Db Killer in probezeit?

4 Antworten

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Motorradfahren-ohne-DB-Eater--f217952.html

Rechtsfolge dieser Veränderung ist gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erlischt demnach, wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO.

Folge des Erlöschens ist, dass das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden darf (§ 19 Abs. 5 StVZO).

Nach § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) i.V.m. §§ 69 a StVG Abs. 2 Nr. 1 a, § 19 Abs. 5 StVG ist die vorsätzliche oder fahrlässige in Betrieb nehmen eines Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit.

Nach 214 a des Bußgeldkataloges drohen Ihnen daher auch ein Bußgeld von 180 Euro, wenn sie trotz erloschener Betriebserlaubnis ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt haben.

Gemäß 214 kann das Bußgeld von 180 Euro auch verhängt werden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug in Betrieb genommen haben und es sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt hat.

In beiden Fällen droht Ihnen dann die Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG und die damit einhergehende Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach § 2 a Abs. 2 a StVG.

Zitat ENDE

Schraubst Du das Ding vor Ort wieder rein, kannst Du Glück haben das man dich nach Hause fahren läßt. Wenn nicht, darfst Du das Moped an Ort und Stelle stehen lassen, mußt gucken, wie Du nach Hause kommst, und anschließend darfst Du dich um Abholung des Möps und eine neue Betriebserlaubnis bemühen. D.h. die alte wird nicht einfach wieder in Kraft gesetzt, sondern Du bekommst eine neue. Das bedingt aber Vorführung bei einem Sachverständigen, der diese dann erteilt. Alles in Allem kommt dich das richtig teuer zu stehen und ein A-Verstoß in der Probezeit reicht, um diese um 2 Jahre zu berlängern. Da wäre der Punkt in Flensburg, den es nicht gibt, reine Nebensache.

Hast Du außerdem den Kat ausgeräumt, oder "vergessen" einen Nachrüstkat zu deinem Sportauspuff zu montieren, bewegen wir uns bereits im Bereich einer Straftat. Denn dann könnte ein Steuerstrafverfahren auf dich zukommen, wegen Steuerhinterziehung, weil Du mit einem Fahrzeug unterwegs bist für das Du eine niedrigere Steuer entrichtest, als Du für ein nicht abgasgereinigtes Fahrzeug entrichten müßtest.

AntonAntonsen  12.04.2018, 18:14
  • 180 € gilt nur für LKW und Omnibusse, nicht für Motorräder
  • Es ist kein A-Verstoß, sondern in einigen Fällen ein B-Verstoß; ansonsten weder noch.
19Michael69  13.04.2018, 01:02
Schraubst Du das Ding vor Ort wieder rein, kannst Du Glück haben das man dich nach Hause fahren läßt.

Das sollte man lieber bleiben lassen.

In den meisten Fällen wird es spätestens dann als Vorsatz gewertet, wenn man so mir nichts dir nichts den DB-Killer "aus dem Hut zaubern" kann.

Denn dann kostet es 180 Euro anstatt des Regelsatzes von 90 Euro.

Dieser Verstoß ist nicht einmal ein B-Verstoß und hat keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Gruß Michael

janG0408 
Beitragsersteller
 12.04.2018, 18:14

OK danke erstmal. Kat ist natürlich drin, bin gerade nur verwundert das es 180 Euro kostet dachte immer 90 ist das höchste :/

Hallo Jan,

jede der drei bisherigen Antworten ist leider "fehlerbehaftet".

Ohne DB-Killer erlischt die Betriebserlaubnis. Das kostet 90 Euro Bußgeld, bei Vorsatz - von dem bei einem manipulierten Auspuff durchaus ausgegangen werden wird - kann die Strafe verdoppelt werden und beträgt dann 180 Euro.

In den meisten Fällen wird es spätestens dann als Vorsatz gewertet, wenn du so mir nichts dir nichts den DB-Killer "aus dem Hut zaubern" kannst und daher solltest du das besser bleiben lassen.

Einen Punkt gibt es dafür nicht mehr, da "nur" die Umwelt, nicht aber die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Das ist nicht einmal ein B-Verstoß und hat daher auch keine Auswirkung auf deine Probezeit.

Aber nicht zu früh freuen ...

