Obdachlos was kann ich tun?

4 Antworten

also: nicht obdachlos melden.

aber: unbedingt zu der organisation für wohnungslose. dort kannst du eine postalische erreichbarkeit einrichten. damit ist dann die arge in braunschweig für dich zuständig. wichtig ist dann, dass du regelmässig deine post dort abholst, da du ja auch termine etc. bekommst.

wenn du noch beim freund weiter wohnen kannst, wär schon gut. und das kindergeld steht DIR zu. es wird auch auf leistungen von der arge angerechnet, so dass du ohne nicht über die runden kommst.

deine ma wird schon wissen wie sie klarkommt.

alles gute, pony

account0  28.05.2012, 02:51

mit 20 noch kindergeld wirklich??????

pony  28.05.2012, 02:59
@account0

realschulkurs ist schule, bzw. ausbildung.

dann gibts kindergeld bis inklusive 25.

Goldmen  28.05.2012, 11:15
@pony

An ponyfliege:

Sehr guter kommentar.

Hatte ich in meiner antwort nicht so berücksichtigt.

Super. :-)

pony  28.05.2012, 12:45
@Goldmen

merci - geht ja darum, dass der fragesteller eine lösung findet, mit der er klarkommen kann.

Ob dir das kindergeld zusteht ist schwierig.

Kindergeld steht einem zu wenn man sich in einer berufsausbildung befindet oder ausbildungssuchend bei der arbeitsagentur gemeldet ist.

Ausbildungsähnliche situationen werden auch berücksichtigt.

Ob dazu ein kurs für das erwerben eines realschulabschluss gilt weiß ich nicht.

Stell einfach einen abzweigungsantrag bei der zuständigen familienkasse (kindergeldkasse) .

Diese ist im hause der arbeitsagentur.

Du beantragst also damit die überweisung des kindergelds auf dein konto.

Die familienkasse prüft deine situation, also ob du überhaupt anspruch hast und ob deine eltern unterhalt an dich zahlen.

Du erhältst dann einen schriftlichen bescheid.

Zu deiner situation:

Da du über 18 bist, durften dich deine eltern leider ohne weiteres aus der wohnung schmeissen.

Du möchtest alg 2 (hartz 4 ) beantragen.

Jetzt ist eile geboten, da du im monat mai 2012 beantragtes alg 2 rückwirkend zum 1. mai 2012 erhältst.

Beantragst du alg 2 erst ab 1.06.2012 gehst du für mai 2012 komplett leer aus.das muss ja nicht sein.

Erstmal: auch als obdachloser hast du rechte.

Du kannst jetzt folgendes machen:

(1.) Geh zum bürgeramt/einwohneramt.

Melde dich da offiziell mit 'ohne festen wohnsitz' an.

Und zwar seit 1.05.2012 .

Wenn die dann sagen da kommen sie aber spät, weil man sich eigentlich innerhalb einer woche umzumelden hat,

dann sagst du das du ne zeit lang auf der straße gelebt hast.

Die ummeldefrist von einer woche gilt eh nur für feste wohnsitze.

Auf deinen ausweis kleben die dann einen weißen aufkleber ohne anschrift und darüber eine schutzfolie.

Dazu erhältst du eine schriftliche an-/ummeldebestätigung.

Dann gehst du zur arbeitsagentur, beantragst dort alg . (auch alg 1 genannt)

Mach das bitte, egal wieviel du in letzter zeit gearbeitet hast.

Das jobcenter, was für hartz 4 zuständig ist, setzt die beantragung von alg 1 zumeist vorraus.

Von der arbeitsagentur erhältst du dann zeitnah einen termin zur abgabe des alg - antrags.

Dann erhältst du auch einen ablehnungsbescheid über das alg, sofern du in den letzten 12 monaten nicht durchgehend sozialversicherungspflichtet beschäftigt warst.

Das nennt die arbeitsagentur anwartschaftszeit.

Am gleichen tag wo du alg bei der arbeitsagentur beantragst, beantragst du alg 2/hartz 4 beim jobcenter.

Achte dabei drauf das die das aktuelle datum als eingangsdatum im antrag vermerken.

Lass dir einen zeitnahen termin zur antragsabgabe geben.

Der alg 2-antrag hat viele anlagen, die für dich keine rolle spielen.

Du musst nur ausfüllen was auf dich zutrifft oder irgendwie mit dir zu tun hat.

Du brauchst eine krankenkasse.

Bist du mitglied in einer?

Wenn nicht beantrage die mitgliedschaft in einer krankenkasse.

Das jobcenter braucht eine schriftliche bestätigung deiner mitgliedschaft.

