Parship Voller Betrag, obwohl am selbem Tag der Abschließung widerrufen

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du den Abbuchungsauftrag oder die Abbuchung stornierst, kannst du weitere Schreiben einfach ignorieren. 

Natürlich solltest du dein Konto weiterhin im Auge behalten (Sowieso IMMER)

Anonymusly 
Beitragsersteller
 24.12.2016, 12:37

Danke für die Antwort, mein Parship-Konto wurde gesperrt und man hat mir eine Frist von 7 Tagen gegeben zu bezahlen ansonsten krieg ich "Ärger". Geld kann aber eh nicht an die rausgehen. 

DerHans  24.12.2016, 12:39
@Anonymusly

Leite diesen Brief an den Verbraucherschutz weiter. 

Da es hier um eine Nötigung oder sogar Drohung handelt, wird es jetzt doch eine Sache für die Polizei und Staatsanwaltschaft.

@Anonymusly,

in deinen Texten hier zu diesem Thread gibt es einen Widerspruch!

Das heißt ich habe gar nichts von denen genutzt.

und die zweite Info dazu:

Ich habe einen kennengelernt. Also müsste ich doch nur 40€ bezahlen oder nicht ? 

Also hast du den Chat doch genutzt und somit musst du für den Vertrag den du online abgeschlossen hast auch die vereinbarte Nutzungsgebühr entrichten.

Anonymusly 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 15:19

Da hast du recht aber keine 336,70€ sondern nur 40€ 

Apolon  29.12.2016, 01:26
@Anonymusly

Tatsächlich, obwohl du einen Vertrag für eine längere Zeit abgeschlossen hast .

Die entscheidende Frage ist jetzt, was Du genau gemacht hast... Bei einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft reicht es nicht, dass Du Dein Profil löschst, es muss auch eine schriftliche Kündigung gemacht werden...

Schau mal in der AGB nach...



https://www.parship.de/termsandconditions




5 Kündigung/Verlängerung

5.1 Der Kunde hat jederzeit das Recht, den Vertrag über die kostenlose Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft erfolgt wirksam durch Betätigung des Links "Profil löschen" im Bereich "Mein Profil" / "Daten & Einstellungen" / "Profil verwalten" / "Profilstatus" und die Bestätigung dieses Vorgangs durch die Eingabe des persönlichen Passworts.

5.2 Die Frist für die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft (sogenannte Premium-Mitgliedschaft) ergibt sich aus den produktbezogenen Vertragsinhalten, die im Rahmen des Bestellvorganges vom Kunden bestätigt werden. Beim Kauf einer Premium-Mitgliedschaft wird der Kunde darüber hinaus in der Bestellbestätigung über die Kündigungsfrist per E-Mail informiert. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie durch ausdrückliche Erklärung in Textform erfolgt (wie z.B. Brief oder Fax).

Für eine eindeutige Zuordnung sollte die Kündigung des Kunden folgende zwei Angaben enthalten:

(1.) Bei PARSHIP hinterlegte E-Mail-Adresse oder Chiffre
(2.) Service-Passwort

Die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft führt nicht automatisch zur Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft. Hierfür ist nach Ziffer 5.1 zu verfahren.

5.3 Der Vertrag über die kostenpflichtige Mitgliedschaft (Premium-Mitgliedschaft) verlängert sich automatisch, sofern der Kunde seinen Vertrag nicht gem. Ziffer 5.2 unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich kündigt. Die Laufzeit der Verlängerung sowie deren Kosten ergeben sich aus den produktbezogenen Vertragsinhalten, die im Rahmen des Bestellvorganges vom Kunden bestätigt werden. Bei dem Kauf einer Premium-Mitgliedschaft wird der Kunde zudem in der Bestellbestätigung über die Dauer einer möglichen Verlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung informiert. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsverlängerung hat der Kunde die Möglichkeit, den PARSHIP-Fragebogen erneut auszufüllen und das neue Portrait seiner Partnerschafts-Persönlichkeit als PDF-Datei zu erhalten.

5.4 Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie bedarf ebenfalls der Textform.



Anonymusly 
Beitragsersteller
 24.12.2016, 09:36

Ich habe am selben Tag eine E-Mail an widerruf@parship.de gesendet das ist doch richtig oder? 

schwarzwaldkarl  24.12.2016, 09:37
@Anonymusly

hast Du richtig gemacht, hast Du dann auch Deinen Account dort gelöscht???

Anonymusly 
Beitragsersteller
 24.12.2016, 09:43
@schwarzwaldkarl

Ach nach dem widerrufen sofort löschen ? 

schwarzwaldkarl  24.12.2016, 09:46
@Anonymusly

wenn ich das richtig verstanden habe, muss auch das Profil gelöcht werden... 

Anonymusly 
Beitragsersteller
 24.12.2016, 09:46
@Anonymusly

Das habe ich vergessen und jetzt kann ich es nicht mehr machen, weil die mir den Zugang gesperrt haben, weil die nicht abbuchen können 

schwarzwaldkarl  24.12.2016, 09:51
@Anonymusly

klingt alle andere, nur nicht seriös... An Deiner Stelle würde ich mich an die für Dich zuständige Verbraucherschutzzentrale wenden... 

Anonymusly 
Beitragsersteller
 24.12.2016, 09:55
@schwarzwaldkarl

Und was soll ich denen dann schreiben? :D wenn ich mich einloggen möchte kommt: Leider haben Sie derzeit keinen Zugang zu Parship, da ein Zahlungsrückstand vorliegt.

schwarzwaldkarl  24.12.2016, 12:30
@Anonymusly

das war mir so nicht bekannt, sorry, dachte eher, dass die kostenlos arbeiten...

kevin1905  24.12.2016, 15:12
@schwarzwaldkarl

wenn ich das richtig verstanden habe, muss auch das Profil gelöcht werden..

Unwirksam.

Wenn ich einen Widerruf in Textform verfasst habe und nachweisen kann, dass das Unternehmen diesen erhalten hat, bin ich raus aus der Kiste.

diese Rechnung nicht bezahlen mit den Hinweis dass du gekündigt hast und dies bestätigt wurde. Manchmal "vergessen" Mitarbeiter deine Kündigung auch an Rechnungsstelle weiterzugeben. Dort ist meisst auch nur ein Rechner der automatisch Rechnungen verschickt,
Nun liegt es an dir die Kündigungsbestätigung als Grundlage anzugeben warum diese Rechnung keine Grundlage hat und du diese widerrufst

martinzuhause  24.12.2016, 09:32

kündigen kann man einen vertrag zum ende der vereinbarten laufzeit. das dürften 2 jahre sein.

man kann ihn nach abschluss innerhalb 14 tagen widerrufen. das ist aber was anderes

Auf keinen Fall bezahlen. Du hast widerrufen, die versteckte Klausel, dass du auch dein Profil löschen mußt um von Deinem gesetzlich Dir zustehenden Widerrufsrecht gebrauch machen zu können, verstößt gegen die guten Sitten, ist also ein Schmierenvertrag dessen Rechtsgültigkeit du nicht anerkennst,

Du hast rechtzeitig widerrufen, diese Email hebe auf, ansonsten nicht reagieren, egal was kommt!