Wenn du Glück hast und an motorradfahrerfreundliche Ordnungshüter gerätst, dann musst du nur in ordnungsgemäßem Zustand vorführen. Es kann dir aber dennoch auch passieren, dass man dir die Weiterfahrt untersagt.

Wenn du aber Pech hast und man dir konkret die erloschene Betriebserlaubnis vorwirft, dann wird das zu einer aufwendigen und teuren Angelegenheit.

Denn eine erloschene Betriebserlaubnis kann nicht einfach durch Herstellen des Originalzustands einfach mal so wieder "aktiviert" werden. Dann muss man in legalem Zustand zu einem Sachverständigen und es muss eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

Viele Grüße

Michael

Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder Umwelt (dürfte hier wohl eher nicht zutreffen):

  • 50 €, kein Punkt, kein Fahrverbot, keine Probezeitmaßnahmen

Fahren ohne Betriebserlaubnis, mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (dürfte hier wohl eher nicht zutreffen):

  • 90 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot, B-Verstoß (Probezeitmaßnahmen daher nur, wenn bereits ein B-Verstoß vorliegt)

Fahren ohne Betriebserlaubnis, mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt (dürfte hier wohl eher zutreffen):

  • 90 €, kein Punkt, kein Fahrverbot, keine Probezeitmaßnahmen

Hinweis: 180 € gibt es nur bei LKW oder Omnibussen

19Michael69  13.04.2018, 00:59

Hier liegt das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit Beeinträchtigung der Umwelt vor. Der Regelsatz beträgt 90 Euro.

Bei Vorsatz - von dem bei einem manipulierten Auspuff durchaus ausgegangen werden wird - kann die Strafe verdoppelt werden und beträgt dann 180 Euro.

Gruß Michael

janG0408 
Beitragsersteller
 12.04.2018, 19:07

OK danke Leute:)

janG0408 
Beitragsersteller
 12.04.2018, 18:22

Danke:) also alles in einem 90 € mehr nicht?

AntonAntonsen  12.04.2018, 18:30
@janG0408

Da ich denke, dass ein fehlender DB-Killer zwar die Umwelt, nicht aber die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, ja.

Nachzulesen hier ab TBNR 319000 bzw. Seite 224 oder nach dem Stichwort "Betriebserlaubnis" suchen:

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf;jsessionid=02EB77652E172F80BCA376891C2E3084.live21302?__blob=publicationFile&v=2

Allerdings halte ich es für ziemlich rücksichtslos, ohne das Teil zu fahren. Es belästigt eine Vielzahl von Mitmenschen und wofür? Die Straße gehört allen, da muss man persönliche Belange auch mal zurückstecken.

migebuff  12.04.2018, 18:57
@janG0408
also alles in einem 90 € mehr nicht?

Ja. Und halt die Kosten fürs Abschleppen und das Gutachten.

Den dB-Killer zu entfernen, zieht eine Strafe nach sich: Neben Bußgeldern drohen auch die Nutzungsuntersagung und der Verlust der Fahrzeugzulassung.

Folgende Änderungen an einem Motorradschalldämpfer sind unzulässig:

  • dB-Killer/-Eater kürzen
  • dB-Killer/-Eater bearbeiten
  • dB-Killer/-Eater entfernen

Ob Defekt oder absichtliches Tuning am Auspuff: Oftmals ist es den Behörden ein Leichtes, den Verstoß gegen den Lärmschutz festzustellen.

90 € und 2 Jahre länger Probezeit den alles was ab Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre egal ob B oder A Verstoß und lauter Auspuff sollte A sein wie Handy und nicht B .

19Michael69  13.04.2018, 01:07

Kannst oder willst du es nicht verstehen?

NICHT jeder Verstoß ab 60 Euro Bußgeld hat die Verlängerung der Probezeit und das Aufbauseminar zur Folge und nur ein B-Verstoß auch nicht.

Wann lernst du das endlich?

Dieser Verstoß ist trotz der 90 Euro Bußgeld nicht einmal ein B-Verstoß und hat GAR KEINE Auswirkungen auf die Probezeit.

Und wegen "nur" des DB-Killers verliert das Fahrzeug zwar die Betriebserlaubnis, aber nicht die Zulassung.

Gruß Michael