Darf man eigentlich auf einem kostenpflichtigen Parkplatz halten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit "kostenpflichtigen Parkplatz" meinst du wahrscheinlich eine Parkuhr, oder?

Dann keine Angst - die Kontrolleure gucken zwar böse, können aber nichts machen. Du hast nämlich recht, du hältst nur - und dafür braucht man kein Ticket ziehen.

Deswegen marschieren die Knöllchenverteiler auch immer zweimal vorbei - beim ersten Mal wird nur das Kennzeichen und der Ventilstand aufgeschrieben, wenn sie nach 10-15 Minuten wieder vorbeikommen und das Auto steht unverändert, gibt's das Knöllchen.

LuckyTiimes 
Beitragsersteller
 19.09.2012, 11:27

ja richtig, Parkuhr.

Okay, danke ;)

Die StVo ist da eindeutig! "Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt!" Wenn Du also in oder an Deinem KFZ bleibst und es nicht länger als 3 Min. dauert, brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Wer allerdings sein Fahrzeug verlässt (den direkten "Zugriffsbereich" zum KFZ - z. B. an einer Hauptverkehrsstr. zur anderen Seite wechselt oder außer Sichtweite zum Auto ist), parkt auch schon < 3 Minuten. Wenn´s dann doch etwas länger dauert, geh doch ruhig auf den Kontrolleur "freundlich" zu und frage, ob es ok für ihn ist, wenn Du etwas wartest. Du weißt doch, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch hinaus :-) Natürlich sollte man seine Geduld auch nicht zu lange strapazieren.

Rede doch einfach mal mit dem Parkplatzinhaber oder den Kontrolleuren über dein kleines Problem.Sag,es geht nur um 2-3 Minuten und du würdest keinen Platz belegen,wenn ein zahlender Kunde kommt,weil du im Auto wartest. Offenheit kommt bei den meisten Leuten immer gut an.

halten darfst du, so weit ich weiß..andererseits isses n parkplatz, den du damit blockierst..frag im zweifelsfall mal bei der verkehrsbehörde nach (oder beim tüv, die müssten das eig auch wissen)

Die funkeln dich böse an, weil Du hältst, aber nicht aussteigst. In dem Moment mußt Du kein Ticket ziehen, nur wenn Du selber aussteigst.