PKW-Versicherung nach 15 Jahren Firmenwagen
Ich wüßte gerne ob es Möglichkeiten gibt, die Unfallfreiheit bzw. Schadensfreiheit die sich meine Tochter innerhalb der 15 Jahre erworben hat, in der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse "gutschreiben" zu lassen.
Mit wieviel "Prozent" würde sie in die KFZ-Haftpflicht "einsteigen" müssen?
Könnte ich beispielsweise ihr demnächst funkel-niegel-nagel-neues Auto preiswerter als "mein" Auto führen und es nur für sie und ihren Partner als Fahrer eintragen lassen bei meiner Versicherung?
Unsere 3 eigenen PKW sind alle in der 30%-Stufe...
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
Ja, es gibt ein, zwei Möglichkeiten:
1.) Die Firma kann den von Deiner Tochter erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt auf sie übertragen.
Nachteil: Für die Firma ist der SFR dann weg, weswegen diese Möglichkeit in nur wenigen Fällen genutzt wird bzw. werden kann.
2.) Es gibt Versicherer, die bereit sind bei entsprechendem Nachweis eine Sondereinstufung analog zu den schadenfreien Jahren durchzuführen.
Bsp.: Es kann nachgewiesen werden, dass die Tochter 15 Jahre schadenfrei gefahren ist (Voraussetzung u.a.: Sie fuhr einen Dienstwagen, wobei es sich um einen PKW handeln muss; sie muss den Dienstwagen eine bestimmte Mindestnutzungsdauer pro Jahr gefahren haben; zwischen Ende des Arbeitsvertrages und der Antragstellung darf kein zu großer Zeitraum liegen, usw.). Dann stuft die Versicherung unter Umständen den privaten Vertrag der Tochter auch in bis zu SF 15 ein.
P.S.: Das Thema "Sondereinstufung" kann man ruhig einmal - unabhängig davon, ob die Versicherung das oben beschriebene Modell anbietet - beim Versicherer zu Sprache bringen. Bei bereits 3 gut verlaufenden Kfz-Versicherungen ergeben sich u.U. Möglichkeiten, die über das übliche Standard-Tarif-Angebot (Zweitwagenregelung, Kundenkinderregelung, etc.) deutlich hinaus gehen...
Wenn zehn Jahre lang kein Fahrzeug auf den Namen angemeldet war, muß sie mit der Versicherung die Prozente aushandeln. Oft kommt man etwas höher hinein, als man ausgestiegen ist.
Könnte ich beispielsweise ihr demnächst funkel-niegel-nagel-neues Auto preiswerter als "mein" Auto führen und es nur für sie und ihren Partner als Fahrer eintragen lassen bei meiner Versicherung?
Warum fragst Du nicht 1fach Deinen Versicherungsvertreter?
Dann ist das Kind ja jetzt versicherungstechnisch Anfängerin. Genauso wie ein Berufskraftfahrer, der in Rente geht und mehrere Millionen unfallfrei hintersich hat. Prüfe eben Zweitfahrzeug (Beispiel HUK Coburg) mit SF-Klasse 4 und 48% Beitrag. Merke, ggf. können die Rabatte untereinander getauscht werden, wenn es denn sinnvoll ist.