Parken gegen die Fahrtrichtung, unechte Einbahnstraße, erlaubt?

3 Antworten

In Unechten, so wie ich es verstanden habe nur in eine Richtung (siehe Link unten).

Zum Tatbestandsirrtum bei Ordnungswidrigkeiten siehe hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/IrrtumStrafOWi.php

Könnte sein, dass du mit einem Einspruch weiterkommst.

Und wegen Parkrichtung in Unechten Einbahnstraßen siehe hier:

http://www.rechtslexikon.net/d/einbahnstrasse/einbahnstrasse.htm

Halten und Parken ist rechts und links erlaubt (in un echten Einbahnstraßen nur, wenn rechts Schienengeleise verlegt sind).

Diese Straße kann in beiden Richtungen befahren werden. Verboten ist lediglich die EINFAHRT in die Straße, wo das Schild steht.

Es ist also keine Einbahnstraße, diese müsste dann als solche gekennzeichnet sein.

Einspruch erheben, wenn es wirklich keine Einbahnstraße ist.

ZuumZuum  01.08.2016, 18:03

Eine unechte Einbahnstraße darf nur auf dieser in beide Richtungen befahren aber nur von einer Richtung in sie eingefahren werden. Wenn die Parkrichtung entgegen der EINFAHRTrichtung war ist der Bußgeldbescheid rechtens.

furbo  01.08.2016, 18:29
@ZuumZuum

Wenn die Parkrichtung entgegen der EINFAHRTrichtung war ist der Bußgeldbescheid rechtens.

Rechtsgrundlage?

AalFred2  02.08.2016, 13:26
@furbo

Ich gehe mal davon aus, es war in Einfahrtrichtung links gemeint.