Ohne DB-Killer in der Probezeit?
Hallo,
was würde eigentlich passieren, wenn man in der Probezeit ohne DB-Killer fährt? Wird der Führerschein dann entzogen oder muss man nur die 90 € zahlen?
mfg
5 Antworten
Hallo,
man sollte zwischen gutem Klang und einfach nur Krach unterscheiden. In vielen oder sogar den meisten Fällen handelt es sich bei fehlendem DB-Killer nur um erbärmlichen Krach.
Das kostet 90 Euro und bei Vorsatz - von dem man dabei wohl ausgehen kann - auch schnell 180 Euro.
Einen Punkt gibt es dafür nicht und es ist weder ein A- noch ein B-Verstoß und hat daher auch keine Auswirkung auf die Probezeit.
Allerdings kann man dir die Weiterfahrt untersagen und sollte dir konkret das Erlöschen der Betriebserlaubnis vorgeworfen werden, dann wird das zu einer teuren und vor allem aufwendigen Geschichte.
Denn eine erloschene Betriebserlaubnis kann nicht mal einfach so "wiederhergestellt" werden.
Dann muss man mit dem Fahrzeug zum Sachverständigen und es muss eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.
In vielen Fällen sind die Ordnungshüter aber gnädig und man muss nur in ordnungsgemäßem Zustand vorführen. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht.
Viele Grüße
Michael
Ah jetzt ja - ich verstehe ...
Auch "echte Motorräder" können Krach machen ;-)
Gruß Michael
Ok, ja die Frage bezieht sich halt auf den A2, aber danke für deine Antwort!
????? - Verstehe ich nicht - was hat die Fahrerlaubnis damit zu tun?
Das ist bei jedem Fahrzeug der Fall - egal ob 125er, 1000er oder auch bei einem PKW mit "modifizierter" Auspuffanlage.
Gruß Michael
Dann darfst Du noch 2 weitere Jahre zur Probe fahren .
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Und wird man damit öfter erwischt wird die Führerscheinstelle fragen ob du geeignet bist zum führen von KFZ und den Füherschein erst mal für ein paar Monate einziehen .
Absolut falsch!
Da hier "nur" die Umwelt beeinträchtigt wird ist das trotz der 90 Euro nicht einmal ein B-Verstoß und hat keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Gruß Michael
90? Ich dachte das wären "nur" 50€ für das fahren eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis (was durch das herausnehmen des DB-Killers der Fall war). Außer sie geben dir noch was oben drauf bzgl. Störung / Umwelteinflüsse etc.
Ich bin mir nicht ganz Sicher ob das als A oder B Vergehen gewertet wird, aber Würde schätzen B-Vergehen (da keine Punkte, wenn ich das richtig lese).
Bei einem B-Vergehen ist es so... beim nächsten A oder B Vergehen bekommst dann Probezeitverlängung und Aufbauseminar, dann hast du nochmal einen "Schuss" frei innerhalb der Probezeit... danach ist Feierabend.
Die 90 Euro enthalten den Aufschlag für die Umweltbeeinträchtigung ;-)
Es gibt dafür keinen Punkt und es ist weder ein A- noch ein B-Verstoß. Daher hat es keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Gruß Michael
Wenn du € 90.- bezahlen musst, hast du automatisch mindestens 1 Punkt, und das macht sich in der Probezeit gar nicht gut.
Trotz der 90 Euro gibt es dafür keinen Punkt und es ist weder ein A- noch ein B-Verstoß. Daher hat es keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Gruß Michael
kollege fahr anständig dann passiert nichts ich hab bei meiner 1200 Bandit auch kein und ist viel zu LEISE
Ja ging mir blos drum, falls ich doch mal auf die Idee käme den DB-Killer aus meiner zukünftigen A2 Maschine auszubauen xD
Nein ich dachte als du geschrieben hast, wenn man den DB Killer ausbaut meist ein schlechterer Klang entsteht, dass du meinst ich fahr ne 125er