Parken gegen die Fahrtrichtung, unechte Einbahnstraße, erlaubt?
Hallo,
Heute kam Post vom Ordnungsamt. Ich soll gegen die Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße geparkt haben. Jedoch ist nirgends ein Einbahnstraßen Schild (Zeichen 220) vorhanden. Am Ende der Straße ist aber ein Einfahrt Verboten Schild vorhanden. Durch Internet Recherche handelt es sich hierbei, wohl um eine "unechte" Einbahnstraße, in der auch gewendet werden darf. Darf man in einer unechten Einbahnstraße nur in Fahrtrichtung parken ? Ist das Verwarn Schreiben überhaupt richtig, da ja von einer Einbahnstraße die Rede ist ?!
Danke und grüß Sebastian2549
3 Antworten
In Unechten, so wie ich es verstanden habe nur in eine Richtung (siehe Link unten).
Zum Tatbestandsirrtum bei Ordnungswidrigkeiten siehe hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/IrrtumStrafOWi.php
Könnte sein, dass du mit einem Einspruch weiterkommst.
Und wegen Parkrichtung in Unechten Einbahnstraßen siehe hier:
http://www.rechtslexikon.net/d/einbahnstrasse/einbahnstrasse.htm
Halten und Parken ist rechts und links erlaubt (in un echten Einbahnstraßen nur, wenn rechts Schienengeleise verlegt sind).
Diese Straße kann in beiden Richtungen befahren werden. Verboten ist lediglich die EINFAHRT in die Straße, wo das Schild steht.
Es ist also keine Einbahnstraße, diese müsste dann als solche gekennzeichnet sein.
Einspruch erheben, wenn es wirklich keine Einbahnstraße ist.
Eine unechte Einbahnstraße darf nur auf dieser in beide Richtungen befahren aber nur von einer Richtung in sie eingefahren werden. Wenn die Parkrichtung entgegen der EINFAHRTrichtung war ist der Bußgeldbescheid rechtens.