Parfum-Plagiat gekauft, was tun?
Hallo,
also ich fange mal direkt an. Also ich habe ein Parfum bei Ebay ersteigert, als ich es jedoch in der Hand hielt, ist mir aufgefallen, dass es einfach nur eine sehr gute Fälschung ist. Ich habe mich an Ebay gewandt, und man hat mir gesagt, ich soll ersteinmal in eine Parfumerie gehen und mir eine Art "Gutachten" erstellen lassen, dass das wirklich eine Fälschung ist. Und anschließend soll ich die Person anzeigen und Ebay würde die Daten (Privatdaten) auch an die Polizei übermitteln. Gesagt getan, ich war in der Parfumerie. Aber man hat mir gesagt, dass sie solche Gutachten nicht mehr erstellen dürfen und ich dierekt zur Polizei gehen soll. Die Verkäuferin hat sich das Parfum auch angeschaut und konnte mir, durch einen Vergleich mit dem Original, auch bestätigen, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt.
Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich bei sowas vor, kann ich direkt zur Polizei gehen und die Person anzeigen, und wie lange würde so etwas dauern? Denn so wie es aussieht vertreibt der Ebay Verkäufer weiterhin solche Parfums.
Und bitte nur ernst gemeinte Antworten. Vielleicht haben manche ja die Meinung man sollte nichts bei Ebay, etc. bestellen, aber dann bitte ich dei Leute die Meinung für sich zu behalten und bei Ebay dann auch nichts zu kaufen ;-)
Vielen Dank!
2 Antworten
ich würd den Vorfall zuerst mal bei Ebay direkt melden und wenn sich dann nichts tut den Vorfall der Polizei melden. Geld wirst wahrscheinlich keines zurückbekommen. Da ist Amazon gemütlicher, da bin ich auch mal auf einen Betrüger reingefallen aber hab das Geld von Amazon zurückbekommen...
Als erstes steht doch mal der Kontakt zu dem Verkäufer und darum zu bitten, einige klärende Worte zu äussern, evtl. sogar einen Originalkaufbeleg vorzulegen.
War es ein gewerblicher oder privater Verkäufer?
Bei einem gewerblichen Verkäufer besteht nach Kauf bzw. Wareneingang eine 14-tägige Wiederrufsfrist und damit die Chance bei Überweisung Dein Geld zurückzuerhalten.
Als nächstes wäre der Hersteller des Originals an der Reihe, das ist dann ein rechtsverbindliches Gutachten, das z.B. bei Paypal vorgelegt werden müsste, so Du damit gezahlt hast.
Und ja, Fakeverkauf ist strafbar:
Es war ein Privatverkäufer, ich habe leider auch per Überweisung bezahlt.