Wie sieht die steuerrechtliche Regelung bei einem Pausenverkauf durch den Hausmeister aus?
Der Hausmeister übernimmt hierbei sowohl Zubereitung als auch Ausgabe des Essens in einem Kiosk. Es stehen weder Sitzmöglichkeiten zur Verfügung, noch wird Geschirr ausgegeben. Greifen hier 7 oder 19 % Mehrwertsteuer? Die Literatur und Steuerregelungen sind diesbezüglich etwas undurchsichtig.
2 Antworten
7 % Mwst - es ist nur ein Verkauf von Lebensmitteln - kein Imbiss.
Nee. Ich hatte die Diskussion mit einem Hähnchenverkäufer, der keinen Imbiss angeboten hat. Die Viecher hat er aber selbst gekauft, gegrillt und verkauft. Es gab kein Pappteller, kein Besteck - nicht einmal Servietten. Als ich fragte WARUM, begründete er es mit den 7 %, die bei Imbiss-Angebot auf 19 % steigen würden. (Ich fands doof, packte das Hähnchen ein und aß es am Auto - Riesensauerei.)
Das ist aber komisch. Ich habe jetzt im Steuerrecht gelesen, dass Pappeteller, Servietten etc. von der Umsatzsteuer ausgeschlossen sind. Die greift nur bei richtigen Tellern und bei richtigem Besteck. Ist mal wieder wunderbar wie eindeutig das alles ist.
Es geht jetzt nicht um Pappteller ja oder nein, sondern, dass gar keine Möglichkeit bestand, das tote Tier vor Ort zu essen.
hallo, theoretisch 7%, wenn er überhaupt mwst-pflichtig ist. wahrscheinlich ist er kleinunternehmer und muss keine mwst abführen bzw vielleicht macht er es auch "schwarz"
mfg
Dankeschön! Aber die 7 % Mehrwertsteuer verändern sich auch nicht, wenn er die belegten Brötchen usw. selbst zubereitet?