Parken bis 18.00 Uhr kostenpflichtig - 13 Minuten vorher geparkt ohne Parkschein - Strafmandat :-/
Habe in der Innenstadt um 17.47 Uhr einen bewirtschafteten Parkplatz gefunden, für den bis 18.00 Uhr Parkgebühren zu entrichten sind und für diese 13 Minuten keinen Parkschein mehr gezogen. Ärgerlich, hatte aber leider keine 20 Cent Kleingeld (für 30 Minuten) dabei.
Bin dann um 17.50 Uhr tatsächlich noch mit einem Strafmandat beglückt worden. Natürlich hätte ich einen Parkschein lösen müssen, das ist mir durchaus klar. Binnen der verbleibenden 10 Minuten hätte ich kaum Wechselgeld beschaffen können.
Im Hinterkopf habe ich aber eine Regelung/Entscheidung, dass man bei einem so kurz vor Ablauf der Bewirtschafttungsfrist gewählten Parkplatz die Mindestparkzeit von 30 Minuten ja nicht mehr einhält und daher kein Ticket mehr für den vollen Zeitraum gelöst werden muss. Kann mir jemand einen Tipp geben. Ansonsten werde ich mein erstes 10-Euro-Ticket wegen Falschparkens seit 1978 zähneknirschend bezahlen.
5 Antworten
War vor kurzem in der gleichen Situation. Bei waren es wirklich auch nur 10 Minuten. Habe beim Ordnungsamt angerufen und die Auskunft erhalten, das ich ja einen Euro einwerfen hätte können und dann wäre es wirklich billiger gewesen als 10 Euro.
Du kannst ja Einspruch gegen das Verwarngeld mit deiner Begründung einlegen und warten was passiert. Ich könnte mir denken dass du nicht zahlen musst.
Willkommen im Club :)
Du schreibst ja selber das es Dir bewusst war einen Parkschein ziehen zu müssen, sich nun versuchsweise auf die kurze Parkdauer zu berufen wird Dir nicht gelingen, da der Nachweis wohl nur schwer wenn überhaupt zu erbringen ist.
Die Damen und Herren der Parkplatzaufsicht wissen ja nicht wann Du angekommen bist und 17.50 Uhr ist eben nicht 18 Uhr. Zugegeben ist es wohl etwas kleinlich 10 Minuten vor Ablauf noch einen Strafzettel zu schreiben, aber na ja.. deutsch eben ...
Das du 3 min davor erst geparkt hast weisst Du --- die Politesse nicht.
Und sie bekommen sicher viele solche Geschichten zu hören während ihrer Arbeitszeit , sie können das glauben oder auch nicht .
Wie willst Du denn beweisen, dass Du nicht schon seit einer Stunde da standst und einfach nicht früher erwischt wurdest?
Was aber nicht zwingend Erfolg verspricht! Zum einen ist ein Architekt ja meist ein von Dir beauftragter "Unternehmer" der durchaus als nicht neutral gewertet werden kann und zum anderen hättest Du ja auch vorab noch Besorgungen erledigen können. Damit könnte dieser zwar Dein Erscheinen bei ihm bestätigen, nicht aber die Uhrzeit zu der Du Dein Kfz abgestellt hast.
Ich denke der billigere Weg wird sein die Strafe zu bezahlen.
Ich war mit meinem Architekten zum einem Termin um 18 Uhr. Der steht als neutraler Zeuge zur Verfügung.