Kommen wir zum nächsten problem:

Du musst in irgendeiner weise postialisch erreichbar sein.

Einen festen wohnsitz brauchst du für den bezug von hartz 4 nicht.

Die dürfen zu dir auf keinen fall sagen 'suchen sie sich erst eine wohnung, sonst kein hartz 4'.

Einen festen wohnsitz zu haben ist keine voraussetzung für den bezug von alg 2 .

Aber du brauchst aufjedenfall eine postanschrift.

Das kann die anschrift deines bekannten, eines postfach (postfach kostet aber einmalig 15€, eventuell mittlerweile auch mehr), oder einer sozialen einrichtung sein.

Wenn es die anschrift bei deinem bekannten sein soll, dann nimm diesen bitte zum bürgeramt mit.

Dort lässt du deine anschrift so eintragen:

Dein name Bei xy (name deines bekannten) anschrift deines bekannten

Eventuell muss dein freund schriftlich gegenüber dem bürgeramt bestätigen das du bei ihm wohnst.

Was auch geht, das du beim jobcenter angibst das sämtliche post die mit alg 2 zu tun hat, also post des jobcenters, der arbeitsagentur, sowie der familienkasse, ans jobcenter selbst geht.

Das müssen die auch machen.

Ist ja in ihrem eigenem interesse.

Du wärst dann bei dem jobcenter unter dessen anschrift gemeldet.

Goldmen  28.05.2012, 10:59

Platz bei antwort reicht net mehr, daher muss ich hier weiter machen.

Das würde dann so aussehen:

Dein name Jobcenter braunschweig Anschrift des jobcenters

Die anschrift des jobcenters musst du nicht in deinen ausweis eintragen lassen.

Entweder geht das mit der jobcenter - anschrift freiwillig oder ihr vereinbart in einer eingliederungsvereinbarung das du einmal wöchentlich deine post abzuholen hast und dabei jedesmal bei deinem ansprechpartner vorzusprechen hast.

Du hast 2-3 wochen zeit zu überlegen ob du eine eingliederungsvereinbarung unterschreibst.

Wenn du dir unsicher bist, gibt es gutefrage.net .

Du erhältst dann monatlich 374€ monatlich alg 2 .

Bekommst du kindergeld in höhe von 184€ monatlich, werden davon 154€ beim hartz 4 angerechnet.

Beziehst du also kindergeld, erhältst du 184€ kindergeld und 220€ alg 2 .

Du hast unterm strich also mehr raus also ohne kindergeld - bezug .

Du musst noch abklären wie und wo die post deiner krankenkassen und andere dinge hin gehen.

Das jobcenter muss nur post annehmen die mit alg 2 zu tun hat.

Eigentlich gehört die krankenkasse dazu.

Dann gibst du halt der krankenkasse die anschrift deines freundes mit dem.

Also dein name Bei xy (dein freund) Anschrift vom freund

(2.) Im grunde wie (1.) nur:

was verdient dein freund?

Auch alg 2 ?

Ok, auf gar keinem fall dem jobcenter und sonstwem sagen!

Verdient er lohn ?Also hat mit alg 1 oder alg 2 nix am hut ?

Sehr gut.

Dann soll er einen vertrag oder quittungen schreiben das er miete von dir verlangt.

Weiß nicht was in braunschweig gezahlt wird für eine hartz 4 - person an miete.

Eh egal.

Du hast anspruch auf 6 monate unangemessene kosten der unterkunft.

Dein freund könnte theoretisch 1.000€ monatlich verlangen und das jobcenter müsste das unter extremen zähneknirschen bezahlen.

Aber lassen wir die kirche mal stark im dorf!

Ich denke mal in braunschweig werden maximal 350€ für eine person an miete gezahlt.

Ich würde sagen dein freund verlangt maximal 500€ monatliche miete von dir.

Per vertrag.

Also dein freund setzt einen vertrag (handschriftlich oder gedruckt ist egal) auf.

Vermieter ist dein freund.

Du bist der mieter.

Das mietverhältnis begann am 1.05.2012 .

Die monatliche miete beträgt 500€ .

Diese muss er aber möglichst genau aufschlüsseln.

Also wieviel wasser, heizkosten, usw. anfallen.

Vielleicht sollte man mit der gesamtmiete runtergehen.

Jedenfalls muss das jobcenter die miete in voller höhe zahlen.

Irgendwann werden sie dir einen bescheid schicken in dem steht das deine mietkosten unangemessen sind.

Erst ab zustellung dieses bescheids beginnen die 6 monate zu laufen.

Ab da müssen also die unangemessen kosten - sofern sie denn unangemessen sind - 6 monate lang übernommen werden.

