw der Wohnung stattfinden und war in bestimmten Grenzen mitversichert.

Oder Geld ist sicher kein Hausrat war aber auch früher schon bei Einbruchdiebstahl in gewissen Grenzen mitversichert.

fusselchen70  23.08.2016, 17:00
@schleudermaxe

Freundlich bleiben bitte und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Fahrräder sind kein Hausrat, dein Vergleich macht keinen Sinn.

Vielleicht kannst du ja auch mal auf die Frage eingehen, ob das Angebot der Versicherung eine Erpressung darstellt oder nicht?

Mauzie89 
Beitragsersteller
 23.08.2016, 17:00
@fusselchen70

Du hast Recht, ich danke dir, das Versicherungsunternehmen ist bemüht zukünftig so etwas vorzubeugen! Das ist richtig und gut! ich fühlte mich so unter Druck gesetzt und hätte es Step für Step besser und kundenfreundlicher gefunden, denn letzten Endes sollte es meine Entscheidung sein wo ich diesen Schutz abschließe. Danke für deine sachliche Antwort!

schleudermaxe  23.08.2016, 17:00
@Mauzie89

Was denn jetzt? Laut Kommentar ein Mehrfamilienhaus?

... dann ist ja alles gut.

Merke: Versichert ist nicht Dein Eigentum in einer WEG, versichert ist Dein Hausrat, in Deinen vier Wänden bzw. dort, wo es unter Verschluß eingestellt ist. Und dies war hier ganz klar nicht der Fall.

schleudermaxe  23.08.2016, 17:02
@fusselchen70

... nun mache die Geschädigte nicht auch noch kirre! Diebstahl und Raub, also bitte?

schleudermaxe  23.08.2016, 17:02
@fusselchen70

Natürlich gehören Räder zum Hausrat, zu was denn sonst?

fusselchen70  23.08.2016, 17:09
@Mauzie89

Gern geschehen :) während andere noch in der Schadensbearbeitung bzw Ablehnung sind haben wir doch sehr erfolgreich kommuniziert ;)

fusselchen70  23.08.2016, 17:20
@schleudermaxe

Nein, Fahrräder gehören nicht zum Hausrat, können aber in einer Hausratversicherung mitversichert werden.

Falls du beruflich mit Versicherungen zu tun hast lies dir doch bitte mal die Definitionen und vielleicht noch die entsprechenden Vertragsbedingungen durch.

Auf evtl weitere Kommentare von dir werde ich nicht mehr antworten, ich habe nicht den Eindruck, das das Sinn machen würde und die Frage der Fragestellerin willst du anscheinend ja nicht beantworten. Also was soll das Ganze noch bringen?

schleudermaxe  23.08.2016, 17:35
@fusselchen70

... also, noch einmal und ganz langsam und auch nur für Dich:

Räder gehören zum Hausrat und sind abgesichert, so lange sie in umschlossenen und verschlossenen Räumen aufbewahrt werden, so jedenfalls meine HUK Coburg Versicherung.

MoechteAWissen  23.08.2016, 19:33
@schleudermaxe

Nicht nur bei der HUK ;)

Wäre der Gemeinschaftsraum abgeschlossen gewesen, gäbe es keine Probleme. 

@fusselchen

Proximus,  täte dir vermutlich gut...  

Apolon  24.08.2016, 09:00
@fusselchen70

@Fusselchen70,

Du liegst falsch.   Fahrräder gehören auch zum Hausrat, wenn sie innerhalb der verschlossenen Räumen entwendet werden.

Hier war allerdings der Fahrradkeller nicht verschlossen und somit konnte jeder das Fahrrad entwenden. Und dafür hätte man eine Fahrrad-Zusatzversicherung innerhalb der Hausrat benötigt. Wobei natürlich das Fahrrad abgeschlossen sein musste (mit Fahrrad-Schloss oder Kette).

fusselchen70  24.08.2016, 09:43
@MoechteAWissen

Lol, jetzt reicht es wirklich. Googelt doch bitte nach "Hausrat Definition" und die Ergebnisse geben mir Recht. Natürlich können Fahrräder in eine Hausratversicherung eingeschlossen sein obwohl sie per Definition kein Hausrat sind.

