Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis?

4 Antworten

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Welche Vorteeile du durch deinen Schwerbehindertenausweis hast kannst du den am bescheid des GdB anhängenden Informationsblättern entnehmen.

deshalb: immer alles lesen was einem von Ämtern und Behörden zugeschickt wird.

Und wenn im Gutachten das du von der Pflegekasse erhalten hast, auch dort bitte die Anlagen durchlesen, keine Widerholungsbegutachtung angesetzt wurde, kommt nur ein Gutachter, wenn du einen Höherstufungsantragt stellst.

Und der MDK kann dir keine Hilfsmittel wegnehmen.

Denke auchdaran, dass du der Pflegekasse bei Pflegegrad 3 zweimal im Jahr einen Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI nachweisen musst.

Machst du das nicht, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.

Für den Pflegeberatungsbesuch musst du dir einen örtl. ambul. Pflegedienst suchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Und bei diesen Pflegeberatungsbesuchen werden all deine Fragen, sofern du diese stellst beantwortet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Minka39 
Beitragsersteller
 29.04.2019, 14:18

Ich danke Dir herzlich. Jetzt bin ich erleichtert. Brauche ja Rollator und Toilettensitzerhöhung. Danke von Herzen

Minka39 
Beitragsersteller
 29.04.2019, 14:16

Lieben Dank dafür. Genau das steht drauf. Jetzt bin ich erleichtert. Und für den Pflichttermin schickt mir die Krankenkasse 1 Monat davor Erinnerung.

Griesuh  30.04.2019, 08:48
@Minka39

Die Pflegekasse wird dir kein Erinnerungsschreiben für den Pflegeberatungsbesuch schicken. Daran musst du selbst denken. Bei Pflegegrad 3 ist der Pflegeberatungsbesuch 1 x pro Quartal, als spätestens im Juni und im Dezember, erforderlich.

Minka39 
Beitragsersteller
 29.04.2019, 14:14

Lieben Dank dafür. Ich bin erleichtert. Ich bekomme für den Pflichtbesuch 1 Monat davor Post von meiner Krankenkasse.

Hallo Minka39,

Sie schreiben:

Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis?
Weiß jemand, was ich damit an Ermäßigung bekommen kann?

Antwort:

Im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung GDB60 erhalten Sie diverse Nachteilsausgleiche, siehe hierzu die Tabelle:

Bild zum Beitrag

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Und ich habe einige Hilfsmittel. Kommt noch einmal ein Gutachter? Ich hatte bereits ein Zweitguachten.

Antwort:

Ihr richtiger Ansprechpartner hierzu ist Ihre zuständige Krankenkasse = Pflegeversicherung, fragen Sie dort nach bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter!

Solange die Voraussetzungen für die Bewilligung der Hilfsmittel vorliegen, besteht in der Regel kein Grund für Ihre Angst, daß Ihnen die Hilfsmittel wieder weggenommen werden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Gesundheit und Medizin, Schwerbehinderung, Pflegegrad 3 )  - (Gesundheit und Medizin, Schwerbehinderung, Pflegegrad 3 )

Pflegegrad 3 ist doch ziemlich gut. Damit hast du Anspruch auf 545 € Pflegegeld, das nicht einkommensabhängig ist, und das du so einsetzen kannst, wie du das gerne möchtest. Damit kann man doch schon was anfangen, um sich das Leben erträglicher zu gestalten, oder etwa nicht?