Wie sieht die steuerrechtliche Regelung bei einem Pausenverkauf durch den Hausmeister aus?

2 Antworten

7 % Mwst - es ist nur ein Verkauf von Lebensmitteln - kein Imbiss.

Kaethi1919 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 11:11

Dankeschön! Aber die 7 % Mehrwertsteuer verändern sich auch nicht, wenn er die belegten Brötchen usw. selbst zubereitet?

PhoenixXY  12.10.2015, 11:15
@Kaethi1919

Nee. Ich hatte die Diskussion mit einem Hähnchenverkäufer, der keinen Imbiss angeboten hat. Die Viecher hat er aber selbst gekauft, gegrillt und verkauft. Es gab kein Pappteller, kein Besteck - nicht einmal Servietten. Als ich fragte WARUM, begründete er es mit den 7 %, die bei Imbiss-Angebot auf 19 % steigen würden. (Ich fands doof, packte das Hähnchen ein und aß es am Auto - Riesensauerei.)

Kaethi1919 
Beitragsersteller
 12.10.2015, 11:17
@PhoenixXY

Das ist aber komisch. Ich habe jetzt im Steuerrecht gelesen, dass Pappeteller, Servietten etc. von der Umsatzsteuer ausgeschlossen sind. Die greift nur bei richtigen Tellern und bei richtigem Besteck. Ist mal wieder wunderbar wie eindeutig das alles ist. 

PhoenixXY  12.10.2015, 11:19
@Kaethi1919

Es geht jetzt nicht um Pappteller ja oder nein, sondern, dass gar keine Möglichkeit bestand, das tote Tier vor Ort zu essen.

hallo, theoretisch 7%, wenn er überhaupt mwst-pflichtig ist. wahrscheinlich ist er kleinunternehmer und muss keine mwst abführen bzw vielleicht macht er es auch "schwarz"

mfg