Ordentlich verschätzt?
Ich habe bei Anmeldung meines Autos eine jährliche fahrleistung von 7000 km angegeben, da ich damals nur 10km zur arbeit hatte, dachte ich reicht das. 3 monate danach hab ich die Arbeitsstelle gewechselt und aber vergessen bei der Versicherung die Fahrleistung aufzustocken. Tja jetzt hat mein auto einen Hagelschaden erlitten und ich bin ordentlich mit den Km drüber. ( 12.000km drüber) . Jetzt weisbich nicht was mir passieren kann wenn ich den schaden melde
7 Antworten
@shirado87,
rufe deinen Versicherungsvermittler an und bitte ihn die jährliche KM auf 20.000 zu erhöhen.
Bei uns würdest du dann ab dem Meldedatum die erhöhte Prämie zahlen.
Glaube nicht alles was man hier geschrieben hat, den Teilkasko-Schaden wird der Versicherer erstatten. Möglich ist allerdings, dass du einen Strafbeitrag fürs ganze Jahr zahlen musst.
Gruß Apolon
Sobald du feststellst, dass deine Schätzung falsch war, bist du verpflichtet, das UNAUFGEFORDERT dem Versicherer anzuzeigen.
Das wäre sonst eine Obliegenheitsverletzung.
Sprich mit Deiner Kfz-Versicherung und schildere wahrheitsgemäß den Sachverhalt! Wenn Du Glück hast, ist man so kulant und wird Dich erst für die Zukunft höher festsetzen! Schlimmstenfalls mußt Du eine Nachzahlung entrichten, aber so viel kann es nicht sein! Den Hagelschaden solltest Du trotzdem melden; denn die Kosten hierfür werden sicherlich um Einiges höher sein!
Für die Zukunft solltest Du, immer wenn irgendwelche Änderungen zu Deinem Kfz-Vertrag eintreten, dieses umgehend der Versicherung mitteilen, da Du andernfalls Deinen Versicherungsschutz riskierst!
Du musst deiner Pflicht auf Änderungen zum Risiko nachkommen. Hier gilt: Besser spät als nie.
Du wirst ggf. einige wenige Euros nachzahlen müssen denn der Versicherer muss den Vertrag wegen des erhöhten Risikos neu festlegen. Aber viel ist das nicht.
Tipp:
Such Dir nenn Versicherungsmakler der deine Verträge betreut und dann musst Du in so einem Fall nur anrufen, der veranlasst alles nötige!
Such Dir nenn Versicherungsmakler der deine Verträge betreut und dann musst Du in so einem Fall nur anrufen, der veranlasst alles nötige!
Dies macht nicht nur der Versicherungsmakler, sondern auch der Versicherungsvertreter.
Die Fahrleistung (und damit die Prämie) wird entweder für die Zukunft oder rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit erhöht. Der Schaden wird reguliert. Ende.