Pkw Überfahrt nach Kauf?
Hallo, ich werde bald ein neues Auto kaufen welches sich aber knapp 600km entfernt befindet. Wie ist das dann? Muss es vorher abgemeldet werden aber wie komm ich dann ohne Kennzeichen na hause? Und ab wann muss ich dann versichert sein?
8 Antworten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Wenn du die Papiere des Fahrzeugs hast, kannst du es bereits vorher anmelden und nimmst dann die neuen Kennzeichen mit.
Du kannst aber auch ein Überführungskennzeichen (rote Nummer) beantragen.
Wenn dir der Verkäufer vertraut, kann er dir das angemeldete Fahrzeug auch so übereignen und du meldest es dann am Wohnort um.
Es muss nicht zwingend abgemeldet werden, das kann auch von Dir gemacht werden wenn Du das Auto bei Dir hast und auf Dich anmeldest. Das Problem ist aber dass kaum ein Verkäufer dieses Vertrauen aufbringt, immer wieder passiert es dass ein Fahrzeug dann eben nicht abgemeldet wird und der Verkäufer hat dann ein lästiges Gerenne.
Empfehlen würde ich Dir schonmal die Fahrzeugdaten geben zu lassen und Dir eine Versicherung für dieses Auto zu suchen und abzuschliessen (die läuft erst wenn das Auto wirklich angemeldet wird). Dann solltest Du darauf achten von dieser Versicherung neben der eVb zum Anmelden auch Eine für ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Dann werden für das Kurzzeitkennzeichen keine extra-Versicherungsbeiträge fällig, die werden dann verrechnet.
Mit der eVb für Kurzzeitkennzeichen kannst Du dann im Zulassungsbezirk des Autoverkäufers eine Kurzzeitzulassung vornehmen, das Auto ist dann bereits auf Dich zugelassen, kostet hald nochmal ca 50,-€ extra für Schilder und Gebühren.
Mit der Kurzzeitzulassung kannst Du dann bis zu 5 Tage fahren, also genug Zeit um heimzukommen und das Auto ganz auf Dich anzumelden. Vorraussetzung: es sollte eine gültige HU haben, die ist aber ohnehin zum Anmelden nötig. Beim Kauf darauf bestehen auch einen Untersuchungsbericht über die HU zu bekommen, die meisten Zulassungsstellen akzeptieren den Stempel im Schein nicht als Nachweis. Sollte es keinen Bericht mehr geben kann der bei der ausführenden Stelle (zB TÜV) nachgedruckt werden.
Am einfachsten ist es, im Kaufvertrag fest zu halten, dass du das Auto angemeldet übernimmst und es innerhalb von 2 bis 3 Tagen ab bzw. ummeldest. Diese Möglichkeit ist sogar ausdrücklich im Gesetz und den Versicherungsbedingungen vorgesehen. Die Versicherung geht in dem Moment der Vertragsunterzeichnung auf dich über, daher ist es wichtig neben dem Datum auch die Uhrzeit zu notieren. Ist aber natürlich auch eine gewisse Vertrauenssache.
Besorg dir Kurzzeitkennzeichen (5Tage)
Für solche Fälle gibt es ja die Roten Kennzeichen ;)
Sie ermöglichen die Überfahrt über weitere Strecken.
Bieten die Autohäuser an oder Du holst eins im Landratsamt der betroffenen Stadt.
Bei privat kann auch denkbar sein, daß Dich der Verkäufer mit seinem heimfahren läßt, wenn ihm die Uhrzeit und Datum unterschreibst.
Wenn feststeht, daß Du das Auto ohnehin kaufen willst, kannst auch ein normales in Deiner Stadt holen und anmelden, das geht natürlich auch.
Rote Kennzeichen von Autohäusern dürfen nur für Fahrten benutzt werden die in Zusammenhang mit dem Autohaus stehen, also zB um es zur Reparatur dahin zu bringen.