Pendlerpauschale ohne eigenen PKW
Hallo, ich fahre mit meinem PKW meinen Sohn täglich zur Arbeit hin und hole ihn auch wieder von dort ab. Da ich selber Rentnerin bin gibt es keinen eigenen Grund für mich diese Fahrt zu unternehmen. Mein Sohn (38j) hat aber auch nicht die Möglichkeit selber zur Arbeitsstätte zu gelangen, da ein Bus in diese Richtung nur sehr selten fährt und er auch wegen seiner Schwerbehinderung keinen Führerschein machen kann/darf.
Habe ich oder mein Sohn Möglichkeiten die Fahrkosten für täglich 2 x 13km geltend zu machen?
3 Antworten
Die Pendlerpauschale ist erstmal unabhängig davon möglich, wie man zur Arbeit kommt. Es ist eine Pauschale, die man für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansetzen kann, das geht also 100% Allerdings zählt hier nur eine Fahrt pro Tag, nicht die Hin- und Rückfahrt.
Da Dein Sohn schwerbehindert ist kann man allerdings möglicherweise auch die Hin und Rückfahrt ansetzen, es klingt stark danach. Nötig ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70 (steht im Schwerbehindertenausweis) oder mindestens 50 und eine "beeinträchtigte Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr", das ist Merkzeichen G
Die Schwerbehinderung selbst wirkt sich ja auch steuerlich aus, also müßtet Ihr den Ausweis eh mit beilegen (in Kopie) und für die Kilometer auf der Anlage N in Zeile 36 ganz rechts eine 1 eintragen.
Vielen Dank für die sehr gut ausführliche Antwort! Zwar hat er nicht "G" aber "RF" mit 60%. Somit wäre es wohl zunächst egal, wer der Fahrzeughalter ist und wir tragen es bei ihm ein, wie als wenn er selber gefahren wäre. Wenn sich dann noch fragen ergeben, kann das Finanzamt ja um Aufklärung bitten. Den Lohnsteuerfreibetrag haben wir auch schon immer genutzt und bekommen. Gut das du es noch einmal ansprichst.
Vielen Dank°!°
Wenn er aufgrund einer Schwerbehinderung eingeschränkt mobil ist, dann darf er öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Prinzipiell darf er aber auch eine steuerliche Vergünstigung fürs KFZ wählen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass das auch übertragbar ist, wenn er selber nicht fahren kann.
Ich würd mal beim zuständigen Versorgungsamt anrufen und dort die Sache schildern.
Wie gesagt, Anruf beim Versorgungsamt wär da Beste...nützt mehr als unsre Spekulationen
ihr sohn kann die Kilometerpauschale bei der einkommensteuererklärung geltend machen, dies ginge sogar wenn er mit dem fahrrad fahren würde. es handelt sich um eine "entfernungspauschale" die an kein verkehsmittel gebunden ist. man muss dazu allerdings jährlich die steuerklärung machen.
öhm eigentlich muss man immer eine steuererklärung machen.
Prinzipiell darf er aber auch eine steuerliche Vergünstigung fürs KFZ wählen
in diesen fall dürfte sie das Auto nie alleine fahren. sondern nur mit dem Halter zusammen.