Paragraph 117 Lärmbelästigung mit Autoradio
Guten Tag Ich bewohne ein eigenes kleines Grundstück und habe mit dem Autoradio laute Musik gemacht an einen Freitag um 13Uhr. Der Nachbar kam herüber und ich soll den Krach leiser stellen. Das ich auch tat. Hörte aber in normaler Lautstärke weiter Radio. Dann bekam ich eine Anzeige Paragraph 117 Lärmbelästigung mit Autoradio vom Ordnungsammt und soll dazu eine Aussage machen. Kann mir jemand helfen, um die Anzeige abzuschmettern. Besten Dank im Voraus
1 Antwort
Schreiben würde ich der Behörde auf jeden Fall. Aussitzen ist wie ein Eingeständnis. Schildere die Situation. ABER Dann erkläre dass dein Nachbar schon immer etwas persönliches gegen dich hat. Er muss beweisen das die Musik um soundsoviel Dezibel zu laut war. Informiere das die Musik nicht lauter als angemessen war. Und du dir das Recht einer Verläumnungsklage vorbehältst. Das bedeutet nur immer Stress für die Behörden. Beantrage die Einstellung der Klage gegen deine Person.
Vielen, vielen Dank für die hilfreiche ehrliche Antwort