Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis?
Hallo!
Ich habe seit Mitte März einen Schwerbehindertenausweis 60 G und seit 1 Woche Pflegegrad 3. Weiß jemand, was ich damit an Ermäßigung bekommen kann? Ist ja alles so neu für mich. Und ich habe einige Hilfsmittel. Kommt noch einmal ein Gutachter? Ich hatte bereits ein Zweitguachten. Kann er mir die Hilfsmittel wieder wegnehmen? Ich habe Angst.....
4 Antworten
Welche Vorteeile du durch deinen Schwerbehindertenausweis hast kannst du den am bescheid des GdB anhängenden Informationsblättern entnehmen.
deshalb: immer alles lesen was einem von Ämtern und Behörden zugeschickt wird.
Und wenn im Gutachten das du von der Pflegekasse erhalten hast, auch dort bitte die Anlagen durchlesen, keine Widerholungsbegutachtung angesetzt wurde, kommt nur ein Gutachter, wenn du einen Höherstufungsantragt stellst.
Und der MDK kann dir keine Hilfsmittel wegnehmen.
Denke auchdaran, dass du der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 zweimal im Jahr einen Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI nachweisen musst.
Machst du das nicht, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
Für den Pflegeberatungsbesuch musst du dir einen örtl. ambul. Pflegedienst suchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Und bei diesen Pflegeberatungsbesuchen werden all deine Fragen, sofern du diese stellst beantwortet werden.
Ich danke Dir herzlich. Jetzt bin ich erleichtert. Brauche ja Rollator und Toilettensitzerhöhung. Danke von Herzen
Die Pflegekasse wird dir kein Erinnerungsschreiben für den Pflegeberatungsbesuch schicken. Daran musst du selbst denken. Bei Pflegegrad 3 ist der Pflegeberatungsbesuch 1 x pro Quartal, als spätestens im Juni und im Dezember, erforderlich.
Lieben Dank dafür. Ich bin erleichtert. Ich bekomme für den Pflichtbesuch 1 Monat davor Post von meiner Krankenkasse.
Nachtrag mit Infos zu Schwerbehindertenausweisund Leistungen, Rechte und Pflichten aus dem Pflegegrad
https://www.personal-wissen.net/wissen/der-schwerbehindertenausweis-und-die-vorteile-967/
und hier
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegeleistungen/
Hallo Minka39,
Sie schreiben:
Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis?
Weiß jemand, was ich damit an Ermäßigung bekommen kann?
Antwort:
Im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung GDB60 erhalten Sie diverse Nachteilsausgleiche, siehe hierzu die Tabelle:
Und ich habe einige Hilfsmittel. Kommt noch einmal ein Gutachter? Ich hatte bereits ein Zweitguachten.
Antwort:
Ihr richtiger Ansprechpartner hierzu ist Ihre zuständige Krankenkasse = Pflegeversicherung, fragen Sie dort nach bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!
Solange die Voraussetzungen für die Bewilligung der Hilfsmittel vorliegen, besteht in der Regel kein Grund für Ihre Angst, daß Ihnen die Hilfsmittel wieder weggenommen werden!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Pflegegrad 3 ist doch ziemlich gut. Damit hast du Anspruch auf 545 € Pflegegeld, das nicht einkommensabhängig ist, und das du so einsetzen kannst, wie du das gerne möchtest. Damit kann man doch schon was anfangen, um sich das Leben erträglicher zu gestalten, oder etwa nicht?
grundsätzlich kann man auch wieder runtergestuft werden.
Das würde mir noch fehlen.....Mein Schwerbehindertenausweis ist unbefristet gültig. Und danke
Lieben Dank dafür. Genau das steht drauf. Jetzt bin ich erleichtert. Und für den Pflichttermin schickt mir die Krankenkasse 1 Monat davor Erinnerung.