Also verbreitet bitte keine Halbwahrheiten mehr und schreibt doch mit eurer Vehemenz über Dinge, mit denen ihr euch wirklich auskennt und akzeptiert einfach, das Versicherungsrecht nicht dazu gehört.

fusselchen70  24.08.2016, 10:30
@Apolon

Hallo Norbert, diese merkwürdige Diskussion ist eigentlich nur entstanden, weil schleudermaxe gar nicht auf die Frage eingegangen ist und er nur seinen Standpunkt unter die Leute bringen wollte. Wenn es dir sehr wichtig ist, dann ruf doch bitte mal in eurer Fachabteilung an und stelle die Frage was per Definition zum Hausrat gehört und was nicht. Die richtige Antwort hat nichts damit zu tun, unter welchen Umständen was wann versichert ist. 

Meine Erkenntnisstand ist, solange mir jemand etwas anderes beweisen kann und wird, das Fahrräder per Definition nicht Hausrat darstellen. Die Aussage irgendeines HUK-Coburg-Mitarbeiters ist da für mich nicht relevant, da ich

A) nicht weiß, wie die Frage gestellt wurde,  und

B) dem normalen Mitarbeiter es herzlich egal sein dürfte wie allgemeine Definitionen lauten, solange er nur weiß, was seine Versicherungsbedingungen beinhalten.

Und an alle anderen: Ja, das ist totaler Schwachsinn hier. Sowas kommt vor, wenn die ursprüngliche Fragestellung ignoriert wird und Unhöflichkeiten geschrieben werden.

schleudermaxe  24.08.2016, 13:01
@fusselchen70

... ich bin kein HUK-Mitarbeiter und jetzt sind wir schon zwei, die wissen, was alles unter Hausrat fällt. Nöle einfach mal weiter rum, villeicht kommt ja noch ein weiterer hinzu.

Apolon  24.08.2016, 13:13
@fusselchen70

Hallo Fusselchen70,

auf Texte von unserem Schleudermaxe muss man nicht unbedingt antworten, denn die sind meistens falsch!

Grundsätzlich sind Fahrräder in verschlossenen Räumen über die Hausratversicherung abgedeckt, wie auch jeder weitere Hausrat.

Allerdings besteht auch für Fahrräder noch die Möglichkeit außerhalb der verschlossenen Räume einen Versicherungsschutz mit dem Baustein Fahrrad-Versicherung anzubieten.

Meine Erkenntnisstand ist, solange mir jemand etwas anderes beweisen kann und wird, das Fahrräder per Definition nicht Hausrat darstellen.

Besagt mir nur, dass deine Fachkenntnisse fehlerhaft sind.

 Die Aussage irgendeines HUK-Coburg-Mitarbeiters ist da für mich nicht relevant,

Wen meinst du denn damit? Oder meinst du tatsächlich den lieben Schleudermaxe? Glaubst du wirklich, dass man dort solche Mitarbeiter hat?  Wäre ja ein Armutszeugnis für die HUK!

schleudermaxe  24.08.2016, 13:18
@Apolon

... das schaffst Du auch nicht, gegen so eine Penetranz, wetten?

... und was meine Fehler angeht, da liege ich noch weit hinter Dir, ich bemühe mich aber, Dich zu erreichen.

@Mauzie89,

wo wurde denn das Fahrrad entwendet?

im verschlossenen Haus, oder in der verschlossenen Garage? In diesem Fall ist keine Fahrrad-Diebstahlversicherung erforderlich - wäre als über die normale Hausrat mitversichert.

