Paket verschickt aber der Käufer behauptet es angeblich nicht erhalten zu haben, jetzt post von einem Anwalt bekommen was soll ich tun?
Hallo, ich habe vor ca. 1Jahr eine Tasche über die Internetplattform Shpock verkauft, der käufer hat mir das Geld überwiesen und ich habe die Tasche verschickt. Weil der käufer sich nach 2 Tagen gleich bei dem Support von Shpock beschwert hatte wurde darauf hin mein Konto gesperrt. Obwohl der Versand auch mal einen Tag länger dauern kann. Ich hatte das Paket ja schon verschickt gehabt und das Geld erhalten. Auch hatte der käufer meine Handynummer um mich zu Kontaktieren. Nun da ich nicht weiter auf dem Account von Shpock angewiesen war habe ich mich nicht weiter drum gekümmert, und er blieb gesperrt.
Nach ca. einen halben jahr bekamm ich Post von der Polizei und wurde geladen zu der Sache und musste mich äußern, dort habe ich alles erklärt und ich wurde gefragt ob ich den Zettel das ich das Paket verschickt habe noch vorhanden sei. Und ich habe den Zettel jetzt nicht mehr da ich von ausgegangen bin das der käufer das Paket bekommen hat und sich auch nicht bei mir via Telefon gemeldet hat. Jetzt nach knapp einen jahr habe ich Post von einen Anwalt bekommen wo im schreiben drin steht das ich das Geld zurück Zahlen muss da sonst Klage gegen mich erhoben wird, und das bereits ein Klage Antrag vorliegt. Wenn ich der frist zum zurück Zahlen nicht nachkomme.
Jetzt ist meine Frage was kann ich tun, oder was soll ich tun weil ich habe meinen teil von der Kaufabwicklung erfüllt es Handelt sich um einen Wert von 335€.
Kann mir überhaubt was Passieren weil es steht ja aussage gegen aussage.
Würde mich über Antworten freuen.
2 Antworten
Wenn du nicht belegen kannst, das du die Ware verschickt hast hast du wohl Pech gehabt und mußt zahlen.
Sowas schickt man Versichert und wenn es verschwindet holt man sich das Geld vom Versandunternehmen(Post) wieder und kann dann auch den Kunden auszahlen.
Ja kann es wenn du keinen Abliefernachweis vorweisen kannst. Ich weiß leider nicht wie lange die bei der Post archiviert werden, aber ansonsten den Fall mal raus suchen lassen und dem Kläger den Abweis schicken. Dann kannst du schon mal beweisen ich habs los geschickt!