Ist es Diebstahl, wenn ein Gastronomiekunde eine Tasse mitnimmt, für die er vorher Pfand gezahlt hat?
In einem großen Biergarten hab ich vor ein paar Tagen beobachtet, wie jemand - ganz entspannt - seine Kaffeetasse mitgenommen hat. Vorher hatte er dafür 2 Euro Pfand gezahlt. In diesem Biergarten werden für alle Gläser und Tassen Pfand gezahlt, und die Bestellungen werden in dem Moment bezahlt, in dem sie an den Tisch gebracht werden.
Wenn jetzt jemand seine Tasse (nach Zahlung des Pfands) nicht ans Biergartenhäuschen zurückbringt, sondern einfach mitnimmt, ist das dann rechtlich gesehen Diebstahl?
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P.S.: Ein klassisches Beispiel ist der Glühweinstand auf dem Weihnachtsmarkt. Da zahlt man ja glatt 2 oder sogar 3 Euro Pfand für eine Tasse, und man sieht dort laufend, wie immer wieder Leute entscheiden, die Tasse mitzunehmen. Logischerweise erhebt der Betreiber da natürlich einen Betrag, bei dem er dann seine Ruhe hat, d.h. keinen Schaden, wenn eine Tasse verschwindet. Aber: Dort steht ja nirgendwo "Tassen auch zum Mitnehmen / stehen auch zum Verkauf" oder ähnliches. Andererseits wieder: Könnte ein Kunde aufgrund der Pfandzahlung nicht berechtigt davon ausgehen, dass diese unausgesprochene Vereinbarung vorliegt? >>> "Entweder Sie bringen die Tasse wieder zurück und erhalten Ihren Pfand, oder Sie behalten sie und wir behalten das Geld."