pflichtfortbildung während des urlaubs...
Während meines urlaubs findet eine Pflichtfortbildung in erster hilfe statt, an der ich teilnehmen muss. falls ich nicht erscheine, muss ich mich selber kostenpflichtig um eine fortbildung bemühen. was kann ich tun?
7 Antworten
Falsch: Wenn dein Arbeitgeber Dir Deinen Urlaub genehmigt hat (am besten natürlich schriftlich) kann er Dich weder zu einer Fortbildung in der Zeit zwingen noch Dir irgendwelche Kosten aufbrummen, falls Du nicht daran teilnehmen solltest.
Was tun? Gewerkschaft benachrichtigen und den Sachverhalt schildern. Falls Du -unverständlicherweise- kein Gewerkschaftsmitglied sein solltest bleibt Dir nur der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (und der zeitnahe Eintritt in eine Gewerkschaft, z.B. die da: www.fau.org).
Urlaub ist eigentlich zur ausschlielichen Erholung da. Gesetzlich.
Hattest Du den Termin jedoch bevor Du Deinen Urlaub eingereicht hast könnte ich mir vorstellen das es doch möglich ist Dir das aufzudrücken.
Zuspät...
Dann muss es einen Ausweichtermin geben.
Habt ihr einen Betriebsrat? Der müsste weiterhelfen können.
Hallo und moin. 1. Der Urlaub darf nur aus absolut wichtigen Gründen unterbrochen werden. Dazu gehört mit Sicherheit nicht die Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs. 2. Der Arbeitgeber hat nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 die erforderliche Arbeitszeit für die Ausbildung und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. d.h. zu bezahlen. 3.Die Teilnehmergebühren werden von der Berufsgenossenschaft übernommen. Die Ausbildung darf aber nur von sogenannten ermächtigten Stellen durchgeführt werden. Wer ermächtigte Stelle ist kannst Du unter www.bg-qseh.de nachschauen.
es gibt scheinbar 3 möglichkeiten: du gehst hinn, du hohlst es nach oder die schaust was passiert wenn du nichts der gleichen machst (aber nicht wundern wenn du dann gefeuert wirst)
Jau, klasse Idee, feuern mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer es gewagt hat, in seinem Urlaub einer Fortbildung fernzubleiben. Das zerpflückt jedes Arbeitsgericht im Schnelldurchlauf und der Arbeitgeber darf wieder einstellen. Arbeitsrecht ist doch was geiles :D
du könntest den urlaub verschieben. wenn du verreist, ist das schlecht... oder wenn du zu hause bleibst, könntest du den urlaub auch unterbrechen für den lehrgang.
Könnte.
schauhin könnte auch einfach den genehmigten Urlaub antreten und im genehmigten Urlaub das tun, was man in so einem Urlaub tut: Sich erholen, nicht zur Arbeit und eben auch zu keiner Fortbildung gehen.
...genau das habe ich auch vor, nur - nachholen kann ich es ja, aber wer bezahlt dann die fortbildung??
Gute Frage: Wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, Dir die zu bezahlen, muss er wohl in den sauren Apfel beißen. Wenn der Lehrgang aber nur aus reiner Nettigkeit übernommen wird muss er vermutlich keinen Ausweichtermin finanzieren und Du müsstest das übernehmen - oder eben doch Deinen Urlaub an diesem Tag unterbrechen, was Dir allerdings einen Urlaubstag spart, den Du an einem anderen Termin nehmen kannst. Ob er derartige Fortbildungen bezahlen muss regelt idR. der zuständige Tarifvertrag oder eventuell einschlägige gesetzliche Bestimmungen zu Deiner beruflichen Tätigkeit.
nein, der termin wurde mir am anfang des urlaubs telefonisch mitgeteilt..