Unterzeichne AUF KEINEN FALL eine eingliederungsvereinbarung wo du zur wohnungssuche und dessen nachweisen gezwungen wirst.

Ob und inwiefern du eine feste wohnung besitzt ist alleine deine sache.

Das geht das jobcenter überhaupt nix an.

Wenn die sagen 'ohne festen wohnsitz sind sie aber schwer in arbeit zu vermitteln.'

Bla bla bla

La le lu - das jobcenter trägt die schei..e am schuh.

Das ist dann halt so.

Das muss das jobcenter so akzeptieren.

Die sagen dir zwar das du alles unternehmen musst deine hilfebedürftigkeit zu beseitigen oder zu mindern.

Also dir auch angeblich auch eine feste wohnung zu suchen.

Gleichzeitig ist es keine voraussetzung für den alg 2 - bezug einen festen wohnsitz zu haben.

Die sollen klar kommen.

Lies dir bitte noch auf meinem profil meine tipps zu unterlagen und nachweise bei alg 2 durch.

Lg

Goldmen  28.05.2012, 11:07
@Goldmen

Ob deine mutter arbeitslos ist, einen job hat oder einen ausbildung macht ist für den kindergeld - bezug nicht wichtig.

Von belang ist inwieweit du anspruch auf kindergeld hast.

pony  28.05.2012, 12:52
@Goldmen

bitte - alles machen, was goldmen sagt, aber NICHT OBDACHLOS MELDEN!!!

wenn du eine postalische erreichbarkeit bei einer sozialen organisation einrichten kannst, kannst du die auch beim bewerben als adresse angeben.

wenn du erstmal obdachlos gemeldet bist, wirds leben erst RICHTIG schwer. wenn du dich bewirbst - um was auch immer (wohnung, zimmer, job, ausbildung), kriegst du das NIE - spätestens in dem moment wo du den perso zücken musst, bist du absolut chancenlos, wenn da keine meldeadresse drinsteht.

ansonsten absolut DH für die antwort.

sonnig0815  28.05.2012, 13:44
@pony

@goldmen Super ausführliche und kompetente Antwort.

Ich würde an Deiner Stelle auch die Mieternummer mit dem Freund durchziehen, bevor Du Dich OBDACHLOS meldest. Damit gibt es nur noch mehr Schwierigkeiten. In bestimmten Fällen müsstest Du Dich auch täglich an bei der Tresentrulla des JB melden... Das muss ja nicht sein, oder? Wünsche Dir viel Glück

1) Melde dich bei deinem Freund an.2) Das Kindergeld steht dir zu und nicht deiner Mutter 3) Die Organisation für Wohnungslose kann dich bei der Wohnungssuche unterstützen und bei all deinen anderen Fragen. Also bringt das was und ist nicht sinnlos. Viel Glück

du kannst dich doch auch bei deinem freund anmelden, das ist problemlos möglich (selbst wenn du nicht da wohnen würdest).

pony  28.05.2012, 03:06

vielleicht hat der vermieter ja was dagegen?

chopper1887  28.05.2012, 03:15
@pony

wie gesagt... es ist völlig egal was der vermieter dazu sagt (er wird es nähmlich NIEMALS erfahren). du kannst dich jederzeit in jeder strasse/hausnummer anmeldern ohne das irgendjemand fragt oder nachforschungen anstellt. musst halt nur darauf achten, dass dich behördliche post erreicht (für alle anderen "postsachen" kannst du alternativadressen bzw. postfach angeben).

edith: ein postfach sollte ohnehin jeder haben.

helmutgerke  28.05.2012, 07:32
@chopper1887

er wird es nähmlich NIEMALS erfahren

LOL

auf den Briefkasten sollte schon ein Namensschild zwecks postalischer Erreichbarkeit angebracht sein. Möglicherweise kann der Vermieter lesen und wundert sich darüber.

Goldmen  28.05.2012, 12:12
@helmutgerke

An helmut:

So ein quatsch:

Der fragesteller muss überhaupt nicht an briefkasten - und klingelschild stehen.

Er kann bei seiner anschrift einfach angeben 'wohnhaft bei' .

Um am briefkasten - und klingelschild stehen zu dürfen, bedarf es zumeist der schriftlichen genehmigung des vermieters.

Verbunden meist mit einem untermietvertrag.

Das bringt dem fragesteller gar nix.

Nur unnötigen stress und papierkram.

sonnig0815  28.05.2012, 13:48
@Goldmen

Hat er den Vermieter bereits gefragt ob der was dagegen hat?(finde dazu keine Aussage) Das wäre doch irgendwie die beste Lösung mit einem Untermietvertrag... Sowohl finanziell als auch Postalisch!