Kann ich als Zeuge noch zurücktreten?

8 Antworten

Als Zeuge bist du verpflichtet auszusagen, es sei denn, du hast ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings musst du einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten und du musst auch bei der Polizei keine aussage machen. Kommt allerdings eine Vorladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht, so musst du erscheinen und auch aussagen.

Wo genau ist jetzt das Problem? Es ist doch keine Raketenwissenschaft sondern ein Verkehrsunfall. :-) Machst dir ja ganz schön Sorgen!

 Du kannst ja nochmal in dich gehen und dir aufschreiben wie das genau gelaufen ist. Mach dir einen Zettel und notiere:

Wann, Wer, Wo, .... zeichne dir die Kreuzung bzw Straße auf und die Leute an die du dich erinnern kannst.

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 01:02

Nein, die dort waren haben gesagt, ich soll das sagen und ich war halt sehr Unterdruck und wirklich dumm und hab es dem Polizisten so gesagt, wie die anderen es mir gesagt haben

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 00:22

Weil ich nicht ganz dabei war..

ReaperTR  05.01.2017, 00:57
@BlackBird8009

Wie kann ich mir das vorstellen? Hast du es gesehen oder nicht? So ein Unfall dauert ja nur wenige Sekunden... ^^

Hallo. Deine Aufagabe als Zeuge ist ja (nur) das was Du wirklich selbst beobachtet hast, so genau wie möglich Auszusagen. Und wenn Du das genau so machst, kann dir eigentlich auch niemand einen Vorwurf machen. Stell dir vor ein Autofahrer überfährt einen Menschen und der stirbt und Du hast das beobachtet. Da ist es deine Pflicht das auch auszusagen, damit der Autofahrer verurteilt wird. Ob Du als Zeuge Aussagst oder nicht, hängt also nicht davon ab, ob Du das gut oder schlecht findest ! Leider hast Du nicht geschrieben, ob deine Zeugenaussage für deinen Freund wichtig ist. Wenn z.B. noch 10 andere Zeugen da sind, kommt es ja auf deine Aussage nicht an. Wenn Du ersthaft der Meinung bist, das es dich seelisch zu sehr belastet Auszusagen, wird (wenn deine Aussage wichtig ist) ein Gutachter beurteilen müssen ob das so ist. Aber wenn ein Zeuge einfach mal so für sich beschließt, obwohl er was gesehen hat, nicht Auszusagen, kann der (theoretisch) in Beugehaft kommen. Aber was Du nun genau gesehen hast, weiß ja keiner. Es kann ja sein, daß Du genau in dem Moment woanders hin gesehen hast. Da müsstest Du eben das aussagen.

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 01:06

Also soll ich morgen zu der Polizei gehen und sagen das auf mich eingeredet wurde und ich eigentlich nicht dabei war und ich sehr nervös war, weil ich eigentlich nur für die anderen gesprochen habe und ich nicht dabei war.. ich hab so Angst, ich komm wirklich nicht klar.. ich wollte an dem Tag nichts zu tun haben, aber wenn man erfährt das dein Freund überfahren ist, rennt man natürlich zu ihn und schaut ob es ihm gut geht.. dann haben die anderen gesagt sag dem Polizisten das war so so und dann hab ich es ihm gesagt.. ich sollte in den nächsten Tag einen Anruf bekommen und dort müsste ich die Aussage machen.. ich würde dann Vorort die Wahrheit sagen, das ich garnicht dabei war und einfach schockiert und überfordert war

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 00:37

Ich weiß, Danke dir für deinen Rat sehr. Ich hab aber am Tag fast nichts gesehen und ich war so nervös das andere Zeugen auf mich eingeredet haben. Das ich das erzählt habe was sie mir gesagt haben. Würde ich jetzt eine Zeugenaussage machen würde ich eigentlich nur lügen. Ic bin erst 18 geworden und hatte nie "Stress" mit der Polizei. 

ReaperTR  05.01.2017, 00:56
@BlackBird8009

Du kannst soweit ich weiß auch  bei der Polizei anrufen einen Termin ausmachen und deine Aussage ändern. Du kannst dem Beamten ruhig sagen dass du 1. noch sehr jung bist 2. andere Zeugen auf dich eingeredet haben und du deshalb verunsichert warst und mit ihm nochmal über deine Aussage sprechen möchtest. Am besten mit den Beamten die auch beim Unfallort waren. Wenn du aber etwas ändern willst, muss es die Wahrheit sein!!! Du kannst denen ruhig sagen dass du ein schlechtes Gewissen hast weil du durch die Situation völlig überfordert warst und dir Fehler passiert sind. Schließlich wollen die Polizisten ja von dir wissen wie es wirklich da war. 

