Paragraph 117 Lärmbelästigung mit Autoradio

1 Antwort

Schreiben würde ich der Behörde auf jeden Fall. Aussitzen ist wie ein Eingeständnis. Schildere die Situation. ABER Dann erkläre dass dein Nachbar schon immer etwas persönliches gegen dich hat. Er muss beweisen das die Musik um soundsoviel Dezibel zu laut war. Informiere das die Musik nicht lauter als angemessen war. Und du dir das Recht einer Verläumnungsklage vorbehältst. Das bedeutet nur immer Stress für die Behörden. Beantrage die Einstellung der Klage gegen deine Person.

0335erwin61 
Beitragsersteller
 02.05.2015, 21:35

Vielen, vielen Dank für die hilfreiche ehrliche Antwort