Personalabteilung nicht erreichbar?

4 Antworten

WAs soll das Geeier?
Wenn Du aufhören willst, dann kündige.

Einem Aufhebungsvertrag muß der AG nicht zustimmen, er kann.

Und sie haben Dir klar mitgeteilt, Du sollst kündigen..also ,achten sie keinen Aufhebungsvertrag.

Dass Du so lange rumeierst und nicht in die Pötte kommst, ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Dass da jetzt beides aufeinandertrifft, ist sehr genial.

Du kannst nicht beim einen AG anfangen, wenn Du vertraglich noch beim anderen bist..auch eine AU ändert nichts daran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ranseri33 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 15:19

Ich habe noch gar nichts unterschrieben und mir geht es darum, dass mit der Personalabteilung zu klären und nicht mir irgendjemandem, der keine Ahnung und keinerlei Kompetenzen im Bereich Personalwesen hat und mit rumeiern hat das Nichts zu tun. Ich habe erst vor einigen Tagen die Zusage erhalten und die brauchen dringend jemanden ab dem 15.11.

Mohn2021  08.11.2021, 15:20
@ranseri33

Du willst da weg, also kündige fristgerecht.

Du schießt Dir durch dieses Geeier einfach nur selbst ins Knie.

Arbeitsrechtlich stehst Du auf verlorenem Posten.

ranseri33 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 15:26
@Mohn2021

Das Problem ist, dass die meisten Stellen auf die ich mich bewerbe sofortige Unterstützung benötigen und der 01.12. oder sogar der 01.01.22 wären zu spät und ich kann ja erst dann kündigen, wenn ich sicher bin, dass ich was im Anschluss habe.

julyyar  15.11.2021, 12:10
@ranseri33

wenn man Personal braucht, dann sollte es nicht an 2 Wochen liegen. such dir einen professionellen Arbeitgeber unterschreibe und kündige entsprechend

Hast du denn den neuen Vertrag schon unterschrieben?

An deiner Stelle würde ich einfach schriftlich (Einschreiben!) kündigen und am 01.12. bei dem neuen Unternehmen anfangen (die haben dafür bestimmt Verständnis)

Kannst Dich dann ja auch krank schreiben lassen bis zum Ende November.

Aber natürlich noch nicht beim neuen Unternehmen anfangen.

Du hast keinen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag.

Mohn2021  08.11.2021, 15:19

Heute ist der 8.11., das klappt nicht zum 1.12. wenn die Kündigungsfrist 4 Wochen ist.

julyyar  08.11.2021, 15:20
@Mohn2021

stimmt, hab nicht aufgepasst! Geht natürlich nur wenn er schon gekündigt hat.

ranseri33 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 15:21
@Mohn2021

was du nicht sagst, deshalb verstehe ich die Aussage von denen ja auch nicht. Ergibt ja keinen Sinn.

julyyar  08.11.2021, 15:21
@ranseri33

wann hast du gekündigt und zu wann? hast du eine schriftliche Bestätigung?

Für mich gibt es keine Möglichkeit (außer per Post) die Personalabteilung direkt zu erreichen.

Dann mach das doch auch per Post. Da dir aber bereits signalisiert wurde, dass ein Aufhebungsvertrag wohl nicht zustande kommen wird, kannst du es auch gleich ganz lassen und statt dessen fristgemaess kuendigen (schriftlich mit eigenhaendiger Unterschrift, nicht per Mail oder WhatsApp!).

Das ganze Rumgeeiere fuehrt ja offensichtlich zu nichts. Also vergiss es und kuendige fristgemaess. Zum 30.11. wird das aber wahrscheinlich nicht mehr gehen, sondern vermutlich fruehestens zum 15. Dezember.

Du solltest auf jeden Fall per Einschreiben kündigen. Schreib auch rein, dass du einen Aufhebungsvertrag machen möchtest.