Außerhalb der verschlossenen Räume - hast du keinen Anspruch auf Erstattung nach den Versicherungsbedingungen.

Wenn dir deine Hausratversicherung jetzt anbietet, eine Fahrrad-Zusatzversicherung abzuschließen und du erhältst im Gegenzug eine Erstattung von 1.000 € hast du 2 Möglichkeiten:

1. den Zusatzvertrag abzuschließen,

2. auf die 1.000 € zu verzichten.

Also ein Zwang wird nicht ausgeübt. Die Entscheidung liegt bei dir!

Natürlich nicht. An deiner Stelle würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Die Kulanzzahlung sollte eh nicht entgegen genommen werden weil es im bestem Fall als Einigung gesehen wird und du die restlichen 3500Eur vergessen kannst, da du und dein Versicherer sich ja mit Auszahlung geeinigt habt.

fusselchen70  23.08.2016, 16:08

Hä? Kulanz, Einigung? Verstehe ich nicht.

Mauzie89 
Beitragsersteller
 23.08.2016, 16:16
@fusselchen70

Wir hatten uns mit der Versicherung auf Kulanz geeinigt da einfacher Diebstahl fürs Fahrrad ín der Hausrat nicht enthalten ist.

schleudermaxe  23.08.2016, 16:19
@Mauzie89

... aber doch nur, weil der VN dies so wollte, oder übersehe ich etwas?

fusselchen70  23.08.2016, 16:31
@schleudermaxe

Ja sicher! Da kann doch das VU sagen: okay, wir zahlen 1000 Euro, wenn du deine Police anpasst.

Ist doch absolut in Ordnung sowas...

Ich muss manchmal den Kopf schütteln..  Die Versicherung will dir FREIWILLIG 1000€ zahlen und du meckerst das sie es davon abhängigmacht, dass du das Risiko dann zukünftig versicherst. EHRLICH??

Also..verzichte auf die 1000€ 

Kulanz bedeutet nun mal, das die Versicherung nicht zahlen muss, weil über die Angelegenheit kein entsprechender Vertrag besteht. Wenn sie aber trotzdem was zahlen wird kann sie daran auch Bedingungen knüpfen. Finde ich moralisch in Ordnung.

Ein Fahrrad von 4500 Euro würde ich keinesfalls unbeaufsichtigt stehen lassen. Wie ist das denn geschehen?

Mauzie89 
Beitragsersteller
 23.08.2016, 16:13

Es war ein Einbruch in ein Mehrfamilienhaus.Die Räder haben abgeschlossen und angeschlossen gestanden aber leider in einem nicht zusätzlich abgeschlossenen Kellerraum sondern in einem Gemeinschaftsbereich. Somit ist es für die Versicherung einfacher Diebstahl obwohl die Haustüre gewaltsam geöffnet wurde.

fusselchen70  23.08.2016, 16:17
@Mauzie89

Okay, waren jetzt Fahrräder grundsätzlich nicht in eurer Hausratversicherung enthalten?

schleudermaxe  23.08.2016, 16:18
@Mauzie89

... was bitte hat denn eine Haustür mit einem Kelleraum zu tun?

fusselchen70  23.08.2016, 16:25
@schleudermaxe

Die Haustür eines Mehrfamilienhauses wird aufgebrochen und somit konnten die Täter in den Fahrradkeller gelangen, der nicht abgeschlossen war...

Nach alten Regeln Einbruchdiebstahl aber das scheint für deren Police keine Rolle zu spielen. Das VU ist der Meinung das dieser Vorfall kein Vertragsbestandteil war und bietet Kulanz an, also Zahlung ohne Rechtspflicht. Wenn der VN der Meinung ist, das der Vorfall sehr wohl Vertragsbestandteil ist oder aber das Ereignis von VU falsch bewertet wurde sollte der VN dagegen vorgehen und einen Anwalt nehmen. Dann braucht er keine Kulanz in Anspruch nehmen.