So würde ich handeln, und fürs nächste mal merkst du dir, dass du NIE MEHR mit der Meinung anderer deine eigene Meinung und SIchtweisen überschreibst. DU bist jetzt ein erwachsener Mensch, und solltest dich nich so willensschwach geben dass du manipulierbar bist. Aber mach dir nichts draus ich hab schon Frauen gesehen die wurden von einem Typ gerammt (Unfall) obwohl sie standen und nichts dazu konnten. Dann vom Typ zusammengeschissen worden, so dass sie sich entschuldigt haben und dann fuhr der Typ weg. Zu der Zeit war ich allerdings erst 6 Jahre alt und es ging mich auch nichts weiter an. :) Jetzt bin ich selber 31 - und über 30 wird einem GAR NICHTS MEHR verziehen. MIt 18 sieht das noch anders aus, da darf man Fehler machen :)

mfg

Hallo BlackBird,

laut StPO bist du grds. als Zeuge verpflichtet auszusagen. Wenn du nicht aussagst, kann dir Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht werden.

Ausnahmsweise musst du nicht aussagen, wenn du dich selber durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten würdest oder wenn du aus sonstigen beruflichen (Anwalt etc.) oder persönlichen Gründen ein Zeugnisverweigungerungsrecht hast. Näheres steht in den §§ 52,53 StPO.

Hoffe, dass meine Antwort hilfreich war.

Wünsche dir eine gute Nacht.

Markus143

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 01:35

Danke dir trotzdem

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 01:27

Ich weiß wirklich nicht weiter.. Ich muss sowieso bald Aussagen.. Kann ja sagen ich war nicht dort und hab nichts gesehen..

Markus143  05.01.2017, 01:34
@BlackBird8009

Deine Aussagen sind sehr widersprüchlich und möchte dazu nichts mehr Weiteres sagen. Ich habe bereits alles hierzu gesagt. Wir sind hier im strafrechtlichen Bereich (trotz deiner angegebenen Zeugenangabe). Ich empfehle dir in diesem Fall dringend anwaltlichen Rat, zumal du dich selber durch Falschaussagen strafbar machen kannst.

Ich verabschiede mich von der Diskussion und wünsche dir über Nacht klare Gedanken, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 01:07

Ich muss dann noch zur Polizei, soll ich dem Polizisten an dem Tag die Wahrheit sagen und sagen ich war gar nicht Vorort und ich war nur überfordert. Würde ich trotzdem bestraft

Markus143  05.01.2017, 01:22
@BlackBird8009

Diese Fragen gehen schon in einen Bereich, da solltest du dir ggf. anwaltlichen Rat suchen, um keine Falschaussagen zu treffen bzw. dich eventuell nicht selbst zu belasten. Allgemeine Fragen beantworten ist in Ordnung. Aber hier sind wir schon in einem anderen Bereich, wo ein Fachanwalt bzw. Anwalt im jeweiligen Fachgebiet Rechtsberatung geben darf und kann.

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 01:01

Ich weiß kaum was passiert ist.. als was ich sagen würde, wären lügen mehr nicht.. deswegen will ich nicht aussagen. Würde ich als Zeuge lügen, wären die Strafen sicher sehr streng und habe Angst. Ich will das nicht. Ich hab auch gelesen das ich dafür ins Gefängnis kommen kann

Markus143  05.01.2017, 01:04
@BlackBird8009

Wenn dies wirklich der Wahrheit entspricht, musst du dir auch keinen Kopf zerbrechen. Man bzw. das Gericht erwartet nur, dass du Fragen, die dir gestellt werden wahrheitsgemäß beantwortest.

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 00:22

Wie hoch wäre diese Strafe

Markus143  05.01.2017, 00:30
@BlackBird8009

Grds. liegt es im Ermessen des Gerichts, die Höhe darf allerdings gewisse Grenzen nicht überschreiten. Es gab Anordnungen bei zweimaligen Fernbleiben zum Gerichtstermin und somit Verweigerung der Aussage, da würde ein Ordnungsgeld i.H.v. 500 EUR angeordnet. Nur in etwa zur Orientierung. Genaue Angaben bzw. Zusicherungen gibt es nicht.

BlackBird8009 
Beitragsersteller
 05.01.2017, 00:39
@Markus143

Ich muss noch zur Polizei. An dem Tag hat fern Polizist nur meinen Namen und Adresse genommen und wollt nur kurz wissen was passiert ist. 

Markus143  05.01.2017, 00:43
@BlackBird8009

Dann einfach abwarten, ob du überhaupt vorgeladen wirst. Für den Fall, dass du vorhast Zeugnis zu verweigern, sind dir die strafrechtlichen Konsequenzen bekannt und daher würde ich dir auch dringend abraten, nicht auszusagen. Ansonsten musst du mit diesen Konsequenzen vermutlich rechnen.

LG

Markus143

Du hast kein Zeugnisverweigerungsrecht nur weil Du "das jetzt nicht mehr willst "...