Ordnungsverfügung KFZ Stilllegung wegen keine Versicherung , Frist 3 Tage oder WERK-Tage?
Hi, kurze und bündige Frage:
Ordnungsverfügung durch erloschenen Versicherungsschutz (mein Fehler). 3 Tage Frist, um Fahrzeug still zu legen bzw Kennzeichen entstempeln zu lassen. Brief kam am 02.04, also Donnerstag (heute in den Kasten geschaut). Heute Feiertag, dann Wochenende, Montag auch Feiertag. Das heißt im Klartext, dass ich in 3 Tagen absolut keine Möglichkeit habe, die Teile entstempeln zulassen, würde dem aber gerne nachgehen, weil ich keine lust auf rund 300€ Strafe habe.
Meinen die nun WERKtage oder "Tage"? Wenn Werktage, dann würde Dienstag ja reichen. Kennt sich da jemand aus? Ist echt dringend, weil die 300€ mir echt an den Kragen gehen würden.
LG
3 Antworten
Damti sind natürlich Werktage gemeint, denn am Feiertag und Sonntag hast Du ja keine Möglichkeit, das zu erledigen
Ich denke die werden das verstehen,denn das ist ja ein gesetzlicher Feiertag. Man guckt ja nicht jeden Tag in die Mailbox. Was ist wenn man im Urlaub ist. Geh da einfach am Dienstag hin und erledige deine Aufgaben.
Na ja, Feiertag ist beim Straßenverkehrsamt auch Feiertag, dann ist da niemand. Am Dienstag gehst Du dahin und erledigst das.