Darf mein Arbeitgeber entscheiden wann ich auf Toilette gehen darf?

10 Antworten

Ich mach das mal kurz:

  • Es stellt einen Verstoß gegen die Menschenrechte (Artikel 3 Menschenrechtskonventionen) und das Grundgesetz Art. 1 und 2 da.

  • Das ist Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. -Das ist Mißhandlung Schutzbefohlener.

  • Das ist Verletzung der Fürsorgepflicht.
  • Das ist ein Verstoß gegen §3 Arbeitsschutzgesetz.

Das sollte reichen um hier einen Riegel vorzuschieben. Weiter bemängelst du das es natürlich keinen Betriebsrat gibt, wenn es die Anzahl der Mitarbeiter/innen zulässt, dann gründe einen Betriebsrat.

Urmel79 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 06:21

Ich finde es auch einfach nur Menschenunwürdig wie Mut einen umgegangen wird.Ich kann mir auch nicht vorstellen das sie damit Rechtlich durchkommen würden.

Um den gründen zu können sollte msn natürlich Ahnung davon haben und jemand hinter sich stehen haben.Die Mitarbeiter dort sind froh einen Job zu haben und würden sich dem nicht Widersetzen.

Dazu wurde dieses auch schon versucht,diese Mitarbeiter waren die längste Zeit Mitarbeiter gewesen. Diese Firma will keinen BR und weiß auch wie das zu verhindern ist.

dogit  20.11.2012, 08:20
@Urmel79

Wenn jemand von Euch in der Gewerkschaft ist kann man die Gewerkschaft um Hilfe bei der gründung eines BR bitten, dann wird dass alles ein wenig einfacher, denn die Gewerkschaftler kennen die Rechtslage und würden dem Arbeitgeber schon das passende Schild hinhalten.

Ich kennne übrigens ein Portal in dem man sich mit der Br Wahl schon intensiv beschäftigt, und zwar dahingehend dass die Gründung ein fester Betandteil im Gesetz wird, dann kann der Arbeitgeber da nichts mehr verhindern. Aber dass ist noch alles Zukunftsvision da hier sehr viel Arbeit ist und dass ganze ja eh erst mal als Petition in den Bundestag muss.

Beruflich befasse ich mich schon länger mit dem Thema" Menschwürdige und menschengerechte Arbeit", und gerade in Callcentern und bei Leiharbeitsfirmen wir hier auf höchstem Niveau alles Verletzt was in dem Bereich möglich ist.

Urmel79 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 14:29
@dogit

Vielen Dank für deine Antwort.Diese Firma hat bisher leider alles getan ,keinen BR zustande kommen zu lassen..Man sollte sich natürlich auch mit der Materie auskennen bevor man den Schritt wagt.Und wie so oft ,steht man relativ allein da,da alle MA sich denken,hauptsache einen Job zu haben,darum bloß nicht gegen die Firma Wettern.Das wäre wirklich ein großer Schritt nach vorne für viele Beschäftigte,wenn es irgendwann Pflicht wird,einen BR in der Firma haben zu müssen.Aber leider ist dieses noch in weiter ferne.Es ist wirklich Menschenunwürdig so mit seinen MA umzugehen.

Wann man auf Toilette geht,sollte wohl jedem selbst überlassen bleiben. Kann mir nicht vorstellen,das ein Arbeitgeber zu entscheiden hat,wann man mal aufs "Häuschen" geht oder nicht. Das ist doch ein Fall für den Betriebsrat ,den ich mal befragen würde mit allen Mitarbeitern -- nicht alleine

Urmel79 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 14:34

Leider gibt es in diesem Unternehmen keinen Betriebsrat.Also wir Mitarbeiter sind auf uns allein gestellt.

Hallo, also ich bin schockiert.... Hast Du schon was vom § 1 des BGB's gehört?

Die Würde eines Menschen ist unantastbar

Das gilt auch für die, die zur Toilette müssen. Also ich gehe zur Toilettte, wenn ich muß. Solltest Du auch tun!!!

Urmel79 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 14:33

Den § kenne ich natürlich.Aber die Firma kennt dieses nicht.Profit ist das was zählt und nichts anderes.Das werde ich auf jeden Fall machen.Ich gehe wenn ich muss,nicht wenn ich darf.

Hallo liebe Ratgeber,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich merke das ich mit meinen Unmut nicht allein bin. Für diese Art Mitarbeitetführung gibt es gar keinen Ausdruck. Wobei das Wort Mitarbeitetführung dort ein Fremdwort ist.

Hallo, um einen Betriebsrat zu gründen braucht Ihr nur das Betriebsverfassungsgesetz zu lesen - findet Ihr hier: www.dejure.org Am Besten in die Gewerkschaft eintreten und mit deren Hilfe die BR-Wahlen vorbereiten - am Besten lassen sich alle zur Wahl aufstellen, da jeder der bei einer BR-Wahl antritt nach Gesetz 6 Monate Kündigungsschutz hat - siehe Betr.VG - er kann dann versuchen, alle zu kündigen und dann stellen alle Kündigungsschutzklage die Ihr alle gewinnt. Gewählt in den BR sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten - außerdem muss jeder der zur BR-Wahl antritt für 2 Stunden in der Woche von der Arbeit freigestellt werden zwecks Wahlwerbung unter den Kollegen! Aber bitte schön nach der Reihe ausführen sonst wirds ungemütlich! Alles Gute und viel Glück!