Pauschalflugreise 2 personen, aber nur 1 kann fliegen-was kann der veranstalter verlangen?

11 Antworten

RSD ist leider in der Hinsicht ein ziemlicher Sch***laden. Und Du (bzw. die Freundin kann sicher sein, dass das noch einiges an Ärger gibt. Hier müsste man schauen, was die AGB in diesen Fällen hergeben. Das bereits bezahlte Doppelzimmer kassieren, nicht bereitstellen und dann noch Einzelzimmer umbuchen und zusätzlich verlangen ist ziemlich dreist. Hast Du denn die Reise storniert? Das wäre dann die einzige Erklärung. Eine automatische Umbuchung wäre für mich eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Da würde ich es drauf ankommen lassen.

karlinquest 
Beitragsersteller
 15.01.2019, 11:16

Danke, ich finde es eben auch sehr dreist, was RSD mir da telefonisch ankündigt! Ich werde jetzt natürlich erst mal auf die Rechnung warten & nicht bezahlen! Nein, die Reise habe ich gestern am Telefon nicht storniert; & meine Freundin ist heute alleine geflogen. In der AGB finde ich keinen Passus, der auf meinen Fall passt.

Hallo,

es kann bei Wegfall von Leistung nicht der Preis steigen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass RSD so etwas praktiziert.

Bist du sicher, dass am Telefon vor dem Zuzahlen von 240€ nicht noch ein Erstattung von xy € kam? Ein Mehrpreis für eine Minderleistung ist in keinem Fall zulässig.

Ein Hinweis trotzdem. Auch wenn man etwas telefonisch klären will, weil die Zeit drängt. Immer im Anschluss eine Zusammenfassende Mail verlangen (oder selbst schreiben). Du hast im Zweifelsfall keinen Nachweis über das gesagte.

LG, Chris

Hallo.

Ich bin oft mal ins Ausland geflogen, aber immer allein. Zahle aber immer nur geringfügig mehr als für ein 2-Bett Zimmer im Katalog, oder
Reisebüro.

Ein Einzelzimmer habe ich noch nie gehabt, immer ein 2 Bett Zimmer.

Ich fahr meistens nach Münster Osnabrück und schaue wenn die letzten

Verramst werden. Wohne dann 2-3 Tage bei Verwandten in Greven.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Reiserücktrittsversicherung würde sowieso nur unter ganz bestimmten Bedingungen zahlen, z.B. bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder Todesfall,...

Wie genau lautet das Angebot vom Reiseveranstalter?
Ihr müsst den vollen Preis für 2 bezahlen und zusätzlich 240€?

Was steht denn in eurem Vertrag zum Thema Stornogebühren? Vielleicht wird es insgesamt gpünstiger, die gesamte Reise zu stornieren und deine Partnerin bucht sich eine neue Reise.

tinalisatina  15.01.2019, 09:58
wird es insgesamt gpünstiger, die gesamte Reise zu stornieren und deine Partnerin bucht sich eine neue Reise.

Mit Sicherheit nicht. Kurzfristige Stornierung beider Reisender (um die 80 % für beide Reisen.) Neubuchung eine Reisende, also 100 % plus Einzelzimmer.

Rubezahl2000  15.01.2019, 14:35
@tinalisatina

Ja klar. Als ich geantwortet hab, war in der Frage nicht erkennbar, dass das alles so kurzfristig ist.

tinalisatina  15.01.2019, 15:36
@Rubezahl2000

Ok, stimmt, das wurde nachgereicht.

karlinquest 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 21:53

Das Problem ist: meine Partnerin ist nun auf dem Weg zum Flughafen & ich nicht! Wie ich aus den ARBs entnehme behält der Veranstalter bei meinem Nichterscheinen 95% meines Anteils. Kann ich schlucken. Aber kann RSD den Einzelzimmeraufschlag erheben, wo ich doch ein Doppelzimmer gebucht & bezahlt habe. Ist das rechtens?

GanMar  15.01.2019, 09:29
@karlinquest
Ist das rechtens?

Meines Wissens nicht. Die Grundlage dazu müßte der Veranstalter erst einmal vorweisen müssen. So etwas dürfte sich nach meinem "Verständnis" auch nicht hochgradig verklausuliert irgendwo im "Kleingedruckten" verstecken. Soll sich Deine Freundin einfach quer ins Bett legen, beide Kopfkissen benutzen und doppelt so viel Frühstücken wie üblich. Bezahlt wurde für zwei, dann wird auch genutzt für zwei.

Nichts - dann bleibt halt der Platz neben Dir im Flieger, Bett oder auch am Büffet leer.

Sprichst Du vom Reiserücktritt, dann kommt es auf die Rücktrittsversicherung und auf den Grund des Rücktrittes an.