Onlyfans VAT? Gewerbe angeben oder lieber nicht?
Für diejenigen, die es nicht wissen: Onlyfans ist eine Website bei dem Creator Bilder und Videos verkaufen können. Soweit ich weiß bezahlt Onlyfans die Umsatzsteuern selbst an alles entsprechenden Finanzämter (egal ob Inland oder Ausland) und ich müsste mich als Creator mehr darum kümmern.
Da man in bestimmten Fällen nicht mehr als Freiberufler zählt sonder ein Gewerbe anmelden muss (was bei mir der fall wäre) ist die Frage ob es ein Kleinunternehmen ist oder nicht etc.
Das muss man selber übernehmen, da Onlyfans damit nichts zu tun hat. Man muss sich ebenfalls um Buchhaltung (EÜR) kümmern, Einkommenssteuererklärung machen, usw.
Ich habe auch gelesen, wenn man der Meldung des eigenen Gewerbes nicht nachkommt, kann eine Bußgeldstrafe von bis zu 1000€ verlangt werden (da es ja eigentlich Steuerhinterziehung ist- denn mit der Umsatzsteuer allein ist es (in Deutschland zumindest) nicht getan).
Soweit so gut- wurde alles verstanden.
Meine Frage ist nun: Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Es hieß so schnell wie möglich, doch bei Kleinunternehmen gibt es anscheinend eine Kullanz was die Frist angeht.
Problem ist nur man weiß anfangs ja gar nicht ob man bei Onlyfans überhaupt was verdient (und einfach so einen Steuerberater anfragen kostet Geld, das man zuvor ggf. nicht hat).
Und wie erfährt die Gemeinde, dass man das Gewerbe noch nicht angemeldet hat (außer natürlich jemand meldet das)? Also stehen Finanzamt und Gemeinde bzw. IHK in direktem Kontakt zueinander?
Ich kenne viele die ewig Onlyfans genutzt haben ohne jemals ein Gewerbe anzumelden und nie Einkommenssteuer gezahlt haben. Da ist keiner auf diese Personen von behördlicher Seite zugekommen. Die haben dann wohl entweder das Risiko in Kauf genommen oder kannten sich mit den Regelungen nicht aus.
Ich selber wollte das Risiko eigentlich nicht eingehen, aber habe jetzt die Sorge, dass ich durch die Verspätung doch Ärger kriegen könnte und ob es dann nicht besser ist erstmal "unterm Radar" zu bleiben und lieber doch nichts zu erwähnen? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung mit der Plattform und kann mich beraten.
2 Antworten
Gemäß § 14 GewO musst du dein Gewerbe anmelden, sobald du mit der Tätigkeit beginnst, also deine Waren bzw. Leistungen anbietest. Vorrangig ist Gewerberecht Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Ob du tatsächlich etwas verdienst, wird dich das Gewerbeamt nie fragen. Das ist das Thema des Finanzamtes. Das erhält jedoch eine Kopie der Anmeldung, ebenso wie die IHK.
Wenn deine Bekannten nie erwischt wurden, haben sie halt Glück gehabt.
Achso, alles klar. Einen Teil der Steuern, die an das Finanzamt gehen, zahlt Onlyfans selbst, sodass ich mich um den Teil nicht mehr kümmern muss. So wie ich das verstehe, muss ich nur noch das Gewerbe anmelden, mich um Buchhaltung kümmern und Einkommenssteuer selber regeln. Gewerbesteuer fällt erst ab einem bestimmten Betrag an.
Wenn Onlyfans - so wie Du in einem Kommentar geschrieben hast - Dir Gutschriften erteilt (statt dass Du denen Rechnungen schreiben würdest) und dort Umsatzsteuer ausweist, dann hast Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Stimmt, das müsste erstmal mit Onlyfans geklärt werden.