Pfand Rücknahmepflicht während der Öffnungszeiten?
Hallo ihr Lieben und im Vorfeld schon mal Danke für eure Hilfe!
Es geht darum, dass man (als armer Student) manchmal auch noch kurz (ca. eine halbe Stunde) vor Schließung Pfandflaschen wegbringen will oder muss, um mit dem erbeuteten Pfandgeld, Studentenfutter und Bier mit weniger Hartgeld zahlen zu müssen, weil Monatsenden manchmal einfach finanziell eng sind.
Im REWE in Osnabrück (Öffnungszeiten bis 23.00 Uhr) ist es aber so, das immer zwischen zehn und halb elf der Zugang zum Rückgabeautomaten abgeschlossen ist und man auf Nachfrage maximal patzige Antworten, allerdings keine Hilfe oder sonst etwas bekommt, der Pfand wird dabei aber auch nicht an der Kasse akzeptiert und verrechnet.
Daher die Frage. Wie schaut es mit der Gesetzeslage aus? Ist ein Händler während der Öffnungszeiten verpflichtet Pfand(-eigene) Flaschen und Dosen anzunehmen oder kann er willkürlich diesen Bereich schließen? Also letztlich kann ein großer Supermarkt sagen, Pfand nähme er nur noch zwischen 13.00 Uhr und 13.15 Uhr an? oO
Ich wüsste da gerne die rechtliche Lage, so es eine gibt, da das Pfandsystem für deutsche Geetze ja nahezu neu ist,. Aber vor allem würde ich gerne dieser dauernd unverschämten Person ein Mal den Wind aus den Segeln nehmen. Eigentlich bin ich nur gerade mal wieder von deren mangelnder Kompetenz schockiert, es geht dabei nicht nur um rechtliche Grundlagen sondern vor allem um Service und die Zufriedenstellung des Kunden.
So oder so, ich regte mich schon vor über einem Jahr auf, fand aber damals auf der offizielen REWE Seite keine Möglichkeit mich zu beschweren (wer mir nicht rechtlich helfen kann: ein Link tut es auch... ich will motzen oO) ich leide unter dieser Dienstleistungswüste und finde viele Dinge ein Unding, aber die Wiederholung nervt wirklich.
Danke für Eure Mithilfe, bei meinem Mini-Feldzug gegen doofe Dienstleister :)
Euer immer netter Dienstleister, wenn ihr mich mal braucht :)
2 Antworten
Kurz gesagt, solange wie sie pfandpflichtige Einweggetränke zum Kauf anbieten, sind sie auch verpflichtet das Leergut zurückzunehmen. Aber bedenke: Das gilt nur für Einweg! Für Mehrweg gibt es keine Rücknahmepflicht.
Die Rücknahme von Einwegverpackungen wird in der Verpackungsverordnung (§§ 6 & 9 VerpackV) geregelt. Leider habe ich aktuell jedoch keine Zeit und Lust alles im Detail aufzuschlüssen, da es diesbezüglich innerhalb der Paragraphen auch immer wieder Querverweise zu anderen Paragraphen gibt, worauf diese wiederum aufbauen.
Aber leider kann ich das vollkommen bestätigen, dass die Supermärkte, insbesondere Rewe und Edeka, immer mehr abbauen was die Arbeitsqualität angeht, was widerum auf den stetigen Anstieg von unqualifiziertem Personal zurückzuführen ist.
Kannst du dir vorstellen dass in manchen Bundesländern die Läden schon ab 20.00 geschlossenn sind ? Horror, was ? Und trotzdem ist dort meines Wissens noch kein Student verhungert. Komisch, was ?