Notfallrucksack als Verbandkasten-Ersatz?
Hallo zusammen.
Aufgrund meiner Ausbildung bin ich in der Lage erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund habe ich den herkömmlichen Kfz-Verbandkasten in meinem Fahrzeug gegen einen Notfallrucksack ausgetauscht, damit man damit auch arbeiten kann.
Dieser ist bewusst nicht übertrieben ausgestattet und enthält auch alles, was in einem Kfz-Verbandkasten laut DIN hinein gehört. Darüber hinaus dann noch Gegenstände wie Ambu-Beutel, Güdel-Tubus, etc.
Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen damit, ob der TÜV diesen Ersatz anerkennt? Meiner Ansicht nach entspricht die Ausrüstung den Erfordernissen des §35h StVZO:
"§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens
- ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
- 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.
(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."
10 Antworten
Als Rettungsassistent habe ich im PKW ebenfalls einen Notfallrucksack mit erweiterter Ausrüstung dabei, zu der u.A. Infusionslösungen und -zubehör, Stifneck, Larynxtuben und ein Ambubeutel gehören. Bisher hatte ich beim TÜV und Verkehrskontrollen, sofern überhaupt danach gefragt wurde, nur ein einziges Mal ein eher lächerliches Problem: Ein übereifriger Jungpolizist fragte allen Ernstes nach der Erste-Hilfe-Broschüre, die nach DIN vorgeschrieben sei. Die Notwendigkeit einer solchen Broschüre für einen Rettungsassistenten wurde dann aber sehr schnell mit dem Vorgesetzten des Beamten zu meiner Zufriedenheit geklärt...
Wie, etwa keine Thermobox im Auto? Anfänger... ;-)
Ehyy ihr seit alle schon so'n Notfallrucksack
Danke für den Tipp. Diese Broschüre habe ich, damit auch alles der DIN entspricht, im Notfallrucksack dabei. ;-) Irgendwo im "Papierfach" vergraben.
Bitteschön, Herr Kollege. Diese Erfahrung hat mich aber wieder einmal darin bestärkt, niemals die Dummheit anderer Menschen zu unterschätzen, auch wenn es sich dabei um so genannte "Respektspersonen" handelt....
Ich habe bei der Gelegenheit mal angeboten, den Verbandkasten des Polizeifahrzeugs zu überprüfen - "lieber nicht" lautete die Antwort. :)
Absatz 4 würde ich so deuten, dass Dein Rucksack die Anforderungen der DIN 13164 erfüllen oder übertreffen muss. Also sollte er wohl mit der gleichen Menge und der gleichen Art von Verbandmaterial gefüllt sein wie der Norm-Kasten. Wenn Du noch Ambu, Stiffneck und Ähnliches mit dabei packst ist das wohl legitim. Aber bedenke: wenn Du mal in die Situation kommst, dass jemand Deinen Verbandkasten sehen möchte, kann es sein, dass Du jede Mullbinde, jedes Pflaster und jedes Verbandpäckchen einzeln vorzeigen darfst. Ich habe einen Norm-Kasten zusätzlich im Auto. Der ist originalverpackt und somit zum Vorzeigen geeignet. Du könntest natürlich auch den verschweißten Inhalt des Norm-Kastens in den Rucksack packen und hättest so im Fall einer Kontrolle die Möglichkeit, mit einem Handgriff einen der Norm entsprechenden Verbandkasten vorzuweisen.
Zu den TÜV-Erfahrungen kann ich nur sagen, dass bei meinen letzten Hauptuntersuchungen, der Verbandskasten gar nicht kontrolliert wurde ....
Ob der Notfallrucksack vom TÜV bei der Hauptuntersuchung anerkannt wird, kann ich leider nicht sagen .. ich wüsste aber nicht, was daran auszusetzen sein sollte. Gleiches gilt für die Polizei.
§35h Abs. 4 StVZO ist ja ziemlich eindeutig .. und der Rucksack ist ja viel besser ausgestattet, als es die DIN vorschreibt. Ich sehe da auf jeden Fall kein Problem, was natürlich nicht heißt, dass jemand anders nicht trotzdem ein Problem daraus macht ..
Keine Ahnung ob das geht, aber du kannst doch einfach die Kästen behalten um bei Kontrollen geschützt zu sein und den Notfallrucksach für den Ernstfall ;)
Ja, das hatte ich mir auch schon überlegt - teuer sind die Dinger ja nun wirklich nicht - aber wenn es nicht sein muss, würde ich ungern das Zeug auch noch im Fahrzeug herumkutschieren.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem:
Ich hatte in einem meiner RTWs den verbandkasten rausgenommen, schließlich war ja aufgrund der Tatsache, das das ein RTW war, erheblich mehr drin ...
Das war damals aber egal, RTW hin oder her, ein "normaler" Verbandkasten musste trotzdem sein. Warum, konnte ich irgendwann sogar vestehen, ist mir aber wieder entfallen. Ich hatte damals dann folgende Lösung gefunden:
Der Koffer mit Verbandmaterial wurde nach "Verbandkasten-DIN" beschriftet. Sogesehen haben wir also unser RTW-Verbandmaterial immer im KFZ-Verbandkasten mitgeführt und daraus dearbeitet. Aber nur in einem RTW, einem Geländewagen wo jeder cm³ Stauraum zählte. In den anderen RTWs hatte ich den Verbandkasten einfach dringelassen. Unter dem Beifahrersitz, stört kaum.
Fazit:
Ein noch so guter Notfallrucksack ersetzte damals (1994 - 1998 in Schleswig-Holstein) nicht den "DIN-Kfz-Verbandkasten".
Der TÜV würde mir auch keine Sorgen machen. Notfalls kannst Du zur HU ja einen Verbandkasten reinlegen. Problematischer könnte eine Polizeikontrolle werden, die es speziell darauf abgesehen haben. In diesem Fall nützt aber auch der beste Verbandkasten nichts. Bei "hochmotivierten" Polizeibeamten hilft eher eine Rechtsschutzversicherung. Und die deckt dann auch gleich das Verbandkasten-Problem ab.
Grüße, W. Pühringer
Infusionslösung im Auto?!? Na hoffentlich nicht im Winter :) Währe ja kontraproduktiv mit ner kalten Infusionslösung die Körpertemperatur runterzuknallen :D Da Ärgert sich nur der Doc bei der Reanimation :)
Nabic >> wenn's mal wieder länger dauert :D >>>> und dann hoffen dass er kein Herz aus Stein (stone heart) bekommt ^^
Ich bleib beim mit Ambu und Stifneck gepimpten Erste Hilfe Koffer. Warum auch ne din 13155 im Auto rumliegen haben? lg Morphy