Parkplatzschilder

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Du hast es richtig interpretiert.

Kombinationen von Verkehrs- und Zusatzzeichen sind von oben nach unten zu interpretieren. Jedes Zeichen bezieht sich auf die Anordnung das über ihm angebrachte Verkehrszeichens bzw. die Verkehrszeichen/Zusatzzeichen-Kombination.

Beispiel:

"Parkplatz" (Verkehrszeichen 315) - Bedeutung: Hier ist Parken erlaubt.

Zusatzzeichen: "Parkscheibe 1 Std." - Bedeutung: Beim Parken muss die Parkscheibe benutzt werden und es darf höchstens 1 Stunde geparkt werden.

Zusatzzeichen: "Mo. - Fr. 08.00 - 16.00" - Bedeutung: Die Parkerlaubnis mit Parkscheibe gilt nur in dem angegebenen Zeitraum. Außerhalb dieses Zeitraums kann das Parken aufgrund allgemeiner Vorschriften der StVO unzulässig sein. Ist das nicht der Fall darf unbeschränkt geparkt werden.

Zusatzzeichen: "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei" - Bedeutung: Für Bewohner gilt die gesamte Regelung nicht, sofern sie den angegebenen Parkausweis gut sichtbar ins Auto legen. Sie dürfen dann also unbeschränkt parken.

Genau das heißt es. Du musst die Parkscheibe nur im genannten Zeitraum nutzen und kannst außerhalb des Zeitraumes so lange da stehen wie du willst.