Notebook für Studium erworben - abgebrochen?
Hallo zusammen,
ich habe mir für mein Studium ein Notebook (820 Euro) angeschafft.
Nur habe ich das Studium nach einem Semester vorzeitig beendet. Muss ich bei der Steuererklärung für dieses Jahr irgendwas beachten?
VG
1 Antwort
Wenn du das Notebook 2018 angeschafft hast, kannst du es in dem Jahr als Werbungskosten ansetzen. Wenn es sich bei den 820 Euro um den Bruttobetrag handelt, kannst du ihn voll als GWG absetzen.
Handelt es sich um ein Erststudium oder um ein Zweitstudium (z.B. Master)? Davon hängt es ab, wie das Finanzamt die Kosten berücksichtigt. Im Fall eines Erststudiums handelt es sich nach gegenwärtiger Gesetzeslage nur um Sonderausgaben. Diese werden zwar auch vom Einkommen abgezogen, allerdings nur bis maximal auf 0 €. Einen Verlustvortrag kann man mit Sonderausgaben nicht erzeugen. Bei einem Zweitstudium handelt es sich hingegen um Werbungskosten, welche auch ggf. zu einem Verlust führen können, wenn in dem Jahr nicht ausreichend Einnahmen gegenüberstehen.
Unabhängig davon, ob es ein Erst- oder Zweitstudium ist, rate ich dir, die Kosten als Werbungskosten einzutragen. Die Bescheide ergehen in dem Punkt vorläufig, weil wegen dieser Ungleichbehandlung schon seit Jahren ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht läuft. Sollte dieses einmal positiv entscheiden, bekommst du den Verlust nachträglich angerechnet.
Wenn es sich bei den 820 EUR um den brutto Betrag handelt bist du unter der GWG Grenze vonn 800 EUR netto, somit kannst du das Wirtschaftsgut voll ansetzen.
Dann hast du auch eigentlich später nichts weiter noch zu erwarten.
Es hätte nur später Auswirkungen, wenn die 820 EUR der netto Betrag beispielsweise wären und du diesen dann über 3 Jahre (bei der Dauer bin ich mir jetzt nicht 100% sicher) abschreiben müsstest . Dann könntest du den Betrag eben nur zeitanteilig ansetzen für die Zeit wo du studiert hast.
Handelt sich um den Brutto-Betrag! Top, danke! :)
Alles klar. Handelt sich um ein Erststudium, allerdings um eine Zweitausbildung, da ich bereits eine Berufausbildung abgeschlossen habe. Die Frage ist natürlich die, ob ich irgendwelche Rückerstattungen durchzuführen habe, wenn ich im Jahr 2021 die Erklärung für 2020 mache und das Finanzamt sieht, dass ich in diesem Jahr nicht mehr studiert habe (+ ein Semester in 2019, da ich nur eines vollständig bezahlt habe - berufsbegleitend an einer prv. Hochschule)