Parkgebühren für Bibliotheksbesuch bei Steuer absetzbar?

1 Antwort

Auch Parkgebühren sind Werbungskosten, wenn sie bei einer Auswärtstätigkeit, Dienstfahrt oder Dienstreise entstehen.

Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn man nicht an der ersten Tätigkeitsstätte arbeitet.

Bei einem Studenten ist die Universität die erste Tätigkeitsstätte - damit sind die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale anzusetzen (0,30 €/km für eine einfache Fahrt vom Wohnort zur Uni - also nicht hin- und zurück).

Mit der Entfernungspauschale sind auch die Parkgebühren abgegolten, wenn es die Universitätsbibliothek ist.

Wenn es eine andere Bibliothek ist, dann handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit; dann kann man die Hin- und Rückfahrt sowie auch die Parkgebühren ansetzen.

Hier ist dann dem Finanzamt glaubhaft zu machen, daß man die auswärtige Bibliothek tatsächlich im Rahmen des Studiums aufgesucht hat und nicht aus privaten Gründen.

DerSchopenhauer  12.01.2019, 07:01

Fernstudium

Befindet sich der Schwerpunkt der Fortbildungsmaßnahme in Deiner Wohnung (z.B. Fernstudium, Selbststudium), liegt ausnahmsweise keine erste Tätigkeitsstätte vor. Die Kosten beim Besuch von außerhäuslichen Kursen, Seminaren, Bibliotheken sind dann wie bei einer Auswärtstätigkeit (siehe oben) absetzbar.