Parkgebühren für Bibliotheksbesuch bei Steuer absetzbar?
Hallo zusammen,
ich möchte nebenberuflich einen Bachelor im SS starten und frage mich, wie es aussieht mit den Parkgebühren die ich zahle wenn ich die Bibliothek benutze.
Leider ist bei mir für Teilzeitstudenten bzw./und Fernstudenten keine Möglichkeit kostenlos zu parken. Die umliegenden Parkhäuser sind nicht sehr teuer, aber es kann ins Geld gehen, da ich manchmal gerne an einem anderen Ort als Zuhause studieren möchte.
Hat jemand eine Idee? Ich habe nur etwas über Parkgebühren in Verbindung mit Reisen gefunden.
Danke im Voraus.
1 Antwort
Auch Parkgebühren sind Werbungskosten, wenn sie bei einer Auswärtstätigkeit, Dienstfahrt oder Dienstreise entstehen.
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn man nicht an der ersten Tätigkeitsstätte arbeitet.
Bei einem Studenten ist die Universität die erste Tätigkeitsstätte - damit sind die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale anzusetzen (0,30 €/km für eine einfache Fahrt vom Wohnort zur Uni - also nicht hin- und zurück).
Mit der Entfernungspauschale sind auch die Parkgebühren abgegolten, wenn es die Universitätsbibliothek ist.
Wenn es eine andere Bibliothek ist, dann handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit; dann kann man die Hin- und Rückfahrt sowie auch die Parkgebühren ansetzen.
Hier ist dann dem Finanzamt glaubhaft zu machen, daß man die auswärtige Bibliothek tatsächlich im Rahmen des Studiums aufgesucht hat und nicht aus privaten Gründen.
Fernstudium
Befindet sich der Schwerpunkt der Fortbildungsmaßnahme in Deiner Wohnung (z.B. Fernstudium, Selbststudium), liegt ausnahmsweise keine erste Tätigkeitsstätte vor. Die Kosten beim Besuch von außerhäuslichen Kursen, Seminaren, Bibliotheken sind dann wie bei einer Auswärtstätigkeit (siehe oben) absetzbar.