P-Konto und Arrest-Pfändung
hallo leute, ich habe eine Arrest-Pfändung auf meinem Konto ...kann ich dieses nun umstellen auf ein P-Konto?ich kann ja nicht einmal mehr meine Miete zahlen und habe ein kleines Kind. Grund der Arrestpfändung war eine Anzeige für einen angeblich nicht versendeten Artikel über Ebay(das habe ich aber getan und auch gestern beweisen können)Oder bekomme ich kein P-Konto wenn der Staatsanwalt das Geld unter Arrest stellt? danke für Eure Hilfe
6 Antworten
wieso ratenzahlung...die haben halt gedacht ich habe mehrere leute betrogen...dieses ist aber nicht so,und habe die unterlagen gestern meiner ra gegeben....trotzdem dauert es ja bis der staatsanwalt (der dazu erst diese woche gewechselt wurde und damit die akte nicht kennt)sich alles durchgelesen hat...ich muss doch aber ein p-konto bekommen und zumindest über diese 1047 euro verfügen können oder??
Auf jeden Fall dein Konto in ein P-Konto umwandeln,du musst ja schliesslich auch von was leben ,und das nochdazu mit einen Kind.Auch wenn die Pfändung von der Staatsanwaltschaft kommt,kann dir ein P- Konto nicht verweigert werden.
Eine Arrestvollziehung hat NICHTS mit der Staatsanwaltschaft zu tun.
Die Arrestvollziehung erlaubt zunächst nur eine rangwahrende Sicherung des Gläubigers. Eine sofortige Verwertung scheidet aus. Diese ist erst nach Erlass eines zumindest vorläufig vollstreckbaren Urteils oder anderen Titels möglich.
Du solltest daher unverzüglich das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Die Umwandlung in ein P-Konto darf max. 3 Bankarbeitstage dauern; danach kannst Du über den pfändungsfreien Betrag verfügen.
Du könntest daher sicherheitshalber umwandeln und nach Rücknahme des Arrestes wieder zurück umwandeln; gesetzlich ist zwar die Umwandlung eines P-Kontos in ein "normales" Konto nicht geregelt, aber gerichtlich (OLG Schleswig-Holstein) wurde ein Anspruch bejaht, sofern nicht dauerhaft mit weiteren Pfändungen zu rechnen ist.
Herr Schopenhauer hat recht. Auch der BGH hat mittlerweile den Rückwandlungsanspruch bejaht: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-bgh-rechtsprechung-zum-p-konto
Wenn der Staatsanwalt das Konto sperrt, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt, der kann die Aufhebung beantragen.
"Wenn der Staatsanwalt das Konto sperrt..."
Das kann er nicht - er kann es nur beschlagnahmen; das wäre aber keine Arrestpfändung...
so ist das
Du mußt dich erst auf ne Ratenzahlung einigen und dann kannst du ein P-Konto machen
Wenn die Forderung zu Unrecht besteht (Du schreibst ja, daß Du den Versand nachweisen konntest), dann muß der Gläubiger den Arrest wieder aufheben - dann brauchst Du das Konto nicht zwingend umwandeln lassen.
Allerdings bis zur Rücknahme des Arrestes kann ggf. noch Zeit verstreichen - daher dringend sofort mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen...