Originaler Kassenbon Pflicht?

4 Antworten

Dann wird es schwierig. Natürlich könntest Du auch mit der Kopie beweisen das Du was gekauft hast.

Aber das Geschäft muß erst mal feststellen das es wirklich diese Ware ist oder ob mit dem Originalen Bon die Ware schon umgetaucht wurde. Also wird schon mal mehr Arbeit gebraucht. Drum auch Umtausch meist nur mit Original Kassen Bon.

Brauchst Du ihr um z. B. die Garantie bein Hersteller nachzuweisen, reicht er oft aus. Denn Du willst ja den Original behalten und nicht durch Deutschland schicken.

Aber ohne weitere Infos ist alles ein lesen in unserer Glaskugel.

Laut mehreren Urteilen reicht für eine reklamation eine Kopie,---im zweifelsfall genügt sogar ein zeuge der deinen einkauf bestätigen kann

martinsweltgala  10.03.2018, 11:19

Ja das spielt keine Rolle, sofern du dies in der allgemeinen Frist (Garantie) tätigst.

Loyor 
Beitragsersteller
 10.03.2018, 11:16

bzw Reperaturauftrag?

ErsterSchnee  10.03.2018, 11:22
Loyor 
Beitragsersteller
 10.03.2018, 11:15

auch bei einem Umtausch?

ErsterSchnee  10.03.2018, 11:22
@Loyor

Nein.

Hallo,

rein rechtlich musst du einfach nur nachweisen können, dass und wann du den Artikel gekauft hast.

Wie du das nachweist spielt keine Rolle und es würde sogar nur mit einem Kontoauszug gehen, wenn der Einkauf mit Girocard bezahlt wurde und nur aus diesem einen Artikel bestanden hat und das dadurch nachvollziehbar ist.

Mit dem abfotografierten Kassenbon ist das dann überhaupt kein Problem, solange der Verkäufer sich "auf aktuellem Stand" befindet. Ist er dies nicht, dann muss man ihn auf den aktuellen Stand bringen ;-)

Und was willst du denn nun? Umtauschen oder eine Reparatur beantragen?

Ein Umtausch-, Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht bei im Laden gekauften Artikeln überhaupt nicht.

Maximal innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren bekommst du eine Reparatur bezahlt. Je nachdem, wie lange der Kauf her ist und um was es sich dabei handelt, kann es aber auch sein, dass diese nicht bezahlt wird oder du nachweisen musst, dass der Mangel bereits beim Kauf (Gefahrenübergang) bereits vorhanden war.

Man beachte die "Beweislastumkehr" nach 6 Monaten.

Viele Grüße

Michael

Loyor 
Beitragsersteller
 10.03.2018, 12:32

es ist ein Reperaturauftrag

19Michael69  10.03.2018, 12:40
@Loyor

Dann reicht es auf jeden Fall aus, was aber noch nicht automatisch bedeutet, dass die Kosten auch übernommen werden.

Gruß Michael

Wofür willst du ihn denn "benutzen".

Der Kassenbeleg ist der (einfachste) Beleg, dass du eine bestimmte Ware oder Dienstleistung von einem bestimmten Unternehmen erworben hast - dafür dient er in der Regel als Nachweis.

Der Nachweis kann natürlich auch anders erbracht werden: EC-Kartenauszug, Zeugen, etc. Eine Kopie wird deshalb auch reichen.

Loyor 
Beitragsersteller
 10.03.2018, 11:24

Reperaturauftrag.