Nur ein Stromzähler für zwei Wohnungen - wie wird abgerechnet
Unser Sohn fängt an zu studieren und hat jetzt den Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Da der Vermieter im Urlaub ist, haben wir ihn gebeten die Zählernummer und den Zählerstand aufzuschreiben (wir würden ihn dann vergleichen und daraufhin Strom anmelden). Nun ist mein Sohn gestern in die Wohnung gefahren und hat im Briefkasten einen Zettel mit der Zählerinfo vom Vermieter gefunden. Jedoch schreibt der Vermieter, dass mein Sohn den Nachbarn fragen soll, ob dieser schon den Strom angemeldet hat, das es für beide Wohnungen nur einen Zähler gibt. Das hatte der Vermieter uns vorher nicht gesagt.....sonst hätten wir dem eh nicht zugestimmt. Was können wir jetzt machen bzw. wie wird dann in so einer Situation abgerechnet? Kann der Vermieter verlangen, dass mein Sohn oder der Nachbar den Strom in seinem Namen anmeldet? Oder kann man mit dem Vermieter eine monatl. Pauschale vereinbaren?
4 Antworten
Das ist dann Verhandlungssache zwischen den beiden Abnehmern. Entweder wird über die Kopfzahl oder über die Qm-Wohnfläche verteilt.
Solche Fragen sollte man natürlich klären BEVOR man Verträge unterschreibt.
Das ist doch nicht rechtens. Jede wohnung braucht einen eigenen zähler oder bezahlen die zusammen die miete für beide wohnungen.Wenn der nachbar extrem viel strom verbraucht muß dein sohn dann dafür mit bezahlen!!!!!
Nicht immer gleich Betrug usw., eigene Zähler kosten Grundgebühren, in WG Zimmer wird der Strom anteilig umgelegt, das ist wegen den Zähler-Grundgebühren idR billiger.
Ich würde solange keinen Strom bezahlen, bis ich einen eigenen Stromzähler habe... So ein Ding zu installieren ist Sache des Stromversorgers und des Vermieters. Wie soll das denn überhaupt funktionieren? Ein Zähler für zwei Wohnungen riecht nach Betrug für mich... Stromklau oder sowas. Wo genau kommt der Strom für die zweite Wohnung her? Aus einer Kabelverlängerung aus der Nachbarwohnung????